Mediziner scheitern mit Klage gegen Bewertungsportal

Karlsruhe (dpa) – Zwei Zahnmediziner aus Nordrhein-Westfalen müssen es dulden, auch in Zukunft beim Ärztebewertungsportal Jameda gelistet zu sein.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben vom Mittwoch. Die Richter stärkten mit der am Vorabend ergangenen Entscheidung Jameda und seinem Geschäftsmodell den Rücken: Das Portal bietet Ärzten die Möglichkeit, über kostenpflichtige «Gold»- oder «Platin»-Pakete ihr Profil mit Fotos oder anderen Funktionen aufzupeppen. Nicht zahlende Basiskunden bleibt das verwehrt. Es gebe keinen generellen Anspruch auf Gleichbehandlung zwischen Zahlern und Nichtzahlern, hatte der VI. Senat jedoch während der Verhandlung schon betont. Es komme auf den Einzelfall an. Eine Begründung der am Vorabend ergangenen Entscheidung wird nachgereicht. Weiterlesen

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