Wittlicher muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten

Trier/Wittlich. Am 28. Oktober 2013, 09.00h beginnt vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Trier ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung. Angeklagt ist ein 30-jähriger Mann aus Wittlich. Ihm wird nach der Anklageschrift Folgendes zur Last gelegt:

An einem Nachmittag im Mai 2013 sei er von den Zeugen K. und M. in seiner Garage aufgesucht worden, um eine Streitigkeit zwischen ihm und dem Zeugen K. zu besprechen. Nachdem es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und K. gekommen sei, hätten beide sich gegenseitig geschubst und dann aufeinander eingeschlagen. Sodann habe der Angeklagte eine Axt ergriffen und damit nach dem Zeugen K. geschlagen, den er jedoch verfehlt habe. Als er zumzweiten Schlag gegen den Zeugen K. ausgeholt habe, sei der Zeuge M. dazwischen gegangen, umden Schlag abzuwehren. Die Axt habe den Zeugen M. hierbei am Bein getroffen und eine Schnittwunde verursacht. Der Zeuge M. habe dem Angeklagten sodann die Axt entrissen.

Der Angeklagte und der Zeuge K. hätten ihre tätliche Auseinandersetzung jedoch fortgesetzt, bis der Zeuge M. sie getrennt habe. Dieser habe aufgrund der Verletzung im Krankenhaus mit acht Stichen genäht werden müssen. Im weiteren Verlauf des Tages hätten der Zeuge K. und der Angeklagte jeweils mehrere Bekannte mobilisiert, um für eine weitere Auseinandersetzung gerüstet zu sein.

Gegen 22.00 Uhr hätten sich der Angeklagte und der Zeuge K. jeweils begleitet von mehreren ihrer Bekannten auf dem Gelände einer Waschanlage wieder getroffen. Hierbei sollte das Mobiltelefon des Zeugen K. gegen die Axt des Angeklagten, die der Zeuge M. zuvor am Nachmittag mitgenommen hatte, ausgetauscht werden. Der Angeklagte und der Zeuge K. gingen aus der Sichtweite ihrer Bekannten, um die am Nachmittag begonnene Streitigkeit zu klären. Nachdem es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war, habe der Angeklagte den Zeugen K. geschlagen, der den Schlag jedoch abgewehrt habe und seinerseits zugeschlagen habe. Der Angeklagte sei dem Schlag des Zeugen K. ausgewichen, wodurch dieser mit dem Rücken zu ihm gestanden habe.

Der Angeklagte habe daraufhin ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm gezogen und es dem Zeugen K. in die rechte untere Rückenhälfte gestochen, wodurch dieser eine lebensbedrohliche Verletzung erlitten habe. Er habe aufgrund des Stiches in akuter Lebensgefahr geschwebt und auf die Intensivstation verbracht werden müssen. Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit dem 27.05.2013 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Er ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten, darunter auch einschlägig. Er bestreitet die Taten, die ihm vorgeworfen werden.

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