„Sturm im Wald“ sorgt für Sturm im Wasserglas

VG Kelberg. Der Fraktionssprecher von der Wählergruppe „Sturm-im-Wald“ im Verbandsgemeinderat Kelberg, Reinhold Jansen, hatte am 14. Januar 2019 mit seiner Pressemitteilung für reichlich Verwirrung und offensichtlich bewusst für Falschinformation gesorgt, um Stimmung zu machen.    

Weder die SGD Nord, noch die Kreisverwaltung Vulkaneifel handeln unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben. Das ist eine bösartige Unterstellung von Jansen. Ein Zielabweichungsverfahren heißt noch lange nicht, dass eine Windkraftanlage genehmigt ist. Auch besteht in der VG Kelberg aktuell kein Baurecht für 11 Windkraftanlagen, wie es Jansen behauptet. Auch hat sich die Kreisverwaltung nicht über gesetzliche Bestimmungen hinweggesetzt, wie etwa  Natur- und Artenschutzgesetze. Ebenso wenig hat sich die Kreisverwaltung irgendwelcher, privater Investoren gebeugt. Vielmehr gibt es aktuell überhaupt noch keinen Kontakt zu irgendeinem Antragsteller. 

Aktuell ist noch kein Antrag für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren bei der Kreisverwaltung eingegangen. Die Eifel-Zeitung hat sich bei der zuständigen Abteilung der Kreisverwaltung erkundigt. Ebenso wenig handelt die Genehmigungsbehörden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Vielmehr findet eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Der betroffenen Öffentlichkeit soll in jedem Einzelfall  Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden.

Fakt ist, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsbehörde hat aktuell lediglich die beantragten Zielabweichungen für drei Windenergieprojekte in der Verbandsgemeinde Kelberg zugelassen. Es handelt sich hierbei um vier Anlagen in den Gemeinden Arbach und Oberelz, sechs Anlagen in den Gemeinden Boxberg und Bongard sowie eine weitere Anlage in der Gemeinde Arbach. Letztere ist als Bestandteil des in der benachbarten Verbandsgemeinde Vordereifel im Landkreis Mayen-Koblenz geplanten Windparks Münk vorgesehen.

Zu den Zielabweichungsanträgen kam es nachdem die Verbandsgemeinde Kelberg ihre Absicht aufgegeben hat, die Windenergienutzung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu steuern. Drei private Investoren haben die Zielabweichungsanträge zur Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Standorten innerhalb dieser Verbandsgemeinde gestellt.

Nach den Zielen der Teilfortschreibung des Kapitels Energieversorgung / Teilbereich Windenergie 2004 des regionalen Raumordnungsplans Region Trier ist die Errichtung solcher raumbedeutsamen Windenergieanlagen außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Die Zielabweichungsverfahren waren demnach erforderlich, weil alle Windkraftstandorte in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen.

Am Zielabweichungsverfahren hat die zuständige obere Landesplanungsbehörde die Verbandsgemeinde Kelberg mit den betroffenen Gemeinden, die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachstellen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Forstverwaltung beteiligt. Die im Ergebnis positiven Zielabweichungsbescheide sind in den weiteren Verfahrensschritten und damit auch in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten.

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