Weitere Zeugin im IS-Prozess in Koblenz sagt aus

Koblenz (dpa/lrs) – Im Koblenzer Prozess um eine als IS-Anhängerin angeklagte Frau hat eine weitere Zeugin ausgesagt. Sie lebte nach eigener Aussage ein «paar Wochen» im selben Haus wie die Angeklagte und eine mutmaßliche Sklavin in Mossul im Irak. Am Mittwoch erzählte sie vor dem Oberlandesgericht (OLG) von ihrer Zeit dort. Auf die Frage, warum sie der mutmaßlich in dem Haus als Sklavin lebenden Jesidin nicht geholfen habe, sagte die Zeugin: «Warum soll ich mein Leben riskieren?» Weiterlesen

Junger Feuerwehrmann räumt Brandstiftungen ein

Kassel (dpa) – Ein junger Feuerwehrmann aus Nordhessen hat vor Gericht eingeräumt, selbst drei Brände gelegt zu haben, um später beim Löschen zu helfen. Er habe damit seiner neuen Feuerwehr-Gruppe seine Teamfähigkeit beweisen wollen, sagte der 19-Jährige am Mittwoch vor dem Amtsgericht Kassel. Da er die Taten als Heranwachsender begangen hatte, wurde der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Weiterlesen

Frau erstochen – Elf Jahre Haft für Ehemann

Stralsund (dpa) – Wegen des Mordes an seiner Ehefrau vor genau einem halben Jahr hat das Landgericht Stralsund einen 43-Jährigen zu elf Jahren Haft verurteilt. Er habe aus Eifersucht und darin begründet aus niedrigem Beweggrund gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter. Strafverschärfend komme hinzu, dass er «mit seiner Tat seinen Kindern die Mutter genommen hat».

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der aus Marokko stammende Mann am 12. Oktober in einer Asylbewerberunterkunft in Barth in Mecklenburg-Vorpommern 35 Mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen habe. Er habe deren Tod beabsichtigt und unmittelbar danach laut Zeugen gesagt: «Ich bin ein Mann. Ich musste es tun.» Weiterlesen

Aufruf zur Jagd auf Polizisten: Mann verurteilt

Bad Kreuznach (dpa/lrs) – Rund eineinviertel Jahre nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten in der Westpfalz ist ein Mann wegen Internet-Hetze nach dieser Tat auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen den Mann, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Richterspruch fiel damit etwas geringer aus als in erster Instanz. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte sich noch für ein Jahr und acht Monaten ausgesprochen. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatten Berufung eingelegt, so dass der Fall vor dem Landgericht landete.

Schuldig befunden wurde der nach Gerichtsangaben erheblich vorbestrafte Angeklagte unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Angeklagte soll kurz nach dem Doppelmord an den Polizisten in der Westpfalz, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, im Februar 2022 in zwei selbstgedrehten Videos unter anderem auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines «Cophunter»-Vereins – also eines «Polizistenjäger-Vereins – angekündigt und zu Jagd und Tötung von Polizisten als «Sport» aufgerufen haben. Weiterlesen

Die Spanische Treppe hinunter – Autofahrer muss vor Gericht

Rom (dpa) – Fast ein Jahr nachdem er mit einem Maserati-Mietwagen die berühmte Spanische Treppe in Rom hinuntergefahren war, muss der mutmaßliche Fahrer nun vor Gericht. Der 38-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der «Beschädigung eines Kulturerbes» vor Gericht verantworten, wie ein Untersuchungsrichter laut der Nachrichtenagentur Ansa entschied. Die «Beschädigung eines Kulturerbes» wird in Italien mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren geahndet. Der Vorfall sorgte damals für großes Aufsehen. Weiterlesen

