Förderung der Dorferneuerung

Mittelaufstockung – bis max. 30.000 € für private Einzelmaßnahmen möglich

Wenn Sie Ihren Heimatort, den Nachbarsort oder einen beliebigen Ort in der Vulkaneifel genauer betrachten und sich ganz bewusst einmal die Zeit nehmen, sich in den alten Ortskernen umzusehen, werden Sie verwundert und überrascht sein, welche schönen älteren Bauwerke Sie dort vorfinden. Wunderschöne Häuser und beeindruckende Altbauten, die mit viel Liebe saniert wurden, aber auch jene, die mit Ihrer und unserer Unterstützung einer neuen Nutzung zugeführt werden oder eine Wiederbelebung erfahren könnten. Bauwerke, die Wechselwirkungen der Geschichte in den letzten 70 bis 100 und mehr Jahren überstanden und einen ureigenen Charakter zu bieten haben.

Wenn man sich ein wenig mit der Thematik beschäftigt, stellt sich die Frage: Wer möchte nicht die Einzigartigkeit eines regionaltypischen Eifelhauses einmal fühlen und kennenlernen?

Ziel ist es, unsere heimische Baukultur zu erhalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln, traditionelle Strukturen in die Planungen mit einzubeziehen, um so in unserer Heimat das individuelle Ambiente zu bewahren und mit zu gestalten. Hier setzt die private Dorferneuerung an.

Private Dorferneuerungsmaßnahmen

Das Förderprogramm „Private Dorferneuerung“ des Landes Rheinland-Pfalz dient vorrangig der Wiederherstellung ortstypischer Gebäude, um eine ansprechende Gestaltung alter Ortskerne zu erwirken. Die Gebäude sollen ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bautradition sichtbar machen. Die Förderung soll Ihre Mehrkosten einer bautraditionellen Sanierung decken und darüber hinaus eine zusätzliche Unterstützung für Ihre Gesamtmaßnahme darstellen.

Was kann gefördert werden?

Folgende private Bauvorhaben können aus Dorferneuerungsmitteln bezuschusst werden – sofern sie den Anforderungen der regionaltypischen Bauweise genügen:

  • Erneuerung sowie Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsbildprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude
  • Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder durch Schließung von Baulücken
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemals landwirtschaftlicher Betriebe
  • Bauliche Anpassung von Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens
  • Bauliche Maßnahmen in der Ortslage zur Erhaltung oder Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze
  • Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der Verschönerung oder Unterhaltung dienen.

Wer kann mich näher beraten?

Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel stehen gerne für Sie als direkte Ansprechpartner bei der Beantragung der Dorferneuerungsmittel zur Verfügung. Vor Einreichung des Förderantrages empfiehlt sich die Kontaktaufnahme. So erhalten Sie wertvolle Tipps, gerne auch bei Ihnen vor Ort.

 

Rufen Sie uns an, informieren Sie sich. Wir beantworten sehr gerne Ihre Fragen im Büro oder bei einem Ortstermin. Erfüllt das Haus meiner Eltern, meiner Großeltern oder ein anderes schönes erhal-tenswertes Bauwerk die Voraussetzungen für eine Förderung? Was könnte ich daraus machen, wie könnte das Ergebnis aussehen?

Sprechen Sie uns an:

Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung, Dorfentwicklung/Denkmalpflege, 54550 Daun, www.vulkaneifel.de, Christine Schmidt, Zimmer 203

Tel. 06592 933-576 E-Mail: christine.schmidt@vulkaneifel.de oder Sina Krischer, Zimmer 204 Tel. 06592 933-577 E-Mail: sina.krischer@vulkaneifel.de

Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Außenstelle: Freiherr-vom-Stein-Straße  15a) und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich. Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel/bauen-und-umwelt.html) heruntergeladen werden.

Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Die Förderhöhe beträgt ab 2019 je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 € je Objekt. Bei gewerblichen Maßnahmen kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden.

Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.669 € je Vorhaben betragen.

Zu beachten ist unbedingt, dass mit dem Fördervorhaben noch nicht begonnen worden ist, da ansonsten ein Förderausschluss eintritt.

 

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