Schlaganfallversorgung

Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler: Runder Tisch soll zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern vermitteln

Mainz. Nach den beiden Urteilen des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung, die ein Mindestmerkmal für die Abrechnung der komplexen Schlaganfallversorgung nachträglich neu definieren, steht Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer auch vor der Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Schlaganfallversorgung gesichert werden kann. „In Rheinland-Pfalz gibt es sehr gute Strukturen der Schlaganfallversorgung, die gemeinsam beispielhaft etabliert wurden. Es ist unser Anliegen, diese Strukturen im Sinne der Schlaganfallpatientinnen und -patienten zu erhalten.

Niemand muss sich Sorgen machen, im Fall eines Schlaganfalls nicht rechtzeitig versorgt und behandelt zu werden“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze Stichtagsregelung für Vergütungsansprüche und Rückforderungsansprüche der Krankenhäuser vor. Damit verbunden sei offenbar der Gedanke, dass dadurch auch rückwirkend schneller Rechtssicherheit für die Krankenhäuser und die Krankenkassen hergestellt werden kann, so die Ministerin.

In der Praxis hat dies allerdings zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht werden, da diese offenbar befürchten, dass ihnen potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt. „Offenbar wurde auf Bundesebene unterschätzt, welche Folgen die kurzfristige Neuregelung und insbesondere die sehr kurzfristige Stichtagsregelung in der Praxis haben.

Ich hätte mir gewünscht, dass man hier früher das Gespräch seitens des Bundes mit den Krankenkassen und den Krankenhäusern gesucht hätte. Beispielsweise hätte eine längere Stichtagsregelung dazu beitragen können, dass Krankenkassen und Krankenhäuser jene Fälle, bei denen nun der Klageweg beschritten wird, in außergerichtlichen Gesprächen und Vereinbarungen hätten lösen können“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Legitime Interessen sind auf Seiten der Krankenkassen und der beklagten Krankenhäuser vorhanden.

Als Gesundheitsministerin geht es mir jedoch an erster Stelle um eine gute und hochwertige gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und es gilt, weitere Verunsicherung von Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Alle Bundesländer sind hier in ähnlicher Weise betroffen. Deshalb müssen wir gemeinsam mit der Situation umgehen“, so die Ministerin. Sie kündigte an, zeitnah eine gemeinsame Beratung aller Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder zu initiieren, um sich hier gegenseitig abzustimmen.

„Mit Blick auf Rheinland-Pfalz und die Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bei den Krankenhäusern werde ich alle Beteiligten, Krankenkassen und Krankenhäuser zu einem Runden Tisch innerhalb der kommenden zwei Wochen nach Mainz einladen. Mit dieser Einladung verbinde ich den ernsthaften Wunsch, dass sich Krankenkassen und Krankenhäuser in ihren Positionen einander annähern und vielleicht sogar eine außergerichtliche Einigung erzielen. Letztlich geht es um die gute medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, die uns allen zentrales Anliegen ist“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

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