Gewaltsamer Tod eines Paketdienstleiters in Mehren bald aufgeklärt?

Mehren/Trier (23.12.2014). Neun Jahre nach dem Tod des Niederlassungsleiters eines europaweit agierenden Paketdienstleisters scheint die Kriminalpolizei einen großen Schritt weiter gekommen zu sein. Nach Informationen  der Eifel-Zeitung  könnten die Ermittler erfolgreich gewesen sein. Neun Jahre nach dem gewaltsamen Tod des damals 54-jährigen Hans-Joachim Eckert soll es nach Informationen der Eifel-Zeitung kurz vor Weihnachten zu mehreren Festnahmen gekommen sein. Ob es  tatsächlich diese Festnahmen gab und ob es sich bei den möglicherweise festgenommenen Personen tatsächlich um die Tatverdächtigen handelt, wurde zum Zeitpunkt unseres Redaktionsschlusses am 23.12.2014 leider noch nicht offiziell bestätigt. Die Staatsabnwaltschaft hält sich mit dem Hinweis auf § 6 Abs.2 Landesmediengesetz derzeit noch bedeckt. In § 6, Abs.2 heißt es: Auskünfte können verweigert werden, soweit hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte.

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Fakt ist, in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ wurde der Fall am 16. April 2014 nach über acht Jahren noch einmal dargestellt. Die Staatsanwaltschaft Trier und der Paktetdienstleister hatten damals zusammen 25.000 Euro Belohnung für die Aufklärung ausgesetzt.

Der 54-jährige Niederlassungsleiter wurde am Morgen des 24. Dezember 2005 von einem Lkw-Fahrer erschlagen im Industriegebiet Mehren bei Daun aufgefunden. Der Tatort liegt in der Nähe der Autobahn (A1) Trier – Koblenz. Die Ermittler schlossen damals schon einen Raubmord nicht aus. Mit dem Schlüssel des Niederlassungsleiters öffneten der oder die Täter den Firmentresor und raubten mehrere Tausend Euro Bargeld. Die Soko „Spedition“ der Kriminaldirektion Trier rekonstruierte, dass Hans-Joachim Eckert am 23. Dezember 2005 kurz nach 22 Uhr durch massive Gewalteinwirkung auf den Kopf getötet wurde und glaubte schon damals, dass der oder die Täter Insiderkenntnisse gehabt haben müssen.

Die Ermittler gingen unzähligen Spuren im beruflichen und privaten Umfeld des Toten nach, ohne jedoch den oder die Täter überführen zu können.  Vor kurzem war unklar, ob es sich um eine Raubtat handelte oder möglicherweise persönliche Motive bei der Tat eine Rolle spielten.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte damals  für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt. Eine weitere Belohnung in Höhe von 15.000 Euro wurde von Seiten des Paketdienstleisters zur Verfügung gestellt, sodass eine Gesamtsumme von 25.000 Euro ausgelobt wurde. Diese Belohnung war ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen waren unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

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