Weltweit 5,6 Milliarden haben mindestens eine Corona-Impfung

Berlin (dpa) – Weltweit sind dem Statistik-Portal Our World in Data zufolge fast 5,6 Milliarden Menschen mindestens einmal gegen Corona geimpft worden. Das ist mehr als die Hälfte der gesamten Weltbevölkerung, die nach UN-Berechnungen im November die 8-Milliarden-Marke überschritten hatte. In der EU haben Zahlen der EU-Gesundheitsbehörde ECDC zufolge rund 338 Millionen Menschen (fast 76 Prozent) mindestens eine Spritze bekommen, 65 Millionen davon laut Impfdasboard des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland. Hierzulande wurden demnach inzwischen mehr als 192 Millionen Impfdosen gegen Corona verabreicht. Weiterlesen

Warum Impfschäden so schwer zu beweisen sind

Von Sandra Trauner, dpa

Frankfurt/Langen/Mainz/Marburg/Wiesbaden (dpa) – Wer nach einer Corona-Impfung erkrankte, hatte schnell die Spritze gegen Covid-19 im Verdacht. Lange wurde ein solcher Verdacht pauschal abgetan. Inzwischen werden mögliche Impfschäden ernst genommen, sogar von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Eine Post-Covid-Ambulanz rief eine Post-Vac-Sprechstunde ins Leben, die Impfstoffhersteller werden auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Im Detail hat es das Thema aber in sich: Es gibt Missverständnisse, Unschärfen, bewusste Irreführung und juristische Fallstricke. Der Knackpunkt heißt: Kausalität. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Worum geht es in den Prozessen?

Der mutmaßlich erste Zivilprozess steht Ende April im Frankfurt an. Es geht um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Klage richtet sich gegen den Hersteller Biontech. Die Klägerin behauptet, durch die Covid-19-Impfung einen Herzschaden davongetragen zu haben. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.

Zwei Großkanzleien vertreten nach eigenen Angaben eine dreistellige Zahl von Menschen vor Gericht. Beklagt werden Hersteller verschiedener in Deutschland eingesetzter Impfstoffe.

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person. Knackpunkt ist die Kausalität: Ist der Schaden ursächlich auf die Impfung zurückzuführen?

Was sagen die Hersteller?

Der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech betont mit Blick auf die anstehenden Prozesse, «dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte».

«Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst», sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur dpa. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen. «Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig.»

Was sind Impfschäden überhaupt?

Die Begriffe gehen oft durcheinander. Da ist zum einen die «Impfreaktion». Das sind typische Beschwerden wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle. Auch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen gelten als normal, sie sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff.

Als «Impfkomplikation» sieht das für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine nach der Impfung auftretende unerwünschte Reaktion, die erstens in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte und zweitens über eine Impfreaktionen hinausgeht. «Impfschaden» meint im engeren Sinne «die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge» dieser Komplikation.

«Schwerwiegende Nebenwirkungen» sind in Paragraf 4 des Arzneimittelgesetzes definiert – als Impffolgen, «die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen».

Welche Schäden sind bekannt?

Das PEI veröffentlicht regelmäßig «Sicherheitsberichte». Darin sind folgende schwere Impfkomplikationen aufgelistet: die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis, die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel, eine Gesichtslähmung, eine Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom und der Hörschaden Tinnitus. Sie alle sind den PEI-Daten zufolge «selten» (ein Fall pro 10.000 bis 1000 Impfungen) oder «sehr selten» (weniger als Fall pro 10.000 Impfungen).

Dem jüngsten ausführlichen Sicherheitsbericht zufolge – der Daten bis Ende Juni 2022 enthält – gab es 120 Fälle, bei denen zwischen einem Todesfall und der Corona-Impfung ein «wahrscheinlicher oder möglicher ursächlicher Zusammenhang» anerkannt wurde. Laut PEI ist die Zahl der Todesfälle 30 Tage nach einer Corona-Impfung aber nicht häufiger als im statistischen Durchschnitt zu erwarten wäre.

Wie viele Verdachtsfälle wurden gemeldet?

Das PEI zählt auch die gemeldeten Verdachtsfälle. Ob sich der Verdacht später erhärtet, geht aus dieser Statistik nicht hervor. Dem Institut wurden bis Mitte vergangenen Jahres 323.684 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen gemeldet.

