Berlin (dpa) – Die leichteren Zugangsbedingungen für Kurzarbeit sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Derzeit ist ein leichterer Zugang bis 30. September befristet.
«Die weitere Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten ist mit großen Unwägbarkeiten verbunden», stellt der Entwurf fest und verweist auf die anhaltende Corona-Pandemie und die Gasversorgung. «Die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die nächsten Monate sind bereits äußerst pessimistisch.» Die Unternehmen bräuchten weiter Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit, «um Entlassungen möglichst vermeiden zu können». Weiterlesen