Ermittler: Mutmaßlicher Unfallverursacher fahruntüchtig

Mühlhausen/Bad Langensalza (dpa) – Der mutmaßliche Verursacher des Unfalls mit sieben Toten bei Bad Langensalza hatte laut Staatsanwaltschaft 1,3 Promille Alkohol im Blut. Damit sei er «absolut fahruntüchtig» gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Dirk Germerodt, am Donnerstag auf Anfrage. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Gegen den 34-Jährigen werde wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen ermittelt. Er schwebe inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr, sei bislang aber noch nicht vernommen worden. Weiterlesen

Gutenberg-Schulleiter: Debatte um Waffenzugang aktuell

Erfurt (dpa) – Genau 21 Jahre nach dem Schulmassaker am Erfurter Gutenberg-Gymnasium hat der neue Schulleiter Stillstand in den Debatten etwa um den Zugang zu Waffen moniert. Die Themen, die im Zusammenhang mit dem Amoklauf diskutiert wurden, seien immer noch aktuell, sagte Sebastian Starke am Mittwoch bei einer Gedenkveranstaltung am Jahrestag der Tat in Erfurt. Er verwies auf Debatten über den erschwerten Zugang zu Schusswaffen und über die Verteilung von Schulpsychologen.

Am Vormittag des 26. April 2002 hatte ein 19 Jahre alter, vermummter Ex-Schüler des Gymnasiums zwölf Lehrkräfte, eine Schülerin, einen Schüler, eine Sekretärin und einen Polizisten erschossen und dann sich selbst getötet. Weiterlesen

Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Joga-Ashram

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen – nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.

Zu klären war vom Bundesarbeitsgericht, ob es sich dabei um eine religiöse Gemeinschaft handelt und ob die «Sevaka», die uneigennützige Dienste leisten, in einem Arbeitsverhältnis stehen und mehr als ein Taschengeld von nach Gerichtsangaben in der Regel 390 Euro monatlich erhalten müssen.

Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Ja, die Klägerin, eine langjährige «Sevaka», habe Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Das Urteil des Neunten Senats (9 AZR 253/22) kann erhebliche finanzielle Folgen für die bundesweite agierende Yoga-Gemeinschaft mit ihren nach eigenen Angaben 252 Sevakas haben.

Der Fall

Die Klägerin, Volljuristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen, war von 2012 bis 2020 Mitglied der Gemeinschaft. Die Vereinsmitglieder lebten laut Satzung «in spirituellen Gemeinschaften in alter indischer religiöser Ashram- und Klostertradition und widmen ihr Leben ganz der Übung und Verbreitung der Yoga-Lehren» – umschrieben die Richter den Fall. Die heute 42-Jährige hatte einen Vertrag mit dem Verein, der sie unter anderem zu Seva-Diensten verpflichtete.

Die Klägerin

Sie war nach eigenen Angaben wöchentlich 42 Stunden unter anderem in der Seminarplanung oder im Onlinemarketing eingesetzt. Als Sevaka war sie gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld. Die Frau pochte darauf, dass ihr für ihre geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zusteht – es geht ihr um mehr als 46 000 Euro seit 2027. Ihr Anwalt sagte zu dem Verein in der Verhandlung: «Wir haben ein aggressiv auf dem Yoga-Markt auftretendes Unternehmen, das wirtschaftliche Ziele verfolgt.» Und: «Yoga ist keine Religion.»

Das Urteil

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter mussten zunächst klären, ob der Verein mit vier Seminarhäusern (Ashram) an der Nordsee, im Westerwald, im Allgäu und im Teutoburger Wald im Sinne des Grundgesetzes eine Religionsgemeinschaft ist und damit einige Sonderrechte hat. «Was ist jetzt die Religion, die Weltanschauung?», frage der Vorsitzende Richter, Heinrich Kiel, den Anwalt des Vereins. In seinem Urteil sagte Kiel, der verklagte Yoga-Verein sei «weder eine Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes». Es fehle das erforderliche Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung.

Und: Die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. «Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen», so der Richter. Über dessen Höhe muss nun das Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandeln.

Reaktion der Yoga-Gemeinschaft

Der Yoga Vidya e.V bezeichnete das Urteil zu der Mindestlohnklage als irritierend. Es entspreche weder dem Selbstverständnis der Gemeinschaft «noch unserer Lebenswirklichkeit», erkläre die 2. Vorsitzende, Swami Nirgunananda (Siglinde Langer). Nach Vorlage der Urteilsbegründung solle geprüft werden, «ob wir uns gegen diese Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wehren».

Yoga Vidya sehe sich als weltanschauliche Lebensgemeinschaft und baue auf das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Die Gemeinschaft verwaltet sich – ähnlich wie christliche Klöster – selbst. Die Einnahmen aus gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren werden nach Angaben einer Sprecherin reinvestiert – in den Ausbau des Seminarprogramms oder den Betrieb der Gebäude.

Mutmaßlicher Unfallverursacher hatte Auto geliehen

Mühlhausen/Bad Langensalza (dpa) – Nach dem schweren Unfall mit sieben Toten bei Bad Langensalza ist bekannt geworden, dass sich der mutmaßliche Unfallverursacher das Auto privat geliehen hat. Das bestätigte der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Ulf Walther, am Donnerstag. Zuvor hatten andere Medien berichtet. Inwiefern nun auch gegen den Besitzer des Wagens ermittelt werde, müsse geprüft werden. Weiterlesen

Unfall mit sieben Toten: 34-Jähriger saß am Steuer

Mühlhausen/Bad Langensalza (dpa) – Bei dem schweren Verkehrsunfall mit sieben Toten in Thüringen saß nach Angaben der Ermittler nicht der ursprünglich verdächtigte 45-jährige Mann am Steuer des unfallverursachenden Autos.

Nach den bisherigen Ermittlungen sei nunmehr «gesichert» davon auszugehen, dass ein bei dem Unfall lebensgefährlich verletzter 34 Jahre alter Mann das Auto lenkte, sagte der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Ulf Walther, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Dies habe die Auswertung von Spuren und die Befragung von Zeugen ergeben. Der 34-Jährige schwebe weiter in Lebensgefahr, er sei derzeit nicht vernehmungsfähig. Weiterlesen

Ermittlungen nach Unfall mit sieben Toten in Thüringen

Bad Langensalza (dpa) – Nach dem schockierenden Unfall mit sieben Toten im thüringischen Bad Langensalza laufen die Ermittlungen. Es werde unter anderem den Hinweisen von Zeugen nachgegangen, sagte eine Polizeisprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Auch ein Laborergebnis zum Alkoholkonsum des mutmaßlichen Unfallverursachers sowie das Gutachten eines Sachverständigen stünden noch aus. Dieser habe Spuren vor Ort gesichert und müsse nun die ausgebrannten Fahrzeuge begutachten.

Am frühen Samstagabend war ein Autofahrer mit seinem Wagen in den Gegenverkehr geraten und dort mit zwei Autos zusammengestoßen. Die beiden entgegenkommenden Autos fingen daraufhin Feuer und brannten aus. Für fünf junge Menschen – drei Männer und zwei Frauen im Alter von 19 Jahren – sowie einen 60 Jahre alten Fahrer kam jede Hilfe zu spät. Sie verbrannten in ihren Fahrzeugen. Auch ein 44 Jahre alter Insasse in dem unfallverursachenden Auto überlebte den Crash nicht. Weiterlesen

Vorwurf Volksverhetzung: Immunität von Höcke aufgehoben

Erfurt (dpa) – Die Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke ist erneut aufgehoben worden, weil gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt werden soll. Das Votum im Thüringer Justizausschuss fiel nahezu einstimmig aus, es gab eine Enthaltung, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Ausschusskreisen erfuhr.

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen um einen Post von Höcke bei Telegram zu einer Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz. Damals erstach ein Mann zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier. Weiterlesen

Ein Toter und mehrere Verletzte bei Unfall auf Bobbahn

Oberhof (dpa) – Nach einem tödlichen Unfall auf der Bob- und Rennrodelbahn in Oberhof herrscht in Thüringen Trauer. Nach Angaben der Landespolizeiinspektion Suhl kam ein 46 Jahre alter Mann am Donnerstagabend ums Leben. Er habe so schwere Verletzungen erlitten, dass er im Krankenhaus starb, teilte die Polizei am Freitag mit. Zudem wurden eine 41-Jährige schwer sowie weitere Personen leicht verletzt.

«Offensichtlich befanden sich sowohl ein Viererbob als auch ein Doppel-Schlauchring – ein sogenannter Icetube- aus bislang ungeklärter Ursache gleichzeitig in der Bahn. Im Auslaufbereich prallten diese aufeinander», hieß es. In dem Bob sollen sich neben dem Piloten zwei weitere Männer und eine Frau befunden haben. Zwei von ihnen seien im Krankenhaus versorgt worden. Ice-Tubes sind luftgefüllte Gummiringe. Weiterlesen

Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge – ist das rechtens?

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Sie sind ein Aufregerthema für Tausende Beschäftigte in der deutschen Getränke- und Lebensmittelindustrie: Nachtarbeitszuschläge, konkret ihre unterschiedliche Höhe. Etwa 6000 Klagen liegen dazu bei den Gerichten, schätzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Es geht um einen Streitwert, «der sich mittlerweile auf gut 50 Millionen Euro summiert hat». Allein 400 Klagen haben es inzwischen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft. Die ersten werden am Mittwoch in Erfurt verhandelt.

Worum es geht

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen die Frage beantworten, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Im konkreten Fall wurde beim Getränkekonzern Coca-Cola in Ostdeutschland für unregelmäßige Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent pro Stunde gezahlt, für regelmäßige Nachtarbeit aber nur von 20 Prozent. Geregelt ist das in einem Tarifvertrag, den die NGG bereits 1998 mit dem zuständigen Arbeitgeberverband abgeschlossen hat und der von Coca-Cola angewendet wird. Die Gewerkschaft würde die Regelung gern vom Tisch haben.

Der Präzedenzfall

Der Fall einer Nachtarbeiterin wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an die höchste Instanz geschickt. Die Klägerin, die regelmäßig nachts arbeitet, verlangt, dass ihr die Differenz zwischen 20 und 50 Prozent erstattet wird. Die Vorinstanzen haben ihren Fall unterschiedlich entschieden. Er machte Furore, weil er 2020 vom Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wurde. Die europäischen Richter kickten den Ball, bei dem es um Tarifregelungen geht, aber zurück – und entschieden nicht. Es handele sich nicht um eine Frage des europäischen Rechts, die Entscheidung liege allein bei den höchsten deutschen Arbeitsrichtern, erklärten sie.

Ausgang ungewiss

Jetzt ist der Zehnte Senat des BAG am Zug. Letztlich geht es um eine tarifvertragliche Regelung, die er bewerten muss. Das Thema Tarifautonomie könnte ein Thema bei der Verhandlung sein, heißt es unter Arbeitsrechtlern. Dabei ist unstrittig, dass Menschen, die nachts in der Produktion stehen, ein Zuschlag für die von Arbeitsmedizinern nachgewiesene Belastung zusteht. Doch kann der höher ausfallen, wenn es nicht um dauerhafte Schichtarbeit geht? Die Arbeitgeber sehen das so. Sie argumentieren, der höhere Zuschlag soll nicht nur die Erschwernis durch die Nachtarbeit ausgleichen, sondern auch einen möglichen Eingriff in den Freizeitbereich von Menschen, die nur selten zur Nachtarbeit herangezogen werden.

Hohe Erwartungen

«Wir erhoffen uns Klarheit. Alle sind in Wartestellung», sagte der Leiter der NGG-Rechtsabteilung, Grégory Garloff, der Deutschen Presse-Agentur. Es könnte ein Signal auch für die vielen anderen Fälle geben. «Wir schätzen, dass von den rund 720 000 Beschäftigten in der Ernährungs- und Genussmittelindustrie nach Abzug der Beschäftigten, die in der Verwaltung oder im Zwei-Schicht-System (ohne Nachtschicht) arbeiten, rund 250 000 Beschäftigte von der Entscheidung zu den Nachtschichtzuschlägen potenziell betroffen sind», erklärte eine NGG-Sprecherin auf Anfrage. Allerdings geht es dabei um eine Vielzahl von Tarifverträge.

Einzelne Entscheidungen

«Der Zehnte Senat wird sich jede tarifliche Regelung anschauen und je nach den Vereinbarungen einzeln entscheiden», kündigte BAG-Präsidentin Inken Gallner kürzlich an. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht.» Verhandlungen und Entscheidungen zu Nachtarbeitszuschlägen seien auch im März, Mai und Juni zu erwarten.

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Schlecht verhandelt? Frau pocht auf gleiche Bezahlung

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Ihr wurden 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten – die Frau sagte Ja. Doch bald kamen ihr Zweifel und der Verdacht, dass ihr Kollege, der zwei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob macht, deutlich mehr verdient. Am Donnerstag beschäftigen sich die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt mit dem Fall. Manche erhoffen sich ein Grundsatzurteil zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

Der Fall

Pech gehabt, wurde der Frau beschieden, als sie von der sächsischen Metallfirma in der Nähe von Dresden die gleiche Bezahlung wie ihr kurz zuvor eingestellter männlicher Kollege verlangte. Immerhin betrug der Unterschied beim Grundgehalt in der Probezeit stattliche 1000 Euro monatlich, später nach Einführung eines Tarifvertrags immer noch etwa 500 Euro – bei gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen, sagt die Klägerin.

Schlecht verhandelt

Ihr Arbeitgeber begründete den großen Gehaltsunterschied damit, dass sie bei ihrer Einstellung schlechter verhandelt habe als ihr männlicher Kollege. Beiden sei zunächst das gleiche Gehaltsangebot gemacht worden. Der Arbeitgeber berief sich bei der unterschiedlichen Bezahlung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit – und hatte damit Erfolg beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Sachsen.

Die Klage

Verhandelt wird vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wegen Entgeltdiskriminierung. Die Frau, die von 2017 bis 2019 bei der Metallfirma gearbeitet hat, sieht sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Das Gericht solle prüfen, ob es sich um einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz handele.

Sie verlangt eine Nachzahlung von 14.500 Euro und eine angemessene Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. Unterstützt wurde sie auf ihrem Weg durch die Gerichtsinstanzen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nur wenige Frauen würden diesen langwierigen Weg gehen, heißt es bei der Gesellschaft, aber auch bei Gewerkschafterinnen.

Worum es geht

Geprüft wird nach Angaben einer BAG-Sprecherin, ob es möglicherweise objektive, geschlechtsneutrale Gründe für eine geringere Bezahlung gab und ob sich der Arbeitgeber darauf zurückziehen kann, dass der Klägerin ja das gleiche Grundgehalt angeboten wurde wie ihrem Kollegen. «Kann Verhandlungsgeschick den Ausschlag für Verdienstunterschiede geben», fragt Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Die Situation in Deutschland

Noch ist die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern keine Seltenheit in Deutschland – der geschlechterspezifische Verdienstabstand lag laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr bei 18 Prozent. Frauen erhielten demnach 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer mit 24,36 Euro. Knapp zwei Drittel der Lohnlücke erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine bereinigte Lücke von rund 7 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige Erklärung.

2006 hatte der Abstand noch 23 Prozent betragen. In Ostdeutschland, wo der Fall spielt, ist die Lohnlücke kleiner als in Westdeutschland: 7 Prozent, im Westen 19 Prozent.

Gesetz hilft wenig

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bezeichnet das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 für mehr Gleichheit sorgen soll, als zahnloser Tiger. «Die Hürden für Gehaltsauskünfte sind zu hoch und es sind keine Sanktionen vorgesehen», sagte Hannack der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Der Benachteiligung von Frauen in Deutschland sind noch immer Tür und Tor geöffnet.» Ähnlich sieht es Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. «Das Gesetz ist zu schwach, um Frauen zu schützen.»

Nach dem Transparenzgesetz bestünden Auskunftsrechte zum Gehalt nur in Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Sie, aber auch Lincoln setzen auf eine neue Richtlinie der EU voraussichtlich im Sommer, die mehr Transparenz bei der Bezahlung von Frauen auch in Deutschland schaffen könnte. Das würde zwar die gesellschaftlichen Probleme bei der Benachteiligung von Frauen nicht lösen, aber betriebliche Ursachen für eine Ungleichbehandlung bei der Bezahlung verringern, so Hannack.

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Ostbeauftragter: Windkraftausbau Vorteil für Ostdeutschland

Berlin (dpa) – Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider, rechnet mit Wettbewerbsvorteilen für Ostdeutschland aufgrund des Ausbaus der Windkraft. «Die Unternehmen sitzen in Zukunft dort, wo der Strom produziert wird. Grüner Strom kann damit zu einem großen Standortvorteil für den Osten werden», sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag (BamS). «Anders als in Bayern haben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht verschlafen.» Die «wirtschaftliche Landkarte Deutschlands» werde deshalb gerade neu gezeichnet. Weiterlesen

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