Zugemauert mit riesigen Beton-Legosteinen

Daun. Im jahrzehntelang gewachsen Wohngebiet „Leyen“ sind der topografischen leichten Hanglage angepasst, gepflegte Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut worden. Die Anlieger leben dort in ausgezeichneten nachbarschaftlichen Verhältnissen.

Damit scheint jetzt Schluss zu sein. Im „Leyen“ herrscht seit kurzem Unruhe und Entsetzen. Hat doch der neue Eigentümer eines gebrauchten Wohnhauses in der Lavastraße die ortsübliche Einfriedung durch eine schätzungsweise vier Meter hohe Mauer aus Betonfertigteilen (Legosystem) auf dem Eckgrundstück Lavastraße Ecke Weißdornweg errichten lassen.

Der Anspruch einer ortsüblichen Einfriedigung, wie sie seit Jahrzehnten im „Leyen“ von den Anliegern praktiziert wird, ist mit dieser bunkerähnlichen, für das Wohngebiet untypischen Betonwand dahin. Ob ein Verstoß gegen öffentliches Baurecht, bzw. die baurechtlichen Vorschriften bei diesem Sachverhalt vorliegt, wird die zuständige Baubehörde zu prüfen haben.

Diese Betonstützmauer ist zweifellos weder ortsüblich noch notwendig. Die Außenanlage des betroffenen Hauses waren jahrzehntelang ordentlich gepflegt und den örtlichen Begebenheiten bemessen angelegt. Die neue Einfriedung mit einer ca. vier Meter hohen Betonmauer ist eher ein monumentaler Grenzwall, der das Gesamtbild des Wohngebietes völlig zerstört. Solche baulichen Monster aus Beton sind möglicherweise unzulässig, wenn sie nach Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widersprechen (öffentlich-rechtliches Baurecht). Das trifft in diesem Fall zweifellos in vielfacher Hinsicht zu.

Was sagt die Dauner Bauaufsicht dazu? Es gilt jetzt zu prüfen, ob diese Art der Einfriedung möglicherweise zu entfernen ist.

Anm. d. Red.: In den Neunziger Jahren durften Neubauten noch nicht einmal mit roten Pfannen gedeckt werden.

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