Was ist eigentlich das Bundesinstitut für Risikobewertung?

Seit Wochen ist es in aller Munde: Das Berliner Bundesinstitut für Risikobewertung BfR gilt in Sachen EHEC als Instanz, auf die zu hören sich allemal lohnt. Was hat es mit diesem Institut eigentlich auf sich? Die Eifel-Zeitung nach nachgeforscht.
Gegründet wurde es am 1. November 2002 als Anstalt des Öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. An drei Standorten in Berlin arbeiten 750 Mitarbeiter an dem gewichtigen Auftrag mit,  den gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland und international zu erweitern und zu stärken. Zur Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben erhielt das Institut allein Jahr 2010 ein Budget von 61,6 Mio Euro;  darunter sind selbst eingeworbene Drittmittel in Höhe von 2,68 Mio Euro.

Die im „Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit“ vom 14. August 2002 festgelegten Arbeitsschwerpunkte umfassen
– die gesundheitliche Bewertung der biologischen und stofflich-chemischen Sicherheit von Lebensmitteln,
– die gesundheitliche Bewertung der Sicherheit von Stoffen (Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide)  sowie von ausgewählten Produkten (Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Textilien und Lebensmittelverpackungen),
– die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzen, Tieren,
– die Risikokommunikation und die Entwicklung und Validierung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen.

Am BfR sind angesiedelt:

Nationale Referenzlaboratorien (NRL):
17 Referenzeinrichtungen, davon 14 NRLs aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit, Genetisch veränderte Organismen, Lebensmittelhygiene, Zoonosenerreger und Antibiotikaresistenz-Monitoring und die Obergutachterstelle Wein.

Bundesstelle für Gute-Labor Praxis (GLP):
Zuständig für die nationale und internationale Koordinierung und Harmonisierung GLP-relevanter Fragen sowie für die Überwachung von GLP-Prüfeinrichtungen im In- und Ausland

ZEBET – Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch:
Die ZEBET setzt sich dafür ein, gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche, wo immer es möglich ist, durch alter-native Untersuchungsmethoden zu ersetzen. Sie wird von der ZEBET-Kommission zur Bewertung der Ersatz- und Ergänzungsmethoden unterstützt.

BfR-Kommissionen:
14 Kommissionen beraten das Institut. Sie bündeln den in Deutschland vorhandenen Sachverstand, damit er in internationale Gremien einfließen kann. So ist ein schneller Zugriff auf ein Expertennetzwerk nicht nur in Krisenzeiten gewährleistet.

Nationale Stillkommission:
Ihre Aufgabe ist es, das Stillen in Deutschland zu fördern.

EFSA Kontaktstelle:
Koordination des wissenschaftlichen Informationsaustauschs zwischen der Europäischen Behörde für Lebens-mittelsicherheit (EFSA) und den in Deutschland für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständigen öffentlichen Institutionen sowie Beteiligten aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verbraucherverbänden.

Im Jahr 2010 hat das BfR rund 3000 wissenschaftliche Stellungnahmen erstellt.
Darüber hinaus beteiligt es sich an mehr als 54 EU-Projekten sowie an 33 Projekten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und anderer Bundesbehörden. 119 BfR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in 325 nationalen und internationalen Gremien mit.

Die wissenschaftliche Definition von „Risiko“
Wissenschaftlich charakterisiert „Risiko“ das Ausmaß eines möglichen Schadens und die Wahrscheinlichkeit, dass er eintritt. Ein Risiko resultiert aus der Gefährdung durch einen Stoff oder Keim und der Häufigkeit und dem Ausmaß, in dem ein Verbraucher damit in Kontakt kommt. Unter bestimmten Bedingungen können fast alle Stoffe oder Keime die Gesundheit schädigen und damit zum Risiko werden. Wird dieses Gefahrenpotenzial frühzeitig erkannt, können die Bedingungen so verändert werden, dass das Risiko abgewehrt oder begrenzt wird.

Und wie wird ein Risiko bewertet?

Arbeitsschritte der Risikobewertung

Setzt man die Gefährdung durch einen Stoff oder Keim zu der Substanz- oder Keimmenge in Beziehung, der ein Mensch ausgesetzt ist, kann sowohl die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Schädigung als auch deren Schweregrad abgeschätzt werden. Die Bewertung eines Risikos setzt sich aus den folgenden vier Arbeitsschritten zusammen:

1.Identifizierung der möglichen Gefahrenquelle

2.Beschreibung des Gefährdungspotenzials
Nachdem die Gefahr erkannt wurde, wird sie qualitativ (der Art nach) und quantitativ (in Abhängigkeit des Effektes von der Dosis) beschrieben.

3.Expositionsabschätzung
Die anschließende Expositionsabschätzung macht Angaben über die Menge eines Stoffes oder Keims, denen ein Mensch unter verschiedenen Umständen (Szenarien) ausgesetzt sein kann.

4.Risikocharakterisierung
In der abschließenden Risikobeschreibung wird das qualitative Risiko in Beziehung gesetzt zu der Menge eines Stoffes oder der Anzahl der Keime, der ein Mensch ausgesetzt sein kann. So wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt und der zu erwartende Schweregrad, abgeschätzt und bewertet.

 

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