Krebspatienten leiden unter „krankem“ Vergütungssystem der KV

Patienten kämpfen für den Erhalt der Onkologie im Dauner Krankenhaus

Daun. Was man weder als gesunder Laie, noch als Krebspatient verstehen kann, ist die Tatsache, dass die für die Vergütung medizinischer Leistungen zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei der Vergütung von medizinischen Leistungen in einer ambulanten Onkologie krasse Unterschiede macht. So erhalten nur niedergelassene Onkologen mit eigener Arztpraxis pro Patient und Quartal eine Grundpauschale von 230,- Euro von der KV.

Krankenhaus erhält keine Grundpauschale

Betreibt ein Krankenhaus gleichsam eine ambulante Onkologie mit angestellten Ärzten (Onkologen), zahlt die KV keine Grundpauschale von 230,- Euro an das Krankenhaus. Die Krankenhäuser mit ambulanter Onkologie sind unterfinanziert und arbeiten somit dauerhaft defizitär. Dieses Problem ist der KV bekannt.

Jeden Monat mehr als 400 Patienten

Das Dauner Maria Hilf Krankenhaus betreibt seit Jahren eine solche ambulante Onkologie mit steigenden Patientenzahlen. Inzwischen werden dort jeden Monat mehr als 400 Patienten ambulant behandelt. Inzwischen haben allerdings auch die Einbußen durch die Ungleichbehandlung der KV was die Vergütung betrifft, einen Punkt erreicht, wo man abwägen muss, ob die ambulante Onkologie ohne jegliche finanzielle Unterstützung auf Dauer so fortgeführt werden kann. Inzwischen demonstrieren schon die ersten Patienten für den Erhalt der ambulanten Onkologie im Dauner Krankenhaus und sammeln Unterschriften. Allerdings müssten die Patienten vor ihrer Krankenkassen demonstrieren, denn das Krankenhaus ist für diese Misere nicht verantwortlich.

Onkologie ist lebensnotwenig

Die ambulante Onkologie ist für diese Patienten lebensnotwenig und bietet ein Stück Lebensqualität. Für diese Patienten ist die Nähe zum Dauner Krankenhaus von größter Bedeutung. Die Nähe zum Dauner Krankenhaus bedeutet für die Patienten eine wohnortnahe Versorgung und gleichzeitig für die Krankenkassen auch eine deutliche Kostenersparnis.

Dagegen wären lange Anfahrwege für die Patienten immer mit zusätzlichen Beschwerden durch den Transport verbunden. Teure Transportkosten kämen hinzu. Jeder Krebspatient ist berechtigt für einen Taxischein. Die Taxi-Kosten müssen in jedem Einzelfall die Krankenkassen übernehmen. Beispielsweise eine Krankenfahrt nach Trier mit Wartezeiten und Rückfahrt übersteigt schnell mal einen Betrag von 200,- Euro.

Die onkologische Abteilung ist aber auch wichtig für die Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Urologie, Orthopädie und Gynäkologie des Dauner Krankenhauses. Nur so sind konsiliarische Beratungen unter den Fachärzten der einzelnen Abteilungen unproblematisch und schnell jederzeit möglich. Individuelle und Schnelle Hilfe bedeutet für den Patient sehr viel.

Lösungsansätze

Hinter den Kulissen verhandelt das Dauner Krankenhaus schon lange mit der KV an einer Lösung. Es bestehen aus heutiger Sicht kaum Erfolgsaussichten. Nach Meinung der KV kann man den Krebspatienten durchaus zumuten, den beschwerlichen Transport zu einer weiter entfernten ambulanten Onkologie auf sich zu nehmen. Aus Sicht der KV ist die ambulante Onkologie im Dauner Krankenhaus offensichtlich nicht notwendig.

Ein Lösungsansatz könnten Verhandlungen mit niedergelassenen Onkologen in Trier und Umgebung bringen, mit dem Ziel, eine Zweigpraxis in Daun zu eröffnen.

Diese Konstellation würde das Fortbestehen der Onkologie in Daun ermöglichen. Daran arbeiten die Verantwortlichen des Dauner Krankenhauses im Interesse der Krebspatienten mit Hochdruck.

 

Hintergrundinfo

Ambulante Onkologie
Seit 2012 befindet sich die ambulante Onkologie in der 7. Etage des Krankenhauses und zeichnet sich durch einen großen Behandlungsraum mit acht Behandlungsplätzen, zwei zusätzlichen Räumen und einem Ultraschall aus. Weiterhin stehen fünf palliative Betten auf der Station zur Verfügung. Zwei Fachärzte und mehrere Fachkräfte versorgen die Patienten in den eigens gestalteten, auf die Behandlungen zugeschnittenen Räumlichkeiten.

Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß § 77 Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören müssen. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig. Die KV entscheidet, wo beispielsweise eine ambulante Onkologie-Praxis eröffnet werden darf oder nicht. Ohne Grünes Licht der KV würde der Arzt umsonst arbeiten. Diese Situation haben wir am Dauner Krankenhaus.

Neben den Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), denen die Vertragszahnärzte angehören müssen. Es gibt insgesamt 17 kassenärztliche Vereinigungen entsprechend den Bundesländern, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe unterteilt ist.

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