Entscheidung gegen die Biotonne ist längst gefallen!
Region. Bürgerbegehren zulässig? Bürgerbegehren unzulässig? Bald Bürgerbefragung durch den Landrat? Diese Fragen sind eigentlich völlig unerheblich und nicht mehr relevant. Der Landrat möchte nun anstelle eines laut Landeskreisordnung § 11e vorgesehenen Bürgerentscheids eine Bürgerbefragung durchführen. Bei dieser Bürgerbefragung fordert er ein Quorum von 51 %, das wären über 25.000 Stimmen von ca. 50.000 Wahlberechtigten. Bei einem Bürgerentscheid werden lediglich 15 % Zustimmung gefordert, also nur 7.500 Stimmen. Das aktuelle Bürgerbegehren hat bereits eine Zustimmung von 22 %, entsprechend über 11.000 Stimmen/Unterschriften, erreicht. Das macht einen Bürgerentscheid oder eine Bürgerbefragung vollkommen überflüssig. Weiterlesen