Grundsicherung für Arbeitsuchende (und Selbstständige) nach dem SGB II in Zeiten der Corona-Pandemie

JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbh (WFG) kostenfreies Webinar an

Die aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben weltweit teilweise erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Betriebe. Auch in Deutschland und dem Landkreis Vulkaneifel führt dies dazu, dass Menschen z. B. auf Grund von Kurzarbeit oder wegen des vorübergehenden Schließens ihres Geschäfts ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Kräften sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II können in diesen Fällen dazu beitragen, dass die Kosten des Lebensunterhalts auch weiterhin bestritten werden können.

Das kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet daher in Zusammenarbeit der WFG Vulkaneifel für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die vorübergehend Leistungen nach dem SGB II beanspruchen müssen, am Mittwoch, 29.04.2020 um 08:00 Uhr ein kostenfreies Webinar an. Im Rahmen des etwa 30minütigen Webinars wird ein allgemeiner Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen des SGB II vermittelt. Darüber hinaus werden Hinweise zum Antragsverfahren erteilt.

Das kostenfreie Webinar wird über das Tool „Zoom“ angeboten. Bitte verwenden Sie diesen Link:

https://us02web.zoom.us/j/88276260334

Meeting-ID: 882 7626 0334

Um am Webinar teilzunehmen, benötigen Sie einen PC, Laptop oder ein Tablet sowie eine stabile Internetverbindung. Bei der Nutzung mit dem Tablet ist das vorherige Herunterladen der App Zoom Cloud Meetings notwendig.

Um Anmeldung wird bis zum 28. April 2020 gebeten an Frau Kirst. Tel. 933 200 oder E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de

Unterlagen zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB II sowie entsprechende Ausfüllhinweise können beim JobCenter Vulkaneifel telefonisch unter 06592/933-451 sowie per Mail unter jobcenter@vulkaneifel.de unter Angabe einer Telefonnummer angefordert werden. Dieses Verfahren bietet für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass ihnen durch das JobCenter im Rahmen einer individuellen telefonischen Beratung passgenaue Antragsvordrucke zusammengestellt und übersandt werden können, was eine schnellere Bearbeitung und Bewilligung der Leistungen zur Folge hat.

 

 

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