Zoll überprüft landwirtschaftliche Betriebe

Koblenz (ots) – Am 19.06.2020 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Koblenz an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung den Einsatz von Erntehelfern und Saisonarbeitskräften in verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben. Unterstützt wurden die Zöllner von Kollegen der Arbeitsschutzbehörden und der Gesundheitsämter. Insgesamt waren 90 Kräfte im Einsatz.

Überprüft wurden insgesamt 98 landwirtschaftliche Betriebe und es wurden 364 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Des Weiteren wurden noch in 55 Unternehmen die Geschäftsunterlagen einer genaueren Prüfung unterzogen.

Es wurden 55 Sachverhalte festgestellt, die eine genauere Überprüfung der FKS erforderlich machen. In 24 Fällen besteht der Verdacht, dass gegen Mindestlohnvorschriften verstoßen wurde, bei 22 überprüften Vorgängen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Beiträge vorenthalten wurden. Die Prüfung der Vorgänge wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zusatzinformation: Die FKS der Zollverwaltung prüft im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) den Einsatz von Saisonarbeitskräften/Erntehelfern in der Landwirtschaft im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und ggf. aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen. Die FKS arbeitet hierbei im Rahmen ihrer Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Gesundheitsämtern zusammen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem SchwarzArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet. Regelmäßig werden gemeinsame Prüfmaßnahmen von FKS und zuständigen Arbeitsschutzbehörden durchgeführt. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden.

 

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