Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Joga-Ashram

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen – nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.

Zu klären war vom Bundesarbeitsgericht, ob es sich dabei um eine religiöse Gemeinschaft handelt und ob die «Sevaka», die uneigennützige Dienste leisten, in einem Arbeitsverhältnis stehen und mehr als ein Taschengeld von nach Gerichtsangaben in der Regel 390 Euro monatlich erhalten müssen.

Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Ja, die Klägerin, eine langjährige «Sevaka», habe Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Das Urteil des Neunten Senats (9 AZR 253/22) kann erhebliche finanzielle Folgen für die bundesweite agierende Yoga-Gemeinschaft mit ihren nach eigenen Angaben 252 Sevakas haben.

Der Fall

Die Klägerin, Volljuristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen, war von 2012 bis 2020 Mitglied der Gemeinschaft. Die Vereinsmitglieder lebten laut Satzung «in spirituellen Gemeinschaften in alter indischer religiöser Ashram- und Klostertradition und widmen ihr Leben ganz der Übung und Verbreitung der Yoga-Lehren» – umschrieben die Richter den Fall. Die heute 42-Jährige hatte einen Vertrag mit dem Verein, der sie unter anderem zu Seva-Diensten verpflichtete.

Die Klägerin

Sie war nach eigenen Angaben wöchentlich 42 Stunden unter anderem in der Seminarplanung oder im Onlinemarketing eingesetzt. Als Sevaka war sie gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld. Die Frau pochte darauf, dass ihr für ihre geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zusteht – es geht ihr um mehr als 46 000 Euro seit 2027. Ihr Anwalt sagte zu dem Verein in der Verhandlung: «Wir haben ein aggressiv auf dem Yoga-Markt auftretendes Unternehmen, das wirtschaftliche Ziele verfolgt.» Und: «Yoga ist keine Religion.»

Das Urteil

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter mussten zunächst klären, ob der Verein mit vier Seminarhäusern (Ashram) an der Nordsee, im Westerwald, im Allgäu und im Teutoburger Wald im Sinne des Grundgesetzes eine Religionsgemeinschaft ist und damit einige Sonderrechte hat. «Was ist jetzt die Religion, die Weltanschauung?», frage der Vorsitzende Richter, Heinrich Kiel, den Anwalt des Vereins. In seinem Urteil sagte Kiel, der verklagte Yoga-Verein sei «weder eine Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes». Es fehle das erforderliche Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung.

Und: Die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. «Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen», so der Richter. Über dessen Höhe muss nun das Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandeln.

Reaktion der Yoga-Gemeinschaft

Der Yoga Vidya e.V bezeichnete das Urteil zu der Mindestlohnklage als irritierend. Es entspreche weder dem Selbstverständnis der Gemeinschaft «noch unserer Lebenswirklichkeit», erkläre die 2. Vorsitzende, Swami Nirgunananda (Siglinde Langer). Nach Vorlage der Urteilsbegründung solle geprüft werden, «ob wir uns gegen diese Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wehren».

Yoga Vidya sehe sich als weltanschauliche Lebensgemeinschaft und baue auf das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Die Gemeinschaft verwaltet sich – ähnlich wie christliche Klöster – selbst. Die Einnahmen aus gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren werden nach Angaben einer Sprecherin reinvestiert – in den Ausbau des Seminarprogramms oder den Betrieb der Gebäude.

Streit um künftigen Mindestlohn – Teuerung erhöht den Druck

Von Basil Wegener, dpa

Berlin (dpa) – Angesichts der hohen Inflation ist Streit um die nächste Mindestlohnerhöhung in Deutschland entbrannt. Der Sozialverband Deutschland forderte eine kräftige Erhöhung von 12 auf 14,13 Euro pro Stunde. Die Arbeitgeber warnten vor «unrealistischen Höhen». Doch auch von den Gewerkschaften und aus der SPD kommt der Ruf nach stärkerer Entlastung der Beschäftigten.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) machte deutlich, dass Fürsprecher einer kräftigen Steigerung nicht erneut direkte Hilfe der Politik erwarten dürfen. Zuständig ist wieder die Mindestlohnkommission. Hinter ihren verschlossenen Türen startet nun das Ringen um den Mindestlohn 2024.

