LAG Vulkaneifel

3. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte!

Bis zum 08. Mai 2019 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden! In 2019 haben wir erneut die Möglichkeit auch kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. Und so funktioniert es:

  1. Formlose Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und Projektbeschreibung (Wer macht was? Wer ist der konkrete Projektträger? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?)
  1. Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung
  1. Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle
  1. Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle

Was kann gefördert werden? 

– Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird
– Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt
– Förderfähig sind ausschließlich Sackosten, keine Arbeitsleistungen

Was kann nicht gefördert werden? 

– Kommunale Pflichtaufgaben (z.B, Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)
– Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)
– Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)

Wer darf einen Förderantrag stellen? 

– Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen
– Keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich

Welche Förderung gibt es?

– Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden.
– Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten  nicht übersteigen
– Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen müssen bis spätestens  15.10.2019 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden

Wichtige Eckdaten zum 3. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Fördermittel-Budget:                 23.000 € (Mittel des Landes Rheinland-Pfalz)
Datum des Aufrufes:                 27.03.2019
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 08.05.2019 (Ausschlussfrist)
Projektauswahl durch die LAG:  20.05.2019
Frist für die Schlussabrechnung:           15.10.2019 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle)

Weitere Informationen finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de.

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Interessensbekundungen in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden können! Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein! Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung! Markus Kowall (LAG Vulkaneifel), c/o Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel.: 06592/933-578, E-Mail: markus.kowall@vulkaneifel.de.

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen