Zwei Senioren sitzen mit dem Rücken zur Kamera auf einer Parkbank in einem grünen Parkanlage.

Renten steigen zum 1. Juli

Berlin. Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge. Grund für die kräftige Rentenerhöhung seien „der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Zum ersten Mal gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro. Weiterlesen

Deutlich mehr Ältere im Job – auch wegen niedriger Rente?

Berlin. Immer mehr Menschen in Deutschland gehen auch im Alter zwischen 63 und 67 Jahren einer Beschäftigung nach. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in diesem Alter stieg von 1,31 Millionen im Jahr 2020 kontinuierlich auf 1,67 Millionen im vergangenen Jahr, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Regierungsantwort auf Fragen der Linken im Bundestag hervorgeht. Im Jahr 2022 waren noch 1,52 Millionen Menschen dieser Altersgruppe, in der ein Renteneintritt möglich wird, in Beschäftigung. Weiterlesen

Umfrage: Finanzielle Zuversicht geht zurück

Garching (dpa). In wirtschaftlich schwierigen Zeiten beurteilen viele Bürger einer Umfrage zufolge ihre finanziellen Aussichten zunehmend skeptisch, insbesondere in der älteren Generation. Weiterlesen

2500 Polizisten gehen in den nächsten zehn Jahren in Rente

Mainz (dpa/lrs). Bei den rheinland-pfälzischen Sicherheitskräften werden in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich rund 1800 Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei und mehr als 660 der Kriminalpolizei in den Ruhestand versetzt werden. Weiterlesen

Senioren am Steuer: Debatte über «Führerschein-TÜV»

Von Andreas Hoenig und Marek Majewsky, dpa

Berlin/Brüssel (dpa) – In Deutschland ist eine Debatte über ältere Menschen am Steuer entbrannt. Soll es neue Regeln geben für mehr Verkehrssicherheit? Auslöser sind Pläne der EU-Kommission.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat lehnt eine mögliche verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren ab. Dies sei unverhältnismäßig, erklärte der Verkehrssicherheitsrat der Deutschen Presse-Agentur. «Selbst Auto zu fahren, bedeutet für die meisten Menschen Unabhängigkeit und Flexibilität. Denn gerade für viele Ältere ist der eigene Wagen ein wichtiger Bestandteil ihres Alltags.» Der Unfallforscher Siegfried Brockmann schlägt eine verpflichtende «Rückmeldefahrt» ab 75 Jahren vor.

Debatte auch auf EU-Ebene

Hintergrund ist eine laufende Debatte über Pläne der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte diese bereits Anfang März vorgestellt. Eines der Ziele ist es, die Straßen in der EU sicherer zu machen. Diesbezüglich sind auch neue Regeln für Senioren geplant.

Dabei geht es Angaben der Kommission zufolge darum, dass Menschen über 70 alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen sollen oder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden soll. «Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, liegt bei den Mitgliedstaaten», schreibt die Kommission.

Die Behörde betonte auch, dass dies für jede Erneuerung des Führerscheins gilt. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen den Vorschlägen zufolge nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig sein, schreibt die EU-Kommission. Ab dem 70. Lebensjahr sollen Führerscheine den Plänen zufolge alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun Positionen zu dem Vorhaben finden und einen Kompromiss aushandeln, bevor neue Regeln in Kraft treten können. Änderungen sind also möglich.

Wissing hält von der Idee «gar nichts»

Dass es bald verpflichtende Tests für Senioren in Deutschland geben wird, ist unwahrscheinlich: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich bereits dagegen ausgesprochen. Er hatte der «Bild am Sonntag» gesagt: «Von der Idee, dass sich Senioren ab einem bestimmten Alter ohne weiteren Anlass regelmäßig einem Tauglichkeitstest unterziehen müssen, halte ich gar nichts.»

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, Deutschland sei der Ansicht, dass Gesundheitsuntersuchungen bei Pkw- und Motorradfahrern nur anlassbezogen, also bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für körperliche oder geistige Fahreignungsmängel, erfolgen sollten. Dies gelte auch für Senioren.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat teilte mit, der Anteil von Menschen von 65 oder mehr Jahren an der Gesamtbevölkerung liege derzeit bei etwa 22 Prozent. Aber nur etwa 14,5 Prozent aller Unfallbeteiligten seien bei Unfällen mit Personenschaden dieser Altersgruppe zuzuordnen. «Ältere Menschen haben damit im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil eine unterproportionale Unfallbeteiligung. Generell kann man sogar feststellen, dass ältere Menschen im Straßenverkehr eher gefährdet sind, als dass sie eine Gefahr darstellen.»

Es gebe keinen optimalen Zeitpunkt für einen solchen Tauglichkeitstest, so der Verkehrssicherheitsrat. «Am besten wäre hingegen ein lebenslanges Lernen mit verschiedenen Schwerpunkten je nach Lebenslage und Mobilitätsbedürfnissen.» Maßnahmen zum Kompetenzerhalt oder zum Training sollten spätestens ab einem Alter von 75 Jahren ansetzen, da ab diesem Alter die Leistungsfähigkeit messbar sinke. «Dabei ist jedoch eine freiwillige Teilnahme an wirksamen Maßnahmen aus Akzeptanzgründen zu bevorzugen und intensiv zu bewerben.»

Unfallrisiko ähnlich hoch wie bei 18- bis 24-Jährigen

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Pläne der EU-Kommission sähen keine Verpflichtung zu einem Fahrtauglichkeitstest vor. Zentral sei, dass ab dem 70. Lebensjahr Führerscheine alle fünf Jahre erneuert werden müssten, über eine Selbstauskunft. Das könnte aber letztlich nur ein neues Lichtbild und ein Gang zum Amt bedeuten.

Das aber gehe am Kern des Problems vorbei, so Brockmann. Zwar sage die Statistik in absoluten Zahlen, dass Senioren kein überhöhtes Unfallrisiko hätten. «Senioren fahren aber viel weniger mit dem Auto. Auf die Kilometerfahrleistung bezogen haben Senioren ein höheres Unfallrisiko – ähnlich hoch wie 18- bis 24-Jährige.»

Es bestehe Handlungsbedarf. Brockmann schlägt eine verpflichtende «Rückmeldefahrt» ab 75 Jahren vor. Dies sei eine Fahrstunde zum Beispiel bei einem Fahrlehrer. Die Senioren bekämen eine Rückmeldung über die Fahrt und eine Empfehlung, welche Strecken sie besser nicht mehr fahren sollten. Die Fahrerlaubnis bleibe aber in jedem Fall bestehen.

Auch die Deutsche Verkehrswacht ist für obligatorische Rückmeldefahrten ab einem Alter von 75 Jahren, wie ein Sprecher sagte. Wenn Ältere in einen Unfall verwickelt seien, so hätten sie diesen in den meisten Fällen auch verursacht. Fahrleistungsbezogen sei das Unfallrisiko darum sogar höher als bei den Jungen. Außerdem seien die Unfallfolgen schlimmer, da die körperliche Widerstandskraft nachlasse.

Der ADAC warnte bereits vor einem «Fahrtauglichkeits-TÜV» für Rentner. Der Autofahrerclub lehnte geplante Maßnahmen, die sich auf ein bestimmtes Alter beziehen, ab.

Weiterlesen

Für Mitsprache der Versicherten – Sozialwahl 2023 beginnt

Von Dorothea Hülsmeier und Stella Venohr, dpa

Düsseldorf (dpa) – In Millionen Haushalten flattern in diesen Tagen rote Umschläge in die Briefkästen – darin befinden sich die Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023. Seit 70 Jahren ist sie ein Kernstück der deutschen Demokratie, und rund 52 Millionen Menschen dürfen bis zum 31. Mai 2023 ihre Stimme zu wichtigen Themen wie Gesundheit und Rente abgeben. Doch was hat es eigentlich genau mit der Wahl auf sich?

Was ist die Sozialwahl?

Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland – nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner wählen dabei die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist dieses Gremium der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.

Was tun die Sozialparlamente?

Die Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen.

Wer darf bei der Sozialwahl abstimmen?

Rund 52 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt. Abstimmen können Mitglieder der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen.

Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind – zum Beispiel als Azubi. Anders als bei anderen Wahlen spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Also dürfen auch Menschen ohne deutschen Pass ihre Stimme abgeben, sofern sie in Deutschland leben.

Wie funktioniert die Online-Wahl?

Bei den Ersatzkassen können Versicherte in einem Modellversuch erstmals auch online wählen. Auf den Wahlunterlagen finden sie einen QR-Code. Ihre Identität können Wähler per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern die Online-Funktion aktiviert ist. Ansonsten kann man auch einen Stimmzettel ankreuzen und in dem roten und bereits frankierten Umschlag zurückschicken.

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, erhofft sich von der Online-Wahlmöglichkeit eine etwas höhere Wahlbeteiligung als bei der Sozialwahl 2017, als die Wahlbeteiligung bei etwa einem Drittel lag. Vor allem jüngere Menschen sollen verstärkt erreicht werden.

Wer kann gewählt werden?

Zur Wahl stehen keine politischen Parteien, sondern Listen. Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen sondern Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch kirchliche Arbeitnehmerorganisationen oder zugelassene Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Bei den Krankenkassen gibt es in der Regel vier bis sechs Listen. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie eine Liste ankreuzen können. Im Juni sollen die Ergebnisse der Wahl vorliegen.

Novum ist diesmal eine Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten der Krankenkassen. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. «Frauen werden anders krank, haben andere Bedürfnisse», sagte Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. «Deshalb ist es gut, dass wir die Geschlechterquote eingeführt haben.»

Warum ist die Sozialwahl wichtig?

Die gewählten Männer und Frauen treffen bei den Renten- und Krankenversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen. Konkret wird es für Versicherte etwa dann, wenn es darum geht, Widerspruch einzulegen oder Erwerbsminderungsrenten zu beantragen. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, weist darauf hin, dass die Selbstverwaltung allein in der Krankenversicherung jährlich ein Budget von rund 300 Milliarden Euro verwalte. «Der Kurs der Kasse wird über die Selbstverwaltung bestimmt.»

Weiterlesen

Vielen Baby-Boomern droht Wohnungsnot im Alter

München (dpa) – In Deutschland fehlen nach einer Studie des Pestel-Instituts bereits heute 2,2 Millionen altersgerechte Wohnungen. Mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge der «Babyboomer» in die Rente werde die Lücke in den nächsten Jahren enorm steigen, sagte Institutsleiter Matthias Günther auf der Bau-Messe in München.

Zugleich dürften künftig viele Rentner die steigenden Mieten und Wohnkosten kaum mehr bezahlen können. Deutschland sei auf bestem Weg in die «graue Wohnungsnot». Weiterlesen

Kommt Frankreichs Rentenreform oder nicht?

Paris (dpa) – Frankreichs Verfassungsrat entscheidet heute über die Zukunft der umstrittenen Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron. Das Urteil des obersten Hüters der französischen Verfassung wird ab 18.00 Uhr erwartet. Die Instanz kann die Rentenreform ganz oder in Teilen kippen oder für verfassungskonform erklären. Die Entscheidung wird beeinflussen, ob das Land nach monatelangem Streit um die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre wieder etwas zur Ruhe kommt.

Vor der Entscheidung gab es erneut Proteste. In Paris setzte sich am Mittag ein Demonstrationszug in Bewegung. In etlichen anderen Städten waren ebenfalls Proteste geplant. Landesweit wurden außerdem Straßen blockiert: In den Ardennen blockierten Gewerkschaftsmitglieder eine Schnellstraße nach Belgien, wie der Sender France 3 berichtete. Nur Autofahrer wurden durchgelassen, während Lastwagen aufgehalten wurden. Auf Fotos waren Stapel brennender Autoreifen auf der Straße zu sehen. Straßensperren gab es nach Medienberichten auch in Straßburg, wo das Kühllager eines Lebensmittelkonzerns blockiert wurde. In Rouen wurde eine Hauptzufahrt in die Stadt versperrt, während Demonstranten bei Bordeaux eine Autobahnmautstelle besetzten und Autos kostenlos durchließen. In Toulouse sorgte die Gewerkschaft CGT für einen Stromausfall in einem Stadtteil, in dem sich ein nationales Forschungszentrum befindet.

Darum geht es bei der Rentenreform

Macron und die Mitte-Regierung wollen das Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anheben, um ein drohendes Loch in der Rentenkasse zu verhindern. Die Einzahldauer für eine volle Rente soll schneller steigen.

Derzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Tatsächlich beginnt der Ruhestand im Schnitt später: Wer für eine volle Rente nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger. Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag – dies will die Regierung beibehalten. Mittlerweile ist die Reform, gegen die seit Monaten protestiert wird, beschlossen. Macron will, dass sie bis zum Jahresende in Kraft tritt.

Drei Entscheidungsmöglichkeiten für den Verfassungsrat

Nach den heftigen Debatten im Parlament haben sowohl Premierministerin Élisabeth Borne als auch Abgeordnete und Senatoren den Verfassungsrat gebeten, die Reform zu prüfen. Die Abgeordneten kritisieren etwa, dass die Regierung die Reform in einem Haushaltstext verpackt und die Debattenzeit verkürzt hat.