Sprunghafter Anstieg gefordert

Mehr als sieben Jahre nach Einführung – 2015 mit 8,50 Euro je Stunde – erhöhte die Ampel-Koalition die Lohnuntergrenze erstmals per Gesetz. Der Mindestlohn stieg zum Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro. Doch als die SPD dafür im Bundestagswahlkampf 2021 geworben hatte, ahnte niemand die folgenden Preissprünge vor allem infolge des russischen Kriegs in der Ukraine. Damit ist es noch nicht vorbei: Die Verbraucherpreise lagen im Februar wie im Januar um 8,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Nach einem Jahr Krieg mit seinen Folgen müsse die Inflation bei der Mindestlohnerhöhung Anfang 2024 stärker ausgeglichen werden, sagte die Chefin des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Dafür müsste der Mindestlohn nach unseren Berechnungen auf 14,13 Euro steigen.» Denkbar sei, «dass der Mindestlohn schrittweise auf diesen Wert angehoben wird», so der Verband in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Stellungnahme.

DGB will kräftig ausgleichen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nennt keine Zahl – aber räumt ein: «Ja, die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf», wie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Deutschen Presse-Agentur sagte. «Wir werden uns in der Mindestlohnkommission für einen kräftigen Ausgleich einsetzen.» Vor allem Geringverdienerinnen und -verdiener litten unter Preissteigerungen. Körzell verweist zudem auf die EU: Ihre neue Mindestlohnrichtlinie schreibe eine entschiedene Berücksichtigung der Kaufkraft vor. Auch der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff sagte: «Wir müssen weiter diejenigen besonders entlasten, die von der Inflation am stärksten betroffen sind.» Die Erhöhung des Mindestlohns wäre dafür effektiv, so der SPD-Linke zum «Handelsblatt». Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hatte in der Zeitung bereits gefordert, die Politik müsse über eine erneute Erhöhung des Mindestlohns nachdenken.

Arbeitgeber in Alarmstimmung

Bei Deutschlands Arbeitgebern schrillen da die Alarmglocken. «Die jüngst erhobenen Forderungen, die Anpassung in unrealistische Höhen zu schrauben, erweist sich als wiederholter Versuch eines Anschlags auf die Tarifautonomie», sagte der Hauptgeschäftsführer ihres Verbands BDA, Steffen Kampeter, der dpa. «Die anstehende Anpassung des Mindestlohns darf keinesfalls erneut für politische Eingriffe missbraucht werden.» Bereits vergangenes Jahr hatte die BDA vehement dagegen protestiert, dass der Gesetzgeber die Lohnuntergrenze anhob. Normalerweise verhandeln Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Wissenschaft darüber – in der Mindestlohnkommission. Bis zu diesem Freitag hatten die maßgeblichen Verbände Zeit, dem Gremium ihre Stellungnahmen zu schicken. Das brachte die neue Debatte überhaupt erst ins Rollen.

Scholz stellt Verfahren klar

Prompt meldete sich Kanzler Scholz zu Wort. «Es ist sehr gut, dass wir im Oktober letzten Jahres den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben haben», sagte er nach einem Spitzengespräch der deutschen Wirtschaft in München. «Klar verbunden mit dieser Aussage war das Versprechen, dass das eine einmalige durch Gesetz geschaffene Erhöhung ist.» Und dass dann zum regelmäßigen Erhöhungsmechanismus zurückgekehrt werde – also zur Kommission. Auch Kampeter (BDA) und Körzell (DGB) treffen hier direkt aufeinander. Die Linke-Sozialexpertin Susanne Ferschl bemängelte, dass das Gremium «allein im stillen Kämmerlein» berate. Als zentraler Maßstab für die Beratungen hat das Gremium laut Gesetz die Entwicklung der Tariflöhne zu nehmen – also unter anderem auch wie viel etwa Verdi unter erhöhtem Warnstreik-Druck im öffentlichen Dienst herausholt. Aber die Kommission muss auch darauf achten, dass zu hohe Mindestlöhne nicht Beschäftigung gefährden – und zu niedrige den gebotenen Mindestschutz für die Beschäftigten nicht verfehlen.

Wirkung gegen Inflation sinkt

Doch wie gut wirkt der Mindestlohn gegen die Inflation? Ganz ordentlich – bisher. So lässt sich eine neue Studie des Instituts WSI der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zusammenfassen. Nur rund jedes zweite EU-Land konnte demnach vergangenes Jahr mit höheren Mindestlöhnen die hohe Inflation ausgleichen – «vergleichsweise gut» auch Deutschland. Zwischen Anfang 2022 und Anfang 2023 hätten Menschen mit Mindestlohn inflationsbereinigt um 12,4 Prozent höhere Stundenlöhne bekommen. «Da die nächste Mindestlohnanpassung erst zum Januar 2024 vorgesehen ist, werde ein Teil des Zuwachses durch die weiterhin hohe Inflation in diesem Jahr aufgezehrt», so die Forscher aber. In Frankreich, den Niederlanden oder Belgien steige die Lohngrenze dagegen auch im Jahr 2023.