Seit Beginn der Impfungen wurden laut Robert Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum Schutz vor Covid-19 verabreicht. Damit betrug die Melderate für alle Impfstoffe zusammen 1,8 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen 0,3 Meldungen pro 1000 Impfdosen. Die Zahl liegt also im Promillebereich.

Wie sind dramatische Einzelschicksale einzuordnen?

Medien berichten immer wieder über dramatische Einzelschicksale. Das «heute-journal» zeigte zum Beispiel in einem Beitrag eine jugendliche ehemalige Leistungssportlerin, die nach der zweiten Dosis der Corona-Impfung um ihr Leben kämpfen musste und jetzt im Rollstuhl sitzt.

«Fälle wie in dem Beitrag sind aber nach aktueller Datenlage so selten, dass sie nicht als statistische Häufung erfasst sind», sagte Leif Erik Sander, Impfstoffforscher und Leiter der Klinik für Infektiologie an der Berliner Charité danach der «Zeit». Solche extremen Folgen könnten in Einzelfällen nach einer Corona-Impfung vorkommen. Wenn es eine Häufung solcher schweren Komplikationen gäbe, sagte Sander, wäre dies in den PEI-Daten und – bei weltweit mehr als 13 Milliarden verimpften Dosen – erst recht in internationalen Daten aufgefallen. Und das sei nicht der Fall.

Wird da was unter den Teppich gekehrt?

Gegner der Corona-Impfungen behaupten das. So wurde 2022 etwa unter Berufung auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung behauptet, niedergelassene Ärzte hätten in ihren Abrechnungen 2,5 Millionen Mal Impfnebenwirkungen codiert. Damit hätte es in 1,5 Prozent aller Corona-Impfungen Probleme gegeben. Bei konventionellen Impfungen vor der mRMA-Technik habe dieser Wert bei 0,3 Prozent gelegen.

Faktenchecker kamen zu dem Schluss, dass hier unterschiedliche Dinge gleichgesetzt und falsche Schlüsse daraus gezogen wurden. Zum Beispiel wurden harmlose Impfreaktionen, die häufig sind, und echte Impfschäden, die sehr selten sind, in einen Topf geworfen. Das Schlagwort von den 2,5 Millionen Geschädigten durch die Corona-Impfungen hielt sich dennoch. Bei einem Wahlkreisbesuch wurde Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) diese Zahl an den Kopf geworfen.

Wurde bisher schon Menschen Geld zugesprochen?

Bei einigen Hundert Menschen wurden Versorgungsansprüche bewilligt. Dabei geht es nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz, sondern zum um Versorgungsleistungen. Zuständig sind die Versorgungsämter der Bundesländer. Wenn sie den Antrag ablehnen, kann man beim Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen. Auch hier geht es um die Frage, ob der Schaden zufällig in zeitlicher Nähe zur Impfung auftrat oder ursächlich durch die Impfung verursacht wurde.

Nach Recherchen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) sind bis Mitte März 2023 in 13 der 16 Bundesländer 6600 Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Corona-Impfschäden eingegangen. Die Zahl der von den Versorgungsämtern anerkannten Corona-Impfschäden lag den Recherchen zufolge zuletzt bei 284. «In den 13 Ländern kommt ein anerkannter Corona-Impfschaden auf knapp 214.000 geimpfte Bürger», so die FAZ.

Wann ist eine Impfung ein Risiko?

Das PEI betont gebetsmühlenartig, «dass unerwünschte Reaktionen oftmals im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung» stünden. Das in einem konkreten Einzelfall nachzuweisen oder zu widerlegen ist die eine Sache. Die andere ist, das Risiko für die Allgemeinheit zu quantifizieren.

Dabei helfen Statistiken, wie oft bestimmte Krankheiten in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in einem bestimmten Zeitfenster auftreten. Sie sind die Vergleichsgröße für die gemeldeten unerwünschten Ereignisse nach einer Impfung. Ergibt sich eine signifikant höhere Anzahl an Verdachtsfallmeldungen für ein Ereignis nach einer Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, spricht das PEI von einem «Risikosignal». Hier könnte also eine Gefahr lauern.

Was ist Post Vac?

