Übernehmen Sie Verantwortung und werden Jugendschöffe!

SIE sind zwischen 25 und 69 Jahre? SIE leben im Landkreis Vulkaneifel? SIE besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit? SIE haben Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen (beruflich oder ehrenamtlich?)

Daun. Dann werden Sie Jugendschöffe und bewerben sich beim Jugendamt des Landkreises Vulkaneifel! Denn in manchen gerichtlichen Verfahren entscheiden über Schuld oder Unschuld von Angeklagten nicht allein Berufsrichter, sondern auch sogenannte Schöffen, bzw. Jugendschöffen. Sie haben bei Gericht dieselben Rechte und Pflichten, wie auch die Berufsrichter. Als Jugendschöffe und somit ehrenamtlicher Richter in der Jugendstrafgerichtsbarkeit, bringen Sie als Vertreter der Bevölkerung Ihre Lebenserfahrung, Ihr Alltagswissen und Ihr soziales Engagement in die Hauptverhandlung mit ein. Haben wir Ihr Interesse geweckt oder kennen Sie jemanden in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis, der für diese Funktion privilegiert ist? Dann melden Sie sich bei uns! Jugendamt des Landkreises Vulkaneifel Corinna Weber, Tel.: 06592/933-374, E-Mail: corinna.weber@vulkaneifel.de.

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