Informationen zum Zweckverband A.R.T.

Verbandsmitglieder des Zweckverbandes A.R.T. sind die Stadt Trier und die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel. Die Zuständigkeit des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Stadt Trier und die Gebiete der Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel.

Das Stammkapital des Zweckverbandes beträgt 1.241.937,82 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg – gemeinsam – (jeweils zur Hälfte) 766.937,82 €

Landkreis Bernkastel-Wittlich 25.000,00 €

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 200.000,00 €

Landkreis Landkreis Vulkaneifel 250.000,00 €

Die Verbandsmitglieder haben, in Relation zur Einwohnerzahl, insgesamt 100 Stimmen.

Es entfallen derzeit auf

a) die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg – gemeinsam – 48 Stimmen

b) den Landkreis Bernkastel-Wittlich 22 Stimmen

c) den Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 18 Stimmen

d) den Landkreis Landkreis Vulkaneifel 12 Stimmen

Anm.d.Red.: Obwohl der Landkreis Vulkaneifel mit 250.000,- Euro die zweithöchste Einlage zum Stammkapital beigetragen hat, wurden ihm wegen der kleineren Einwohnerzahl nur ein Stimmrecht von 12 Stimmen zuteil. Weshalb auf der einen Seite die Einlagen so dermaßen differieren und auf der anderen Seite die Stimmen an die Einwohnerzahl gebunden wurden; darauf versucht die Eifel-Zeitung eine plausible Antwort zu bekommen.

In der noch bis 31.12.2019 gültigen A.R.T. Satzung steht geschrieben, dass organische Abfälle – dazu zählt neben Lebensmittelabfällen auch Grünschnitt – in der Biotonne entsorgt werden können. In der geänderten Satzung, die zum 01.01.2020 in Kraft tritt, muss Grünschnitt auf so genannten Grünschnittplätzen entsorgt werden.

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