Gefährdet etwa das Fallpauschalen-System der Krankenkassen das Patientenwohl in den Krankenhäusern?

Fakt ist, jeder Patient wird im Krankenhaus zu einem „Fall“, der mit einem Fixpreis hinterlegt ist, der sogenannten Fallpauschale. Das ist sozusagen ein Einheitspreis, bei dem nicht das individuelle Bedürfnis eines Patienten berücksichtigt wird. Sprich, es gibt Fälle, die mehr Erträge für das Krankenhaus bringen, als andere Fälle. Dass nicht jeder Patient gleich ist, findet bei dieser Abrechnungsmethode absolut keine Berücksichtigung. Behandelnde Krankenhausärzte stehen sozusagen unter Dauerdruck, den „Fällen“ sprich „Fallpauschalen“ auch auskömmliche Erträge folgen zu lassen.

Ein Beispiel: In deutschen Klinken werden pro Jahr etwa 40.000 Beinamputationen durchgeführt, rund 70 Prozent davon bei Patienten mit Diabetes. Vier von fünf Amputationen könnten tatsächlich vermieden werden. Doch das System der Fallpauschalen setzt fatale finanzielle Anreize. Folgeprobleme und die psychische Belastung der Patienten durch den Beinverlust werden dabei nicht berücksichtigt. Die Krux: Im Fallpauschalen-System lässt sich eine meist langwierige und aufwendig konservative Behandlung schlecht abrechnen. Dafür zahlen die Kassen „nur“ etwa 3.000 Euro. Bein abschneiden, drastisch gesprochen, ist mit mehr als 10.000 Euro erheblich lukrativer. Die meisten Krankenhausärzte leiden darunter, müssen aber funktionieren. Wer sagen würde, ich mach da nicht mit, dessen Krankenhaus wäre nach kürzester Zeit pleite.

Finanzierung und Kontrollsystem

In Deutschland sind die Bundesländer für die baulichen Investitionen und die Anschaffung medizinischer Gerätschaften verantwortlich, die Krankenkassen für sämtliche Kosten der Patientenversorgung. Viele Krankenhäuser sind heutzutage gezwungen, ihre Investitionen für medizinische Infrastruktur aus den Fallpauschalen zu finanzieren, weil die staatliche Finanzierung oftmals nicht zufriedenstellend ist.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind die sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienste des Systems der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie wirken mit über 9.000 Beschäftigten daran mit, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegekassen nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Zugleich führen sie die Krankenhausabrechnungsprüfungen und Feststellung möglicher Abrechnungsfehler sowie Qualitätskontrollen durch.

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