Zur Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung, den ärztlichen Bereitschaftsdienst umzugestalten, erklärt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium:

Entgegen den Behauptungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist die aktuell von ihr angekündigte Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinland-Pfalz nicht mit der Landesregierung abgestimmt.

Zudem ist der für die geplante Schließung von vier Bereitschaftsdienstzentralen unter anderen genannte Grund, das Land leiste hier im Gegensatz zum stationären Sektor keine finanzielle Unterstützung, falsch. Eine Finanzierung des Bereitschaftsdienstes, also der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten, mit Landesmitteln ist nicht zulässig; es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Auch der Landesrechnungshof hatte in seiner Prüfung der Krankenhausfinanzierung deutlich gemacht, dass eine Finanzierung der Bereitschaftspraxen mit Landesmitteln unzulässig ist.

Die aktuellen Ankündigungen der KV haben vor Ort zu Verunsicherungen und Verwerfungen geführt. Die Landesregierung nimmt dies sehr ernst, muss aber respektieren, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bei der KV liegt und dass dieser Sicherstellungsauftrag den Bereitschaftsdienst miteinschließt. Die Landesregierung darf weder in grundsätzlichen Organisationsfragen des Bereitschaftsdienstes, noch bei Standort- oder Zuordnungsfragen Einfluss auf Entscheidungen der KV Rheinland-Pfalz nehmen, sofern diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Das Gesundheitsministerium hätte eine frühzeitige und auch umfassendere Information aller Beteiligten durch die KV erwartet. Um die gesundheitliche Versorgung der Menschen, gerade auch in den ländlichen Regionen, auch zukünftig zu sichern, müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten, gemeinsam über notwendige Veränderungen beraten und diese dann insbesondere gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig und vor allem nachvollziehbar kommunizieren.

Die Landesregierung wird im Blick halten, wie sich die angekündigten Veränderungen auf die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz, auswirken und wird dazu auch im engen Austausch mit den Kommunen und der Ärzteschaft vor Ort stehen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen