EU-Kommission: Vernetzte Geräte vor Cyberangriffen schützen

Brüssel (dpa) – Wer digital vernetzte Geräte besitzt, soll in der Europäischen Union künftig besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Ein am Donnerstag vorgestellter Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission umfasst etwa smarte Kühlschränke und Autos, intelligente Heimtechnologie, digitales Kinderspielzeug oder auch Apps. Dadurch sollen Verbraucher etwa besser vor Eindringlingen in ihre Privatssphäre oder möglichem Datendiebstahl geschützt werden. «Wir verdienen es, uns mit den Produkten, die wir im Binnenmarkt kaufen, sicher zu fühlen», sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Konkret soll der Vorschlag Unternehmen nun dazu verpflichten, die Cybersicherheit ihrer Produkte von vornherein mitzudenken und bestimmte Standards zu erfüllen. Andernfalls dürfte das Gerät gar nicht erst in der EU verkauft werden. Zudem müssen Hersteller über die gesamte angedachte Nutzungsdauer für die Cybersicherheit ihrer Produkte sorgen – mindestens aber fünf Jahre lang. Dazu gehört beispielsweise, dass sie regelmäßige Sicherheitsupdates zu Verfügung stellen müssen. Verbraucher müssen zudem ausreichend über die Cybersicherheit ihrer Produkte informiert werden. Weiterlesen

EU-Mitgliedstaaten erwarten Energiepreis-Empfehlung

Brüssel (dpa) – Was können EU-Staaten gegen die immer weiter steigenden Energiepreise tun? Diese Frage will die Europäische Kommission jetzt beantworten. Die Brüsseler Behörde legt eine sogenannte Toolbox vor.

Der Werkzeugkasten soll Maßnahmen enthalten, die EU-Länder national anwenden können, ohne den Markt zu verzerren. Haushalte und Unternehmen leiden zunehmend unter dem Druck anziehender Heiz- und Stromkosten. Weiterlesen

Nürburgring: Beschwerde an die Europäische Kommission

„Ja zum Nürburgring“ fordert den sofortigen Stopp des fehlerhaften Bietverfahrens, um die Zukunft des Nürburgrings zu sichern

Nürburg. Die Insolvenzverwalter betreiben die Veräußerung des Nürburgrings mit großem Nachdruck. Spätestens im ersten Quartal 2014 soll der Verkauf abgeschlossen sein. Dabei werden Bieter bevorzugt, die Gesamtangebote auf die Sportstätte zusammen mit den Hotellerie- und Freizeitanlagen abgeben: Der Investor kann so den Gesamtkomplex zu einem Bruchteil der tatsächlich geflossenen staatlichen Beihilfen – ohne Altlasten – fortführen, inklusive des natürlichen Monopols der Rennstrecke. Dadurch werden die wegen der Beihilfen eingetretenen Wettbewerbsverzerrungen zementiert und die Beihilfenproblematik verschärft. Bieter, die nur die Rennstrecke erwerben wollen, werden diskriminiert. Der Investor muss daher damit rechnen, zur Rückzahlung der Beihilfen verpflichtet zu werden. Weiterlesen

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