Analog zu Long- oder Post Covid hat sich der Begriff Post Vac für Beschwerden nach einer Impfung etabliert. Medizinisch definiert ist das Krankheitsbild nicht. Im Allgemeinen sind damit Beschwerden gemeint, wie sie auch nach einer Covid-Infektion auftreten können.

Das Universitätsklinikum Marburg hat im Rahmen seiner Covid-Ambulanz eine Post-Vac-Sprechstunde ins Leben gerufen. «Wir haben jeden Tag Hunderte Anfragen zum Post-Vac-Syndrom», sagte der Leiter der Ambulanz, Prof. Bernhard Schieffer, der dpa. «Wie viele Verdachtsfälle sich am Ende bewahrheiten, kann man bei der ersten Kontaktaufnahme nicht sagen.»

Nimmt sich die Ambulanz eines Post Vac-Verdachts an, muss nicht nur geprüft werden, ob es tatsächlich einen ursächlichen Zusammenhang gibt. Wichtig ist auch zu unterscheiden, ob der Patient nur geimpft ist oder auch infiziert war. Dafür wird laut Schieffer ein Test eingesetzt, der die Antikörper gegen das Virus und die Antikörper gegen das Spike-Protein des Impfstoffs unterscheiden kann.

Wie reagiert die Politik?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Hilfen für Menschen mit Langzeitschäden einer Corona-Infektion oder -Impfung zugesagt. Sein Ministerium werde ein Programm auflegen, bei dem die Folgen von Long Covid und Post Vac – also Impfschäden – untersucht würden und die Versorgung der Betroffenen verbessert werde, kündigte Lauterbach im März im ZDF-«heute journal» an. Die Langzeitfolgen einer Corona-Impfung müssten schneller anerkannt werden. Kommentatoren werteten das als 180-Grad-Wende des Ministers, der zuvor die Unbedenklichkeit der Corona-Impfstoffe betont hatte.

Anwälte: Mehr als 180 Klagen wegen Impfschäden

Frankfurt/Mainz/Düsseldorf (dpa) – Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben. Weiterlesen

Urteil gegen Ex-Bürgermeister Held rechtskräftig

Mainz (dpa/lrs) – Das Urteil gegen den früheren Bundestagsabgeordneten und Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des SPD-Politikers gegen das Urteil des Landgerichts Mainz verworfen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts am Donnerstag mit. Zuvor hatten die Zeitungen der VRM darüber berichtet.

Held war Ende 2021 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Verfahren drehte sich um ein kompliziertes Geflecht von Grundstückskäufen und kommunalen Entscheidungsprozessen. Das Landgericht befand Held schließlich der Bestechlichkeit in vier Fällen und der Untreue in zwölf Fällen für schuldig. Weiterlesen

Streit mit Verlag: Harry soll in London vor Gericht aussagen

London (dpa) – Im Justizstreit mit einem britischen Verlag wird Prinz Harry persönlich in London vor Gericht aussagen. Der Prozess gegen Mirror Group Newspapers (MGN, «Mirror») soll am 9. Mai beginnen, kurz nach den dreitägigen Feierlichkeiten zur Krönung seines Vaters König Charles III. am 6. Mai.

Erwartet wird, dass das Verfahren sechs bis sieben Wochen dauert. Dem vorläufigen Zeugenplan zufolge ist Harrys Aussage für Anfang oder Mitte Juni geplant, wie die britische Nachrichtenagentur PA am Mittwoch aus dem Gericht meldete. Weiterlesen

Fall Cleo Smith: Kidnapper muss lange ins Gefängnis

Perth (dpa) – Im Fall der in Australien entführten Cleo Smith ist der Angeklagte zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden.

Der 37-Jährige leide «an einer schweren und komplexen Persönlichkeitsstörung» und habe in der Nacht der Tat unter Drogen gestanden, sagte die zuständige Richterin Julie Wager nach australischen Medienberichten. Für das damals vierjährige Kind sei die Entführung extrem traumatisch gewesen, erklärte sie bei der Urteilsverkündung in Perth. Weiterlesen

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