Fraktionen setzen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um – Ausschlüsse vom Wahlrecht werden gestrichen

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihren heutigen Fraktionssitzungen eine Änderung am Kommunalwahlgesetz beschlossen. Konkret sollen die Wahlrechtsausschlüsse gestrichen werden. Damit wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeswahlrecht umgesetzt. Das entsprechende von den Fraktionen eingebrachte Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes soll in der kommenden Plenarwoche vom 27. bis zum 29. März beraten und abschließend beschlossen werden. Die Änderung soll damit schon bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wirksam werden. Weiterlesen

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