Berlin (dpa) – Vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession in Deutschland sollen Unternehmen und Beschäftigte weiter in großem Stil auf Kurzarbeit setzen können. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag, dass der bereits geltende, vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann.
Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – ein Drittel der Belegschaft. Weiterlesen