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Heil will Paket zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen

Berlin (dpa) – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den immer stärkeren Rückgang der Tarifbindung in Deutschland mit einem neuen Gesetz im kommenden Jahr aufhalten. «Wir werden daran arbeiten, dass es ein Tarifstärkungspaket gibt, das im nächsten Jahr beschlossen werden soll», sagte Heil am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Vor der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro an diesem Samstag sagte Heil: «So richtig und gut es ist, dass wir jetzt den Mindestlohn kräftig erhöht haben, so wichtig es ist, auch dafür zu sorgen, dass es oberhalb des Mindestlohns wieder mehr anständige Tariflöhne gibt.» Die Bundesregierung werde beispielsweise dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen werden, die nach Tarif bezahlen, bekräftigte Heil. Wieder mehr Beschäftigte sollten auch anständige Löhne oberhalb des Mindestlohns haben, «damit Menschen von ihrer Arbeit leben können, damit es mehr Respekt vor harter Arbeit gibt». Weiterlesen

Wer profitiert von der Erhöhung des Mindestlohns?

12 Euro Mindestlohn
Von Basil Wegener, dpa

Berlin (dpa) – Millionen Arbeitnehmer in Deutschland können sich auf eine Lohnerhöhung freuen. Am Samstag steigt der Mindestlohn auf

12 Euro. Wer am spürbarsten profitiert, zeigen die wichtigsten Fragen und Antworten:

Um wieviel steigt der Mindestlohn?

Die Lohnuntergrenze steigt zum 1. Oktober von 10,45 Euro auf 12 Euro je Stunde. Das ist eine Erhöhung um knapp 15 Prozent. Seit Jahresbeginn beträgt die Steigerung rund 22 Prozent.

Wie viele Menschen profitieren von der Erhöhung?

6,64 Millionen. Zumindest verdienen so viele Beschäftigte laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung derzeit weniger als 12 Euro. Dabei profitieren rechnerisch 3,5 Millionen Frauen und 2,7 Millionen Männer.

Profitieren Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit oder Minijobs?

Unterteilt nach Arbeitszeit ergibt sich folgendes Bild: Es holen nun rechnerisch 1,4 Millionen Vollzeitbeschäftigte beim Lohn auf, 1,8 Millionen in Teilzeit und 3 Millionen Menschen mit Minijobs.

Hat die Mindestlohnerhöhung etwas mit der Krise zu tun?

Nein, die Erhöhung hatte die Koalition schon vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und der folgenden Energiekrise geplant. Bei der Schlussdebatte zur Erhöhung im Bundestag im Juni spielten die Inflation und die Sorge um die Bezahlbarkeit von Energie dennoch eine große Rolle. Mehrere Rednerinnen und Redner warnten damals davor, dass die Preisexplosion viele Menschen existenziell bedrohe. In der Zwischenzeit hat die Koalition aber auch weitere Entlastungen auf den Weg gebracht.

In welchen Branchen wirkt die Erhöhung am stärksten?

In der Gastronomie sind rechnerisch mehr als 60 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse betroffen. In der Land- und Forstwirtschaft sind es nach Angaben der Bundesregierung 46 Prozent mit Löhnen unter 12 Euro. Im Grundstücks- und Wohnungswesen sind es 32 und im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei 29 Prozent.

Wie bewerten die Sozialpartner die Mindestlohnerhöhung?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich lange für die Erhöhung stark gemacht. Zuletzt wertete DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Schritt als «einen Lichtblick in diesen schwierigen Zeiten». Der Arbeitgeberverband BDA hatte den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil zur Erhöhung dagegen politisch und rechtlich als «ausgesprochen fragwürdig» kritisiert. Die BDA richtete ihre Kritik nicht gegen die Lohnhöhe als solche – sondern dagegen, dass nun der Gesetzgeber über die Lohnhöhe entscheide und nicht Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Welche Rolle haben die Sozialpartner beim Mindestlohn?

