Kostenexplosion beim 2. Bauabschnitt Stadt im Fluss in Gerolstein

Gerolstein. Bei Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt „Stadt im Fluss“ in Gerolstein lag der günstigste Bieter bei ca 840.000 Euro. Im Haushalt der Stadt sind hierfür aber nur 523.000 Euro eingeplant. Hierfür lag eine Förderzusage vom Land im Rahmen des Projektes „Aktion Blau Plus“ in Höhe von 426.130 Euro vor. Damit muss die Stadt nach aktuellem Stand ca. 300.000 Euro ohne jegliche Förderung von Seiten des Landes übernehmen. Die Stadt kann sich dies aber auf Grund ihrer Verschuldung und wegen der zusätzlichen Belastungen durch die erhöhte Umlage (39% statt bisher 32%) durch die fusionierte Verbandsgemeinde nicht leisten.

Die Grüne Stadtratsfraktion erwartet daher vom Land, dass es die Förderzusage soweit erhöht, dass sich wieder eine 90% Förderung für das Projekt im Rahmen der Aktion Blau Plus ergibt. Wir fordern dies, da die Planungen mit dem Land immer detailliert abgestimmt worden sind bzw. sogar entsprechend den Forderungen des Landes durchgeführt und auch genehmigt wurden. Es kann nicht sein, dass das Risiko einer solchen Ausschreibung alleine die Stadt zu tragen hat. Das Land muss sich entsprechend der versprochenen 90% Förderquote an den Kostensteigerungen beteiligen.

Inzwischen ist bekannt, dass die Ausschreibung seitens der Verwaltung auf den Weg gebracht wurde, ohne dass eine aktualisierte Kostenbrechung seitens des planenden Ingenieurbüros vorlag. Die Ausschreibung wurde somit begonnen, ohne sicherzustellen, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften zur Haushaltsführung.

Wie schon beim früheren Bauprojekten zeigt sich auch hier, dass die Gerolsteiner Bauverwaltung nicht in der Lage ist, größere Projekte fachgerecht durchzuführen. Die Projektsteuerung insbesondere hinsichtlich der Kostenkontrolle ist ungenügend. Die Maßnahmen, die in der Vergangenheit eingeleitet wurden, greifen offensichtlich zu kurz. Die grüne Stadtratsfraktion fordert, dass endlich Maßnahmen ergriffen werden, die wirklich sicherstellen, dass mit den Steuern der Bürgerinnen und Bürger sorgsam umgegangen wird und sich die Gemeinden auf die Arbeit der Bauverwaltung verlassen können.

Zum besseren Verständnis hier noch eine detaillierte Darstellung des Sachverhaltes:

Am Dienstag, den 06.05.2019 informierte ein Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros im Stadtrat über das Ergebnis der Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt „Stadt im Fluss“ in Gerolstein. Bei diesem Abschnitt handelt es sich um das rechte Kyllufer vom Bahnhof bis zur Post. Dabei ist insbesondere vor dem Bahnhof eine große Treppenanlage am Kyllufer geplant, um so eine attraktive Aufenthaltsmöglichkeit am Fluss zu erhalten. Für das Projekt wurde im Rahmen des Programms „Aktion Blau Plus“ eine Förderung von Seiten des Landes in Höhe von 90% versprochen.

Als Ergebnis der Ausschreibung lag der günstigste Bieter bei ca. 840.000 Euro. In dieser Summe sind auch geringe Kostenanteile für einen Niederschlagswasser-
kanal (Kostenanteil VG-Werke) und Teilflächen in der Bahnhofstraße (Förderung geplant über das Programm Stadtumbau) enthalten. Aber alleine die Treppenanlage am Kyllufer vor dem Bahnhof soll nun 711.000 Euro kosten.

Der Mitarbeiter des Ingenieurbüros informierte weiter darüber, dass durch die „Aktion Blau Plus“ mittlerweile eine Förderung in Höhe von 503.000 Euro in Aussicht gestellt wurde.  Damit müsste die Stadt über 300.000 Euro ohne Förderung tragen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen aber nicht zur Verfügung. Die Stadt kann sich dies auf Grund ihrer Verschuldung und wegen der zusätzlichen Belastungen durch die erhöhte Umlage (39% statt bisher 32%) durch die fusionierte Verbandsgemeinde nicht leisten.

Die ursprüngliche Förderzusage in Höhe von 426.130 Euro basierte auf einer Kostenschätzung aus einer frühen Planungsphase des Projektes. Wie sich dann im Laufe der Diskussion im Stadtrat herausstellte, hat das Ingenieurbüro zeitlich parallel (!) zur Ausschreibung eine aktualisierte Kostenberechnung durchgeführt. Diese lag aber nach Auskunft des Mitarbeiters des beauftragen Ingenieurbüros erst zwei Wochen vor dem Termin zur Abgabe von Angeboten vor, also deutlich nach Veröffentlichung der Ausschreibung, die mindestens eine Frist von 30 Tage bis zur Abgabe von Angeboten vorgesehen haben muss. Nach dieser Kostenschätzung zeichneten sich bereits erhebliche Kostensteigerungen ab. In Kenntnis dieser Kostenschätzung hätte die Ausschreibung gar nicht veröffentlicht werden dürfen, da bei der Stadt keine ausreichenden Mittel im Haushalt für das Projekt zur Verfügung standen.

Die Ausschreibung wurde von der Gerolsteiner Verwaltung somit veröffentlicht, ohne auf die aktualisierte Kostenberechnung basierend auf dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibung zu warten. Diese Kostenberechnung muss das Ingenieurbüro aber entsprechend der beauftragten Leistungsphase 6  „Vorbereitung der Vergabe“ (HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) liefern. Erst anschließend beginnt die nächste Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.

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