Krankenhauskosten stiegen 2014 auf 4,3 Milliarden Euro

Durchschnittlich 563 Euro je Behandlungstag

Rheinland-Pfalz. In den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern fielen im Jahr 2014 Kosten in Höhe von 4,3 Milliarden Euro an. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 3,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit 2,7 Milliarden Euro entfielen annähernd zwei Drittel des Gesamtbetrages auf Personalkosten. Diese stiegen gegenüber dem Vorjahr um 3,9 Prozent (bundesweit plus 4,3 Prozent). Wie bereits in den Vorjahren verursachte der Pflegedienst mit 863 Millionen Euro (plus 2,8 Prozent gegenüber 2013) den größten Kostenblock, 819 Millionen Euro (plus 5,4 Prozent gegenüber 2013) entfielen auf das ärztliche Personal. Die Kostensteigerungen im ärztlichen Dienst sind unter anderem auf die Ausweitung des Personalbestandes zurückzuführen.

Ende 2014 arbeiteten 7.580 Ärztinnen und Ärzte in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern, das waren 225 Personen mehr als im Jahr zuvor. Im Zehn-Jahres-Vergleich zeigt sich, dass die Steigerung der Kosten im Pflegedienst mit einem Plus von 27 Prozent deutlich moderater ausfällt als in anderen Berufsgruppen. Auch dies ist eine Folge der Personalentwicklung. Die Zahl der auf Vollzeitbeschäftigte umgerechneten Pflegekräfte erhöhte sich gegenüber 2004 um 7 Prozent, bei den Ärztinnen und Ärzten stieg die Beschäftigtenzahl hingegen um ein Drittel. Die Sachkosten für die stationäre Versorgung erhöhten sich gegenüber dem Jahr 2013 um 2,8 Prozent (bundesweit plus 3,7 Prozent) auf über 1,4 Milliarden Euro. Mit ursächlich für diese Entwicklung sind – neben den erneut gestiegenen Patientenzahlen und den damit verbundenen Mehraufwendungen für Lebensmittel und medizinische Bedarfe – die stark gestiegenen Kosten für den Wirtschaftsbedarf (bspw. Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Wäschereinigung und -pflege, Gartenpflege, Reinigung durch fremde Betriebe).Die Gesamtkosten der Krankenhäuser lassen sich um Aufwendungen bereinigen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit stationären Leistungen stehen (z. B. Kosten der Ambulanz, Aufwand für Forschung und wissenschaftliche Lehre).

Nach Abzug dieser nicht für die stationäre Versorgung verursachten Aufwendungen ergeben sich die sogenannten pflegesatzfähigen Kosten (bereinigte Kosten). Diese lagen im Jahr 2014 bei 3,8 Milliarden Euro. Je Behandlungstag wurden 2004 durchschnittlich 380 Euro aufgewendet, 2014 lag dieser Wert bei 563 Euro (plus 48 Prozent). Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 7,2 Tagen der vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten errechnen sich pro Behandlungsfall Kosten von 4.069 Euro (bundesweit 4.239 Euro).

Torsten Hees

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