Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Frankfurt/Main (dpa) – Der Sänger Roger Waters darf einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte gegen den Beschluss geklagt – und heute vom Frankfurter Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Dagegen wollen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen den Auftritt am 28. Mai in der Festhalle verhindern. Das hat auch mit dem Auftrittsort zu tun, denn im Zuge der Reichspogromnacht 1938 waren dort laut dem Gericht mehr als 3000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um anschließend deportiert zu werden. Weiterlesen

Gefälschte Hitler-Tagebücher werden veröffentlicht

Gütersloh (dpa) – 40 Jahre nach Veröffentlichung der gefälschten Hitler-Tagebücher im «Stern» werden diese im Laufe des Jahres an das Bundesarchiv übergeben und dort zugänglich gemacht. Das teilten der Bertelsmann-Konzern und die Behörde am Montag gemeinsam mit.

1983 hatte die Zeitschrift des Hamburger Verlagshauses Gruner + Jahr vermeintliche Tagebücher von Adolf Hitler veröffentlicht, die sich nur wenige Tage später als Fälschung herausstellten. Es war einer der größten Medienskandale der Bundesrepublik.

Bundesarchiv-Präsident Michael Hollmann sagte, die gefälschten Tagebücher zeigten einen «dreisten Versuch, den brutalen Verbrechen des Nationalsozialismus einen menschlichen Anstrich zu geben, der in den 1980er-Jahren in der Gesellschaft auf Resonanz traf». Die Dokumente werden demnach am Standort Koblenz auf Dauer aufbewahrt und im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zugänglich gemacht. Weiterlesen

Anklage im Auschwitz-Prozess vor 60 Jahren

Von Eva Krafczyk, dpa

Frankfurt/Main (dpa) – Dass er vor dem Prozess seines Lebens stehen würde, das ahnte der junge Staatsanwalt Gerhard Wiese nicht, als ihm der Leiter der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Spätsommer 1962 mitteilte, dass er das sogenannte Auschwitz-Team verstärken sollte: Jenes Juristenteam, das den Frankfurter Auschwitz-Prozess vorbereitete, der im Dezember 1963 begann.

Doch bereits am 16. April 1963 war mit der Einreichung der 700 Seiten langen Anklageschrift gegen 23 frühere SS-Angehörige und einen Funktionshäftling der erste Schritt für den historischen Prozess getan.

Denn der erste Frankfurter Auschwitzprozess war der größte Strafprozess der Nachkriegszeit in Deutschland und ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen in der noch jungen Bundesrepublik. Die Akten sind heute im Hessischen Staatsarchiv gelagert, 2017 wurden sie ins Weltdokumentenerbe der UN-Kulturorganisation Unesco aufgenommen.

Selbst ehemals verfolgter Jude während der Nazizeit

«Die Vorgabe von Fritz Bauer war, dass er eine Anklage quer durch das Lager haben wollte, vom Kommandanten bis zum Häftlingskapo», erzählt Wiese, der inzwischen 94 Jahre alt ist. Fritz Bauer war der damalige hessische Generalstaatsanwalt, der die Auschwitz-Prozesse erst zustande gebracht hat – und selbst ehemals verfolgter Jude während der Nazizeit war. Er sei «der Mann im Hintergrund» gewesen, so Wiese. Es habe natürlich Besprechungen und Gespräche über den Prozess gegeben. Im Verfahren selbst sei Bauer aber nicht aufgetreten. Und noch etwas sei dem Ankläger wichtig gewesen: «Er hat dafür gesorgt, dass junge Staatsanwälte das machen und keine Staatsanwälte, die vor 1945 schon im Amt waren.»

Wiese ist trotz seines vorgerückten Alters aufgeschlossen für moderne Technik – vor ihm liegt ein Tablet, auf dem Schreibtisch steht ein Laptop. Solche Möglichkeiten hätte er vor 60 Jahren auch gerne gehabt, schmunzelt Wiese. Doch damals hätten die Staatsanwälte ihre etwa 60 Aktenbände und die Hefte mit den Vernehmungen, Dokumenten und Aussagen zu jedem der Beschuldigten bearbeitet und die Anklage diktiert. «Unsere Schreibdamen haben das dann mit mechanischen Schreibmaschinen übertragen, zum großen Teil auf Papier, das zog sich ziemlich hin», erinnert sich Wiese an die Prozessvorbereitung. «Die Anklageschrift, letztlich 700 Seiten, haben wir in einem Rundgang um einen großen Tisch Packen für Packen zusammengesetzt.»

Folter, Brutalität und schwere Misshandlungen

Damals sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er an einem historischen Verfahren beteiligt war, so Wiese, der die Anklage gegen «die beiden schlimmsten SS-Männer» Oswald Kaduk und Wilhelm Boger führte. Folter, Brutalität und schwere Misshandlungen von Häftlingen wurden den beiden unter anderem vorgeworfen.

«Ich habe auch nicht geahnt, dass ich bis zum heutigen Tage damit befasst bin. Das war so für mich nicht voraussehbar», sagt Wiese. Im Laufe des Verfahrens habe er dann begriffen, welche Dimension das Verfahren auch für die deutsche Gesellschaft bekam. «Doch, das war schon der Prozess meines Lebens.»

Über Auschwitz-Birkenau, das größte der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager, habe er vor seiner Mitarbeit im Prozessteam wenig gewusst. «Ich wusste natürlich, das war ein Lager – aber ich kannte wenig Einzelheiten.» Seine Kollegen, die das Verfahren schon seit 1958 bearbeitet hatten, hätten das frühere Lager während der Ermittlungen besichtigt. Wiese bekam nach eigenen Angaben während der Arbeit an der Anklageschrift «ein ungefähres Bild von dem, was da in Auschwitz und in Birkenau vor sich gegangen war.»

Mindestens 1,1 Millionen meist jüdische Häftlinge wurden in Auschwitz ermordet, starben an den Folgen von Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten, Misshandlungen oder den unmenschlichen Lebensbedingungen des Lagers. Bis heute ist «Auschwitz» für viele ein Synonym für den Holocaust. In Israel wird die heutige Gedenkstätte als größter jüdischer Friedhof der Welt bezeichnet – ein Friedhof ohne Gräber.

Die Angeklagten habe Wiese als eine «Ansammlung bürgerlicher Mitbürger» erlebt. «Dass sie in Auschwitz waren, konnte keiner bestreiten.» Schuld hätten sie allerdings von sich gewiesen. Vor allem manche Zeugenaussage habe die Hölle von Auschwitz verdeutlicht – nicht nur den Prozessbeteiligten, sondern auch den Besuchern des Verfahrens, darunter viele Schulklassen. Oft sei der Zuschauerraum bis zum letzten Platz gefüllt gewesen.

Als Zeitzeuge ist er aber nach wie vor gefragt

In einer Zeit, in der viele Menschen einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen wollten, kamen nun die Verbrechen von Auschwitz zur Sprache. Für sechs der Angeklagten gab es bei der Urteilsverkündung lebenslange Freiheitsstrafen, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Um wegen Mordes verurteilt zu werden, musste die Anklage persönliche Beteiligung an Morden nachweisen. Das bestritten die Angeklagten in dem Verfahren wiederholt – oder sie gaben an, nur Befehle befolgt zu haben.

Wiese bedauert noch heute, dass sich das Gericht im Auschwitz-Prozess – und auch lange in späteren Verfahren – nicht der Ansicht der Staatsanwaltschaft angeschlossen habe, «dass jeder, der da (in Auschwitz) war, wenigstens Beihilfe geleistet hat.» Das habe sich erst in den vergangenen Jahren geändert. «Aber da war so viel Zeit ins Land gegangen, dass die Angeklagten alle über 90 waren. Und da konnte nicht mehr viel mehr rauskommen. Wenn das früher gekommen wäre, hätte es noch viele Einzelverfahren gegeben», betont Wiese.

Der frühere Ankläger ist zwar schon seit Jahrzehnten im Ruhestand, als Zeitzeuge ist er aber nach wie vor gefragt, spricht vor Schülern über den Prozess seines Lebens und die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen.

Nachdenklich schüttelt er den Kopf, als die Rede auf den aktuellen Rechtsextremismus und rechten Terror wie in Hanau oder Halle kommt, den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. «Ich sehe das mit großem Bedauern,» sagt Wiese. Den Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Lübcke-Mörder habe er mitverfolgt, auch wenn der mittlerweile auf einen Rollator angewiesene Jurist nicht selbst im Gericht war: «Ich habe eine gute Bekannte, die diese Prozesstage mitverfolgt hat und mir dann authentisch aus dem Gerichtssaal berichtet hat.»

Hohenzollern-Chef: Klagen um Entschädigung zurückgezogen

Von Gerd Roth, dpa

Berlin/Potsdam (dpa) – Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen hat nach eigenen Angaben zwei Klagen gegen die öffentliche Hand um Entschädigung in Millionenhöhe zurückgezogen. Das bestätigte der 46-Jährige in Berlin. Von Seiten des zuständigen Verwaltungsgerichts in Potsdam lag dafür weiter keine Bestätigung vor. «Aber Sie können davon ausgehen, dass ich auch dazu stehe», sagte von Preußen am Rande einer Historikerdiskussion um die Rolle seiner Familie im Nationalsozialismus.

Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Nach dem Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System «erheblichen Vorschub geleistet hat». In dieser Frage ist die Rolle des Urgroßvaters Wilhelm Kronprinz von Preußen (1882-1951) entscheidend.

Es geht um die Rolle des Urgroßvaters

Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen hatten die Hohenzollern geklagt. Es geht um 1,2 Millionen Euro.

In der zweiten Klage geht es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof in Potsdam. Auch in diesem Fall hatte das Land eine Entschädigung mit derselben Begründung abgelehnt.

Von Preußen sieht zeitweilige Sympathien seines Urgroßvaters für die Nationalsozialisten, mehr aber nicht. «Auch wenn ich selbst weder Historiker noch Jurist bin, lässt sich aus meiner Sicht nicht nachweisen, dass mein Urgroßvater dem Regime erheblichen Vorschub geleistet hat, selbst wenn er dies vielleicht gewollt hätte», sagte er. «Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Kronprinz Wilhelm zeitweise mit den Nationalsozialisten sympathisiert hatte.» Mit Blick auf die Familiengeschichte sagte er: «Wer sich dem Rechtsextremismus anbiedert, kann nicht traditionsstiftend für das Haus sein.»

Ungeklärte Eigentumsverhältnisse

Von Preußen verwies auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse von Kunstwerken und Objekten, die abschließend geregelt werden sollten. «Für die Zuordnung von 4000 dieser mehr als 10.000 Objekte ist das Handeln meines 1951 verstorbenen Urgroßvaters relevant», sagte er. Er habe entschieden, auf die Rückgabe von jenen 4000 Kunstwerken und damit verbundene Entschädigungen zu verzichten. «Damit möchte ich den Weg freimachen für eine unbelastete Debatte in der Geschichtswissenschaft zur Rolle meiner Familie im 20. Jahrhundert.» Ähnlich hatte er sich zuvor in der «Welt» geäußert.

Es bleibe sein Ziel, das Kunst- und Kulturerbe dauerhaft für die Öffentlichkeit zu erhalten. «Daher bin ich zuversichtlich, dass es in den nächsten Jahren gelingen wird, auch Lösungen für die übrigen Kunstwerke zu finden, deren rechtliche Zuordnung nicht von der historischen Rolle meines Urgroßvaters abhängig ist.» Von Seiten des Bundes und Brandenburgs war der angekündigte Verzicht auf die Klagen bereits als positives Zeichen für Gespräche gewertet worden.

Historikerdebatte organisiert

Die von ihm organisierte Historikerdebatte bezeichnete von Preußen als Beitrag «zur Aufarbeitung unserer wechselvollen Familiengeschichte im 20. Jahrhundert». Dabei erneuerte der Historiker Lothar Machtan seine Einschätzung. «Der ehemalige Kronprinz war politisch unfähig, dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub zu leisten, obwohl er das punktuell sogar gewollt hat», sagte der Professor an der Universität Bremen. «Ihm fehlte die real existierende Möglichkeit, nennenswerten Einfluss auf politische Meinungsbildungsprozesse zu nehmen.»

Der Historiker Peter Brandt, dessen Gutachten eine Grundlage für die Haltung Brandenburgs war, schrieb dem Kronprinzen «nach wie vor» eine Rolle zu, dem NS-System erheblichen Vorschub geleistet zu haben. Eine ähnliche Position vertreten auch zahlreiche andere Historikerinnen und Historiker.

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Hohenzollern wollen auf Entschädigung verzichten

Potsdam/Berlin (dpa) – Im jahrelangen Streit um Entschädigung in Millionenhöhe zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers zeichnet sich eine Lösung ab. Die Hohenzollern wollen auf eine gerichtliche Entscheidung verzichten.

Georg Friedrich Prinz von Preußen werde die Klagen in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zurückziehen, erfuhr die dpa am Mittwoch von Seiten der in Potsdam sitzenden Generalverwaltung des Hauses. Von Preußen werde seine Entscheidung während einer am Donnerstag in Berlin geplanten Veranstaltung zur Geschichte der Familie bekannt geben, hieß es.

Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Weiterlesen

Junge Menschen beschäftigen sich aktiv mit NS-Geschichte

Berlin (dpa) – Die Geschichte des Nationalsozialismus stößt laut einer Studie bei 16- bis 25-Jährigen immer noch auf großes Interesse. 63 Prozent von ihnen und damit mehr als der Durchschnitt aller Altersgruppen setzen sich damit auseinander, wie das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Bielefeld ermittelte.

«Die Jugendstudie zeichnet das Bild einer interessierten, engagierten und sensibilisierten Jugend in Deutschland», sagte IKG-Sozialpsychologe Jonas Rees bei der Vorstellung heute in Berlin. Weiterlesen

80. Todestag der Geschwister Scholl: «Es lebe die Freiheit»

Von Cordula Dieckmann, dpa

München (dpa) – Thomas Mann war vom Widerstand der Weißen Rose gegen das Nazi-Regime beeindruckt. «Brave, herrliche junge Leute! Ihr sollt nicht umsonst gestorben, sollt nicht vergessen sein», sagte der Literaturnobelpreisträger am 27. Juni 1943 im britischen Radiosender BBC.

Rund vier Monate zuvor, am 22. Februar, waren die Studenten Hans und Sophie Scholl sowie Christoph Probst in München hingerichtet worden. Am Mittwoch (22. Februar) jährt sich ihr Tod zum 80. Mal. Ihr Tod war erst der Auftakt. Bis 1945 wurden vier weitere Mitglieder der Gruppe ermordet, viele andere aus dem Umfeld kamen in Haft.

Die Weiße Rose ging aus einem Freundeskreis hervor. Hans Scholl und Alexander Schmorell kannten sich vom Medizinstudium – und teilten ihre Ablehnung des NS-Regimes. Auch Gleichgesinnte wie Willi Graf, Christoph Probst, Sophie Scholl und der Musikwissenschaftler und Professor Kurt Huber schlossen sich an.

Im Sommer 1942 erschienen die ersten Flugblätter, die die Schandtaten der Machthaber anprangerten. «Wer von uns ahnt das Ausmaß der Schmach, die über uns und unsere Kinder kommen wird, wenn einst der Schleier von unseren Augen gefallen ist und die grauenvollsten und jegliches Maß überschreitenden Verbrechen ans Tageslicht treten?», heißt es darin.

Flugblatt, das zum Tag der Abrechnung aufruft 

Insgesamt sechs Flugblätter wurden veröffentlicht, in denen auch zum Sturz der Nationalsozialisten aufgerufen wurde. Auch der Kriegswahn, die Unterdrückung oder der Mord an den Juden wurden in den Schriften angeprangert. «Warum verhält sich das deutsche Volk angesichts all dieser scheußlichsten menschenunwürdigsten Verbrechen so apathisch», heißt es bereits im zweiten Flugblatt von 1942. Die Tatsache werde als solche hingenommen. «Und wieder schläft das deutsche Volk in seinem stumpfen, blöden Schlaf weiter und gibt diesen faschistischen Verbrechern Mut und Gelegenheit, weiterzuwüten – und diese tun es.»

Am 18. Februar 1943 dann ein schicksalhafter Tag. Gegen 11.00 Uhr legen die Geschwister Scholl in der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München das sechste Flugblatt aus, das zum Tag der Abrechnung aufruft: «Im Namen der ganzen deutschen Jugend fordern wir von dem Staat Adolf Hitlers die persönliche Freiheit, das kostbarste Gut des Deutschen zurück, um das er uns in der erbärmlichsten Weise betrogen hat.» Doch ein Hausmeister beobachtet die Geschwister und schlägt Alarm – wenig später werden beide festgenommen, zwei Tage später auch Christoph Probst.

«Es lebe die Freiheit»

Nur vier Tage später am 22. Februar fällt der Präsident des Volksgerichtshofs Roland Freisler sein Urteil, das der Henker Johann Reichhart wenig später auch vollstreckt. «Es lebe die Freiheit», ruft Hans Scholl, bevor er im Gefängnis Stadelheim den Kopf unter das Fallbeil legt. Seine Schwester Sophie und Probst sterben auf die gleiche Art.

