OVG NRW entscheidet zu Lasten von Grundschülerin

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen wiegen höher als das Recht der Kinder auf Bildung und ungestörte physische und psychische Entwicklung

Düsseldorf. 23. Januar 2021 „Am späten Freitagnachmittag haben wir den Beschluss des OVG NRW erhalten, und sind, auch wenn wir unsere Chancen aufgrund der bisherigen Rechtsprechung als eher gering eingeschätzt haben, doch sehr enttäuscht“, sagt Dr. Nicole Reese von der Gruppe Klage für Bildung. „Wir hatten angesichts der zunehmenden Kritik von Kinder- und Jugendärzt:innen, von Psycholog:innen und auch von vielen anderen Wissenschaftler:innen und Expert:innen wie beispielsweise OECD-Bildungsdirektor Andreas Schleicher gehofft, dass der Senat die erheblichen Beeinträchtigungen der Kinder anders bewertet und die Abwägung zugunsten der Zweitklässlerin ausfallen würde“, so Stefanie Seifert von der Initiative.

Frau Hamed, die Anwältin der Initiative äußert sich zum Beschluss des OVG Münster mit dem Az. 13 B 53/21 NE wie folgt: „Bedauerlicherweise hat sich der Senat nicht mit unseren umfassenden und ausführlichen Darlegungen auseinandergesetzt. Die Studien, die der Antragsgegner angeführt hat, haben wir entkräftet, während unsere wissenschaftlichen Belege unwidersprochen blieben. Bei der Lektüre des Beschlusses, drängt sich der Eindruck auf, dass grundlegende Fragen niemals zugunsten der Antragsteller:innen entschieden werden, da stets das Totschlagargument Ermessensspielraum bzw. Beurteilungsspielraum des Verordnungsgeber greift. Unsicherheiten – rechtlicher und tatsächlicher Art – in der Corona-Krise scheinen damit weit überwiegend zu Lasten der rechtsschutzsuchenden Bürger:innen zu gehen. Wenn man zugleich berücksichtigt, dass sich – soweit ersichtlich – bislang kein Obergericht bemüßigt sah, wenigstens ein Hauptsacheverfahren aus dem ersten Lockdown als Musterverfahren für grundsätzliche rechtliche und tatsächliche Fragen zu betreiben, kann man nur konstatieren, dass der effektive Rechtsschutz quasi leerläuft. Es liegt nach all den Monaten auf der Hand, dass eine nur summarische Prüfung im Eilverfahren und das Ausweichen auf eine bloße Folgenabwägung der hiesigen Ausnahmesituation nicht gerecht werden.“

„Die Entscheidung überzeugt vor allem deshalb nicht, weil das Gericht der Politik einen Persilschein ausstellt. Es stellt fest, dass Schulschließungen unabhängig vom Beitrag der Kinder an der Verbreitung des Virus, und unabhängig von der Frage, ob die Schulschließungen überhaupt einen relevanten Beitrag leisten kann, gerechtfertigt sei, solange der Gesetzgeber nicht feststehende Tatsachen ignoriert“, äußert sich Dr. Nicole Reese, Initiatorin des zur Finanzierung der Klage auf der Crowdfundingplattform „Gofundme“ ins Leben gerufenen Spendenaktion, kritisch. „Damit wird die Exekutive geradezu aufgefordert, die wissenschaftliche Aufarbeitung des Infektionsgeschehens hinauszuzögern.“

Das Gericht lässt auch die Frage, ob es ein Recht auf Präsenzunterricht gibt, offen. Es erkennt – angenommen es gäbe diesen Anspruch –zwar an, dass der Distanzunterricht gravierende soziale, psychische und ökonomische Folgen für die Kinder habe, doch seien diese durch den Anspruch auf Notbetreuung und die zusätzlichen Kinderkranktage abgemildert. „Dass das Gericht hierbei den Bildungsauftrag, der in der Notbetreuung nicht verwirklicht wird, und die Integrationsfunktion der Schule völlig außer Acht lässt, ist für die Kinder sehr traurig“, meint Stefanie Seifert aus der Gruppe Klage für Bildung.

Weiterhin sieht das Gericht keinen Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot, sondern meint, dass anhand der Relevanz für das öffentliche Leben Differenzierungen möglich seien. „Was mich am meisten erschüttert: Das Gericht hält Kinder offenbar nicht für ausreichend relevant. Das wird auch

daran deutlich, dass das OVG nur die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen berücksichtigen will und nicht, wie es das Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28a Abs. 6 Satz 2 vorsieht, vorrangig die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen“, sagt Nele Flüchter aus der Gruppe.

Da wir mit dem Beschluss – so wie er begründet wurde – nicht einverstanden sind, überlegen wir, ob wir nicht auch noch Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes NRW oder beim Bundesverfassungsgericht einlegen, gibt sich Dr. Nicole Reese von der Initiative kämpferisch. „So schnell geben wir nicht auf.“

Die Gruppe “Klage für Bildung” besteht aus engagierten Eltern, die sich zwecks eines Normenkontroll-antrags im Eil- und Hauptsacheverfahren zur Überprüfung des aktuell bis 31.01.2021 durch Land NRW ausgesetzten Präsenzunterrichts an Grundschulen zusammengetan hat. Mit einer Crowdfundingaktion zur Finanzierung der Kosten der Klage auf Gofundme und über Paypal fanden sich inzwischen mehr als 120 Unterstützer:innen aus ganz Deutschland. Das widerspiegelt auch ein großes öffentliches Interesse an dem Thema. Kontakt zur Gruppe Klage für Bildung: klage-fuer-bildung@web.de, Link zur Crowdfunding-Aktion: https://gofund.me/dc603fd2 und Spenden über Paypal: https://paypal.me/pools/c/8vSbFJpTkv

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