Wussten Sie schon, dass die SGD Nord kontrolliert, ob Röntgeneinrichtungen sicher sind?

Röntgengeräte werden zur Diagnose in vielen Bereichen der Medizin genutzt. Auf einem Röntgenbild sind zum Beispiel Knochenbrüche, Zahnschäden oder auch strukturelle Veränderungen des Körpergewebes erkennbar. Daher ist das Röntgen für die gezielte Krankheitsbehandlung oft unentbehrlich. Aber Röntgenstrahlen sind auch nicht ganz ungefährlich. Umso wichtiger ist es, dass die Röntgeneinrichtungen sicher sind und richtig bedient werden. Von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord werden daher regelmäßig Kontrollen durchgeführt.

Foto: „SGD Nord“

Im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord sind zurzeit circa 3.100 Geräte im Einsatz – und nicht nur in Krankenhäusern, Arztpraxen und bei Veterinärmedizinern. Im technischen Bereich werden Röntgenanlagen zum Beispiel zur Materialprüfung oder als Messeinrichtung eingesetzt. Nach dem Strahlenschutzgesetz ist jeder Betrieb einer Röntgenanlage genehmigungs- beziehungsweise anzeigepflichtig. Die Mitarbeitenden der Gewerbeaufsicht der SGD Nord wickelten im vergangenen Jahr 52 Genehmigungsverfahren ab. Der Betrieb dieser Einrichtungen ist zumindest anzeigepflichtig. 330 Anzeigeverfahren für Neuanlagen oder Änderungen, die den Strahlenschutz beeinflussen können, wurden 2019 durchgeführt.

Um den sicheren Betrieb der Geräte zu gewährleisten, werden durch die SGD Nord technische und personelle Voraussetzungen überprüft. Die Inbetriebnahme von Neuanlagen setzt voraus, dass die Geräte dem Stand der Technik entsprechen und die gerätetechnischen und baulichen Anforderungen an den Strahlenschutz eingehalten werden, um gesundheitliche Gefährdungen zu vermeiden. Im Regelfall müssen eine CE-Kennzeichnung, eine Genehmigung und ein ordnungsgemäßer Prüfbericht eines Sachverständigen vorliegen. Bei bereits bestehenden Anlagen werden diese Kriterien ebenfalls überwacht. Außerdem muss ausreichend Personal eingesetzt werden, das sich im Umgang mit solchen Geräten und mit dem Strahlenschutz auskennt. Zusätzlich müssen auch Strahlenschutzbeauftragte und -verantwortliche bestellt werden. Ärzte müssen eine Fachkunde-Bescheinigung der Landesärztekammer vorlegen, die alle 5 Jahre erneuert werden muss.

Es ist gesetzlich geregelt, dass die Geräte bei einer hohen Mängelstufe mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden. Die SGD Nord trägt daher Sorge dafür, dass die Anlagen alle 5 Jahre pünktlich von Sachverständigen überprüft werden. Somit trägt sie dazu bei, dass Mitarbeitende und Patienten, die mit den Röntgeneinrichtungen in Kontakt kommen, ausreichend geschützt sind.

Weiter Infos unter: www.sgdnord.rlp.de

 

 

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