Entsorgung von Elektroaltgeräten

Landkreis Vulkaneifel. Mit Einführung des neuen Elektrogesetzes wird des den Schrotthändlern verboten Elektroaltgeräte zu tranportieren.  Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sein Serviceangebot angepasst. Denn das Gesetz schreibt – neben der Rücknahmepflicht für den Handel – den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland vor, dass sie Übergabestellen für Elektrogeräte aus privaten Haushalten bereitstellen müssen.

Dem trägt der A.R.T. durch sein Angebot der kostenlosen Anlieferung von Elektroaltgeräten an seinen Standorten in Trier, Mertesdorf, Rittersdorf, Sehlem und Walsdorf Rechnung. Die dort angelieferten Altgeräte werden der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) gemeldet und von dieser der Verwertung zugeführt.Der A.R.T. erhält für diese Geräte keinerlei finanzielle Entschädigung und hat somit aus deren Sammlung keine Einnahmen.

Davon ausgenommen sind im Verbandsgebiet des A.R.T. lediglich Elektrokleingeräte, die im Elektrogesetz als „Gruppe 5“ erfasst werden. Der große personelle Aufwand an den Sammelstellen kann nur teilweise durch die Einnahmen aus der Vermarktung der Elektrokleingeräte gedeckt werden. Die darüber hinaus anfallenden Kosten finanziert der A.R.T. aus dem Gebührenhaushalt.

Weitere Informationen zum Thema bietet der A.R.T. auf seiner Webseite unter www.art-trier.de/elektro

 

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