Auch Willi Graf, Alexander Schmorell und Kurt Huber wurden später ermordet, ebenso wie Hans Leipelt. Er hatte mit einer Freundin nach dem Tod von Probst und der Geschwister Scholl das verhängnisvolle sechste Flugblatt mehrfach abgetippt, versehen mit dem Hinweis: «und ihr Geist lebt trotzdem weiter!».

In der Tat ist die Erinnerung an die Weiße Rose bis heute lebendig – und gilt vielen gar als Symbol für den deutschen Widerstand gegen die Nazis. Doch was ist ihr Vermächtnis? Für den Sprachwissenschaftler Wolfgang Huber ist es vor allem ein Umstand: «Dass die ganze Justiz von einem einzigen Gedanken durchdrungen ist, nämlich der Würde des Menschen». Sein Vater war jener Professor Kurt Huber, der wegen seines Engagements hingerichtet wurde. So hätte sich sein Vater das ungefähr vorgestellt, glaubt Huber. «Jedes Recht wird plötzlich Unrecht in unserer Verfassung, wenn es gegen die Menschenwürde geht.»

Ähnlich formulierte es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Gedächtnisvorlesung Anfang Februar an der LMU, wo eine Denkstätte über das Wirken der Weißen Rose aufklärt. «Frieden, Freiheit, die Würde jedes Menschen und die Verantwortung jedes Einzelnen – diese Werte leiteten die Weiße Rose», würdigte Steinmeier. Sie sind heute das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie.»

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Landtag und Regierung gedenken Opfer des Nationalsozialismus

Völklingen/Saarbrücken (dpa/lrs) – Mit einer Gedenkstunde des saarländischen Landtags in Völklingen ist am Freitag an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert worden. «Eine Kultur des Gedenkens benötigt feste Daten und Orte, die dem Erinnern gewidmet sind», sagte Landtagspräsidentin Heike Becker (SPD) am Freitag in der Erzhalle des Weltkulturerbes Völklinger Hütte. Dieses Jahr werde besonders an den Einsatz von Zwangsarbeitern in der NS-Zeit gedacht.

Das Eisen- und Stahlwerk Völklinger Hütte und die Gründer- und Eigentümerfamilie Röchling stünden im Saarland exemplarisch für den «militärisch-industriellen Komplex während der Nazi-Zeit», sagte Becker. Allein in Völklingen seien rund 12.000 Menschen zur harten Arbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen gezwungen worden. 260 von ihnen hätten diese Zeit nicht überlebt, darunter 60 Kinder, sagte Becker. «Auch das ist Teil unserer Geschichte.» Weiterlesen

Emotionales Bekenntnis zu Frankreich fehlt deutscher Politik

Trier (dpa/lrs) – Der Journalist und Autor Ulrich Wickert hat die Bedeutung der deutsch-französischen Freundschaft für den Frieden in Europa betont. In der deutschen Politik fehle jedoch seit Jahren «das emotionale Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft», sagte Wickert am Freitag in Trier bei einer Veranstaltung des rheinland-pfälzischen Landtags zum Holocaust-Gedenktag. Weder die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch ihr Nachfolger Olaf Scholz (SPD) hätten im Verhältnis zu Frankreich den Elan ihrer Amtsvorgänger Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) gezeigt. Weiterlesen

Scholz: Historische deutsche Verantwortung für Holocaust

Berlin (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz hat an die historische Verantwortung Deutschlands für Ermordung von Millionen Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus erinnert. «Unvergessen ist das Leid von sechs Millionen unschuldig ermordeten Jüdinnen und Juden – genauso wie das Leid der Überlebenden», schrieb der SPD-Politiker am Freitag auf Twitter. Damit dies nie wieder geschehe, erinnere man am Holocaust-Gedenktag an die historische Verantwortung Deutschlands.

Der Bundestag wollte am Vormittag der Opfer des Nationalsozialismus gedenken. Bei einer Gedenkstunde des Bundestages um 10.00 Uhr kommt unter anderem die Holocaust-Überlebende Rozette Kats zu Wort. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eröffnet die Sonderveranstaltung, an der auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier teilnimmt. Weiterlesen

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