Bürgerbegehren „Rettet die Biotonne“ im Vulkaneifelkreis startet am Mittwoch, dem 18.12.2019

Vulkaneifel. Rund 50.000 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vulkaneifel bekommen ab Mittwoch dem 18.12.2019, die Gelegenheit dem Bürgerbegehren „Rettet die Biotonne“ mit ihrer Unterschrift zum Erfolg zu verhelfen. Das Bürgerbegehren wird gemäß § 11e der Landkreisordnung durchgeführt.

Dabei bedarf es 3.000 gültiger Unterschriften die der Kreisverwaltung, vertreten durch den Landrat bis zum 02.01.2020 zur Überprüfung vorzulegen sind. Rechtlich gesehen, handelt es sich dabei um ein sogenanntes kassierendes Bürgerbegehren. Daher ist es geboten das Bürgerbegehren innerhalb einer vorgeschriebenen Frist von vier Monaten nach Beschlussfassung einzureichen um den Rechtsanspruch nicht zu verlieren Es richtet sich gegen den abgelehnten Kreistagsbeschluss zum Antrag „Biotonne IV/15 erhalten“ vom 02.09.2019. Die Unterschriftslisten werden dann fristgerecht am Donnerstag, dem 02.01.2020 dem Landrat Heinz Peter Thiel zur Überprüfung vorgelegt. Er ist bereits darüber informiert worden.

Das für das Bürgerbegehren benötigte Unterschriftenformular wurde auf der eigens dafür eingerichteten Webseite: www.mehr-buergerwille.de, als PDF Datei eingestellt und ist ab dem 18. Dezember abrufbar. Jüngere Menschen sollten dabei älteren Menschen ohne PC und Drucker beim Herunterladen und ausdrucken helfen. Auf dem Formular können bis zu 4 Unterschriften verschiedener Personen geleistet werden.

Die ausgefüllten Formulare können in den Briefkasten bei Karl Hüppeler, Im Bungert 10, 54585 Esch eingeworfen werden, oder in einem ausreichend frankierten Umschlag auf dem Postweg an diese Adresse gesendet werden. Und bitte liebe Bürgerrinnen und Bürger, beachten sie das am besten so zeitig wie möglich zu tun, damit über den Jahreswechsel hinaus nichts auf dem Postweg stecken bleibt. Einige Bürgerintiativen haben angekündigt, unterstützend beim Unterschriften sammeln zu helfen und wollen auch Unterschriftenlisten in Geschäften, Tankstellen u.s.w. platzieren.

Wünschenswert wäre es, wenn weitere Initiativen diesem Beispiel folgen würden. Darüber hinaus vertrauen wir darauf, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Familie, den Freundes-und Bekanntenkreis sowie die Nachbarschaft mobilisieren können. Wir hoffen, dass trotz des ungünstigen Termins zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel etwas Zeit dafür übrig bleibt. Leider hatten wir terminlich keine andere Wahl.

Abschließend sei noch vermerkt, dass ein erfolgreiches Bürgerbegehren dabei zwingend einen vom Kreis durchzuführenden Bürgerentscheid auslösen würde. Sollte dieser Bürgerentscheid dann die erforderliche Mehrheit erhalten, käme er einem Beschluss des Kreistags gleich. Der Kreistag kann einen Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren abändern. Nach Auffassung von “Mehr-Bürgerwille“ würde das zur Aussetzung der Beschlussfassung über die Abfall-und Gebührenordnung führen. Es müsste erneut über das Modell-Trier- Plus beraten werden. Bis dahin müsste die Biotonne erhalten bleiben und die Chancen das es dann auch weiterhin so bleibt, stehen gut auch auf Grund des permanenten Drucks aus der Bevölkerung. Der war im Jahre 2018 im Vulkankreis nicht gegeben, da niemand etwas von der beschlossenen Abkehr vom funktionierendem Abholsystem hin zum Trierer Modell wusste.

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