Ferienbetreuung der Schulkinder – Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2019

Landkreis Vulkaneifel. Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit einer finanziellen Förderung bei der Betreuung von Schulkindern in den Ferienzeiten. Berufstätige Eltern sollen so weiter entlastet werden. Das Jugendamt koordiniert die Förderung und kann neben eigenen Angeboten auch Freizeitmaßnahmen anderer Träger in den Schulferien beim Land geltend machen.

Wer kann die Förderung beantragen? Sport- und andere Vereine, Pfarreiengemeinschaften und alle anderen freien Träger der Jugendhilfe, die im Landkreis Vulkaneifel ansässig sind und ein Betreuungsangebot für Schulkinder in den Ferien anbieten

Welche Voraussetzungen werden an das Ferienbetreuungsangebot gestellt? Gefördert werden können sowohl ein- als auch mehrtägige Veranstaltungen, mit oder ohne Übernachtung und Maßnahmen, die innerhalb oder außerhalb des Landkreises Vulkaneifel stattfinden.

Wie hoch ist die Förderung? Es wurden keine Fördersätze durch das Land festgeschrieben. Für jeden Jugendamtsbezirk wird ein Gesamtbetrag durch das Land festgelegt. Welche Maßnahmen in welchem Umfang gefördert werden, liegt in der Entscheidung des Jugendamtes. Durch die Förderung darf die Höhe der Gesamtkosten der Maßnahme allerdings nicht überschritten werden.

Welche Unterlagen müssen für eine Förderung eingereicht werden? Die Förderung muss schriftlich beim Jugendamt des Landkreises Vulkaneifel beantragt werden. Dabei ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht einzureichen. Einen Vordruck hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de.

Bis wann ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bis spätestens 30.04.2019 beim Jugendamt einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Ansprechpartner des Jugendamts des Landkreises Vulkaneifel: Marcel Krämer, Telefon: 06592/933374 E-Mail: marcel.kraemer@vulkaneifel.de.

 

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