Der Verfassungsrat kann den Text nun vollständig kippen – das gilt allerdings als unwahrscheinlich. Dem Sender France Info zufolge hat die Instanz seit ihrer Gründung 1958 nur 17 Gesetze komplett kassiert. Sollte dies geschehen, wäre die Reform gescheitert und Macron und die Regierung enorm geschwächt. Sie könnten theoretisch versuchen, ihr Vorhaben in anderer Form auf den Weg zu bringen.

Die Reform könnte auch vollständig gebilligt werden oder – und das gilt Beobachtern zufolge als wahrscheinlicher Ausgang – in weiten Teilen. Sollte der Verfassungsrat bestimmte Passagen kassieren, müsste Macron vorerst auf diese verzichten, könnte den Rest der Reform aber offiziell machen. Die gestrichenen Passagen könnte die Regierung dann in einem neuen Arbeitsgesetz angehen.

Urteil über mögliches Referendum

Der Verfassungsrat entscheidet heute auch, ob das Verfahren für ein mögliches Referendum in die Wege geleitet werden kann, das das Renteneintrittsalter auf 62 Jahre deckeln will. Das Verfahren ist aber nur eine schwache Waffe der Reformgegner. Auch wenn das Verfassungsgericht hierzu grünes Licht gibt, kann das nicht verhindern, dass die Reform in Kraft tritt. Dass es tatsächlich zu einem Referendum kommt, ist äußerst unwahrscheinlich. Selbst wenn die nötigen Unterschriften erreicht würden, könnte die Regierung es verhindern, indem sie den Vorschlag im Parlament diskutieren lässt.

Entscheidung wird Einfluss auf Protest haben

Auch wenn die Entscheidung des Verfassungsrats von Gewerkschaften und Opposition größtenteils respektiert werden dürfte, heißt das nicht, dass die Proteste mit dem Urteil vorbei sind. Verfassungsrechtler Benjamin Morel schätzte im Sender France Info, dass eine Validierung der Reform die Krise verschärfen und eine Wiederaufnahme des Dialogs verhindern dürfte. Denkbar wären in diesem Fall auch wieder verstärkt spontane Proteste. In der Vergangenheit war es bei den spontanen Demonstrationen häufig zu Gewalt gekommen.

Frankreich: Erneut große Proteste gegen Rentenreform

Paris (dpa) – In Frankreich haben erneut Zehntausende Menschen gegen Präsident Emmanuel Macrons Rentenreform protestiert – über deren Rechtmäßigkeit der Verfassungsrat morgen urteilen will. In vielen Städten hatten die Gewerkschaften zum inzwischen zwölften Mal zu Kundgebungen aufgerufen, wozu die Behörden 400.000 bis 600.000 Teilnehmer erwarteten.

Der Einsatz von 11.500 Polizisten war geplant, 4200 davon in Paris. Bei den zunächst über viele Wochen friedlichen Protesten war es zuletzt immer wieder zu Gewalt und Auseinandersetzungen gekommen. In Paris sicherten Banken und teure Geschäfte ihre Schaufenster vorsorglich mit Holzplatten ab.

Landesweit kam es zu Blockaden von Straßen, Bahngleisen und Raffinerien – die Beeinträchtigungen blieben am Ende aber überschaubar. Die Müllabfuhr in Paris begann erneut einen Streik und die Gewerkschaft CGT drohte an, die Hauptstadt in eine öffentliche Müllkippe zu verwandeln, bis die Reform zurückgezogen werde. Ebenfalls in Paris drangen Demonstranten in die Zentrale des französischen Luxuskonzerns LVMH ein und zündeten Feuerwerkskörper. Aus Nantes und Rennes wurden Auseinandersetzungen von Protestierenden mit der Polizei gemeldet. Weiterlesen

Wieder Streiks und Proteste gegen Frankreichs Rentenreform

Paris (dpa) – Nach dem ergebnislosen Gespräch zwischen den französischen Gewerkschaften und der Regierung zur Rentenreform wird in Frankreich abermals gegen das Vorhaben gestreikt und protestiert.

Demonstrantinnen und Demonstranten versperrten Berichten zufolge den Zugang zu einem Teil des Pariser Flughafens Charles de Gaulle, auch Straßen und Hochschulen wurden an verschiedenen Orten blockiert. Die Behörden rechnen landesweit mit bis zu 800.000 Demonstrantinnen und Demonstranten gegen die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre. Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen