Wenn der Unternehmer plötzlich ausfällt: IHK und HWK informieren über richtige Vorsorge

Trier. Fällt ein Unternehmer von heute auf morgen aus, kann der Betrieb oft handlungsunfähig werden. Das gilt zumindest dann, wenn im Vorfeld beispielsweise nicht an die notwendigen Vollmachten gedacht wurde. Um im Ernstfall eine reibungslose Betriebsübergabe zu ermöglichen, sollten bereits früh die möglichen Weichen gestellt werden. Welche das sind und was es zu bedenken gibt, erklärt Notar Dr. Martin Eimer aus Daun in einer kostenlosen Infoveranstaltung am Dienstag, 13. November 2018, im Tagungszentrum der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier. Die Infoveranstaltung findet in Kooperation zwischen IHK und HWK Trier statt und startet um 18:30 Uhr. Wenn ein Unternehmer keine Vorsorge- und Unternehmervollmachten erteilt hat, bestellt im Ernstfall das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das Gericht würde dann über den Kopf des Unternehmers hinweg entscheiden. Selbst der eigene Partner hätte dann kein Mitspracherecht. Daher steht der Abend unter dem Motto: „Vollmachten halten uns handlungsfähig! Der Notfallkoffer für Ihr Unternehmen“. Anmeldung bis 08. November 2018 erbeten bei: IHK Trier, Sonja Wagener, Telefon (06 51) 97 77-5 02, E-Mail: wagener@trier.ihk.de.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen