Früher in Rente? Rentenabschläge kann man ausgleichen

Jeder weiß es: Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese kann man ganz oder teilweise ausgleichen, wenn man zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Möglich ist das schon ab dem 50. Lebensjahr. Und es kann sich lohnen, zumal der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresbeginn nochmals gesenkt wurde und nun bei 18,6 Prozent liegt.

Die Abschläge bei einer vorzeitigen Altersrente betragen 0,3 Prozent pro Monat. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein – und das für die gesamte Zeit des Rentenbezugs.

Wer plant, vorzeitig in Rente zu gehen und die Abschläge ausgleichen möchte, kann von der Rentenversicherung eine spezielle Rentenauskunft erhalten, die über alles informiert, was man dazu wissen muss. Zusätzlich sollte man sich auf jeden Fall vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Einen Beratungstermin bucht man am schnellsten online auf www.drv-rlp.de/beratung. Informationen zum Ausgleich von Rentenabschlägen gibt es auch auf www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de und auf flexirente.drv.info.

Übrigens: Sollten sich die Pläne ändern und die Rente doch erst später beginnen, gehen die gezahlten Beiträge nicht verloren. Sie erhöhen dann die reguläre Altersrente. Und außerdem können die Ausgleichszahlungen als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar sein. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Finanzämter und Steuerberater.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen