Fraktionsgemeinschaft SPD/UWG kritisiert A.R.T.-Bescheidpraxis und fordert konkrete Hilfsangebote für belastete Unternehmen in der Corona-Krise

Die Fraktionsgemeinschaft von SPD und UWG zeigt sich irritiert über die aktuelle Versendung der Gebührenbescheide des A.R.T. und hat in einem Schreiben an Herrn Verbandsdirektor Dr. Monzel um Stellungnahme gebeten.

Hierzu erklärt Jens Jenssen, SPD-Fraktionsvorsitzender: “Vor dem Hintergrund der schweren Belastungen durch die Corona-Pandemie ist es unverständlich, warum der A.R.T. als öffentlich-rechtlicher Entsorger die gesamte Jahresgrundgebühr zur Abfallentsorgung für Privathaushalte am 1. Mai 2020 einziehen will und zudem gewerblichen Kunden keine Wege aufzeigt, wie mit möglichen Hilfestellungen bei akuten Fällen auf die aktuelle Situation reagiert werden kann.”

Die gesamte Gesellschaft und viele Unternehmen sind von den Anstrengungen zur Begrenzung der Corona-Pandemie massiv betroffen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich in Kurzarbeit mit den entsprechenden Lohneinbußen. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihre Geschäfte schließen und sind – trotz der immensen staatlichen Anstrengungen – in großer Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz. Das Leben aller habe sich in kürzester Zeit so drastisch verändert, wie wir es uns nie hätten vorstellen können.

„Trotz der einschneidenden Maßnahmen und dem Gebot zu sozialer Distanzierung ist unsere Zeit dennoch von einem starken gesellschaftlichen Zusammenhalt und besonderem Engagement geprägt“, betonte SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt.

Ergänzend fügt Nils Böffgen, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, hinzu: „Wir appellieren daher an den A.R.T., in der jetzigen Situation die Menschen nicht unmittelbar durch ganzjährige Gebührenbescheide zu belasten und seinen Beitrag zu leisten, die Bewältigung der Krise für alle zu erleichtern.“

Daher hat die Fraktionsgemeinschaft von SPD und UWG Herrn Verbandsdirektor Dr. Monzel gebeten, für den A.R.T. zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:

  1. Warum wurde von der bisherigen Praxis, die Jahresgrundgebühren in Teilbeträgen über das Jahr hinweg geltend zu machen, abgewichen und warum wurde als Fälligkeitszeitpunkt der 1. Mai 2020 und nicht ein späterer Zeitpunkt im Jahr gewählt?
  2. Welche Möglichkeiten bestehen für Privathaushalte, bei der Jahresgrundgebühr wieder zum bisherigen Verfahren der anteiligen Zahlungen zurückzukehren?
  3. Wie erklären Sie es, dass Leistungen, die kürzlich von Ihrer Seite auf unbestimmte Zeit eingestellt bzw. eingeschränkt wurden, bislang dennoch im vollem Umfang mit der Jahresgrundgebühr berechnet werden?
  4. Welche konkreten Hilfestellungen bieten Sie gewerblichen Kunden, die von der aktuellen Corona-Pandemie massiv betroffen sind, um diese zu entlasten?
  5. Gerade Gastronomie- und Hotel-Betriebe aber auch viele Einzelhändler werden ihre Abfallkapazitäten über einen signifikanten Zeitraum kaum oder gar nicht nutzen. Ist hier eine vorübergehende, unbürokratische Abmeldung mit entsprechendem Gebührenerlass möglich?
  6. Welche Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind zu Ihrem weiteren Vorgehen geplant?

 

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