Normalerweise eine zentrale. Denn sie sitzen in der Mindestlohnkommission. Dieses Gremium schlägt normalerweise die turnusgemäßen Erhöhungsschritte für die 2015 – damals mit 8,50 Euro – eingeführte Lohnuntergrenze vor. Die gesetzliche Erhöhung auf 12 Euro folgt jenseits von diesem üblichen Mechanismus. Nach dem außerplanmäßigen Schritt soll – so das Versprechen der Koalition – wieder die Mindestlohnkommission zuständig sein.

 

 

Mindestlohn hat kaum negative Folgen für Firmen

Mannheim (dpa) – Die befürchteten negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit von Firmen in Deutschland durch den gesetzlichen Mindestlohn sind einer Studie zufolge ausgeblieben. Die Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 und seine ersten Erhöhung 2017 hätten kaum zu Marktaustritten von Unternehmen geführt, hieß es in der Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Mindestlohnkommission. Manche Branchen seien teilweise sogar produktiver geworden. Weiterlesen

Mindestlohn steigt am 1. Oktober auf 12 Euro

Berlin (dpa) – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. Das beschloss der Bundestag in Berlin.

Das Mindestlohngesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde mit den Stimmen der Koalition und der Linken verabschiedet. Die Unionsabgeordneten und die AfD enthielten sich. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Zugleich steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro. Weiterlesen

Heil ruft «alle» zu Beitrag gegen Inflation auf

Berlin (dpa) – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht Gewerkschaften, Arbeitgeber und Politik für wirksame Schritte gegen die Inflation in Deutschland gefordert.

«Alle werden ihren Beitrag leisten müssen», sagte Heil bei den Haushaltsberatungen im Bundestag. Er bezog sich ausdrücklich auf die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagene Konzertierte Aktion mit den Sozialpartnern. «Da geht es um Löhne, da geht es um Entlastungen, das geht es darum, dass der Sozialstaat funktioniert», sagte Heil. Weiterlesen

Mindestlohn soll erhöht werden – Kritik am Gesamtpaket

Berlin (dpa) – Die Ampelkoalition im Bundestag will am Freitag die versprochene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschließen. Den Abgeordneten liegt dazu ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil vor. Die Erhöhung der Lohnuntergrenze ist zum 1. Oktober geplant.

Der Gesetzentwurf geht von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland sollen überproportional von der Anhebung profitieren. Weiterlesen

Deutschland wird laut Studie Vorreiter beim Mindestlohn

Düsseldorf (dpa) – Mit der geplanten Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro wird Deutschland nach Einschätzung des Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine Vorreiterrolle in Europa übernehmen.

Innerhalb der Europäischen Union werde das künftige deutsche Mindestlohnniveau nur noch von Luxemburg übertroffen, wo zurzeit bereits ein Mindestlohn von 13,05 Euro gelte, konstatierte das WSI in seinem am Donnerstag vorgelegten internationalen Mindestlohnbericht. Weiterlesen

Merz für niedrigere Spritsteuern

Berlin (dpa) – CDU-Chef Friedrich Merz setzt sich angesichts stark gestiegener Energiepreise für eine Senkung der Spritsteuern ein. «Die neue Bundesregierung könnte den massiven Preisanstieg bei den Energiekosten dämpfen, indem sie staatliche Abgaben senkt», sagte Merz der «Bild am Sonntag».

Mit Hinweis auf die Senkung der Steuern auf Benzin und Diesel fügte er hinzu: «Das wäre eine Option, die sofort Millionen Pendler entlasten würde» Polen hatte zur Entlastung für die Menschen zum 1. Februar die Mehrwertsteuer unter anderem auf Sprit von 23 auf 8 Prozent gesenkt. Weiterlesen

Arbeitgeber sehen Vertrauensbruch bei Mindestlohn-Erhöhung

Berlin (dpa) – Die Arbeitgeber haben der Bundesregierung wegen der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns schwere Vorwürfe gemacht.

In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Gesetzesentwurf heißt es, die angestrebte Anhebung des Mindestlohns greife tief in die tarifautonome Lohnfindung in Deutschland ein.

Das Ergebnis eines juristischen Gutachtens im Auftrag der BDA soll in zwei Wochen vorliegen, wie es am Donnerstag in Arbeitgeberkreisen hieß. Es solle Argumente für mögliche Klagen etwa von Betrieben liefern. Gewarnt wurde außerdem vor einer Verlagerung von Jobs ins Ausland. Weiterlesen

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