Kosten für Windelsäcke übernimmt der Landkreis

Daun. Im Rahmen der zum 01.01.2020 eintretenden Umstellungen beim Restmüll (u.a. Anpassung des zur Verfügung stehenden Tonnenvolumens sowie Einführung des sog. Chip/Identsystems) zum Zwecke der verbandsweiten Harmonisierung der Entsorgungssysteme, wurde auch der so genannte „Windelbonus“ einer gebührenrechtlichen Betrachtung unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass das bisherige Verfahren nicht fortgeführt werden kann. Begründung: Das Gebührenrecht lässt keine Sozialermäßigung zu. Gestützt wird dies auf die vom Verwaltungsgericht Neustadt vertretene Rechtsauffassung, die sich bspw. auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz zu Eigen macht.

Weil der „Windelbonus“ im Sinne eines Sozialprojekts nach wie vor sinnhaft ist – das belegt der dringende aus der Bevölkerung kommende Wunsch, wurde nach einer alternativen und von Rechts wegen zulässigen Finanzierungsmöglichkeit gesucht. Entweder Sponsoring oder Kostenübernahme durch den Kreishaushalt.

Um überhaupt den „Windelsack“ über das Jahr 2019 hinaus beibehalten zu dürfen, war eine Regelung in der Abfallsatzung des A.R.T. Voraussetzung. Denn der „Windelsack“ muss als weiteres „Entsorgungsgefäß“ zugelassen werden. In der Sitzung am 03. Dezember ist die Verbandsversammlung des A.R.T. dem Antrag des Landkreises Vulkaneifel einstimmig gefolgt, und hat einen Abfallsack zum Zwecke der Windelentsorgung zugelassen. Der „neue“ Windelsack wird ein von 70 l auf 40 l reduziertes Fassungsvermögen haben.

Ausgehend von den bisherigen Zahlen und einer moderaten Steigerungsrate geht die Kreisverwaltung von einer Gesamtsumme in Höhe von 40.000 Euro für dieses Sozialprojekt im Kreishaushalt 2020 aus. Der Kreistag hat dem einstimmig zugestimmt.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen