Klares Urteil, klare Folgen!

Die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichtes haben am Donnerstag in ihrem wegweisenden Grundsatzurteil bestätigt, dass sich aus dem Grundgesetz insbesondere auch und gerade für die jungen Kläger*innen ein Recht auf ein sicheres Leben in der Zukunft ableitet. Der Senat hat den Verfassungsbeschwerden von Betroffenen aus dem Ausland und jungen Deutschen, vornehmlich aus der FFF-Bewegung, in den wesentlichen Fragen Recht gegeben.

Somit ist höchstrichterlich geklärt: Die Bundesregierung ist mit ihren bisher geplanten Maßnahmen und Ziele für den Klimaschutz zumindest mittelfristig (ab 2030) gescheitert und muss gewaltig nachbessern. Sie muss das Klimaschutzgesetz bis 2022 überarbeiten und viel weitergehende Schritte vor allem bis 2030 unternehmen.

Auch für uns in der Eifel führt das zu Konsequenzen: Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien (ein 1000-Dächer-PV-Programm für die Vulkaneifel ist überfällig!) ist das Thema des sog. „Lückenschlusses“ der A1 damit Geschichte. Die damit verbundene Klimagefärdung ist mit dem Urteil genauso wenig im Einklang wie der Bau einer 4- oder gar 6-spurigen Rennstrecke, die wegen des heute schon geänderten (und in Zukunft sich deutlich weiter rückentwickelnden) Verkehrsaufkommen noch den Zeiten des „stetig wachsenden Verkehrs“ nachhängt und nachhinkt.

Karl-W. Koch, Peter Kühbach, Lisa Henn

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen