Heimat die WIR meinen

Die Bürgerinitiative „Gegen Landschaftszerstörung an der Hohen Acht durch Windkraft“ zeigt sich sehr zufrieden mit der gut besuchten Veranstaltung „Heimat die WIR meinen“ am 12.3. in der Blauen Ecke Adenau. Die Bürger erfreuten sich an den einzigartigen Landschaft Fotos der Vernissage, fühlten sich durch die drastische Power Point Präsentation wach gerüttelt und  gut informiert. Sie zeigte schonungslos, wie brutal beim Bau eines Windkraft-Industrieparks mit der Gegend um die Hohe Acht umgegangen werden soll. Ein deutliches Signal ging auch an die Gemeinde Herschbroich, ihr Bauvorhaben einzustellen. Bei der anschließenden Diskussion waren sich weitgehend alle einig:

Die hohe Acht ist der meist fotografierte Berg in der Eifel, in Touristenführern in aller Welt das Synonym für Eifel schlechthin. Die Erwartungen der Betrachter, hier ungestörte Natur zu erleben, sind an dieser Stelle ganz tief in uns verwurzelt. Desto intensiver werden in einer solchen Landschaft Störpotentiale erlebt. Das Erlebnis “Eifel” würde durch eine Verunstaltung dieses Anblicks wesentlich beeinträchtigt. Der Eingriff in die Natur ist nach § 19 Abs. 3 Satz 1 BnatSchG in die Landschaft unzulässig, wenn die von dem Eingriff ausgehenden Beeinträchtigungen nicht kompensierbar sind.  Warum spielen also einige Vertreter der Stadt Adenau immer noch mit dem Gedanken, dort einen Wind-Industriepark zu bauen?

Bürgermeister Arnold Hoffmann stellte leider nicht während der Veranstaltung, sondern der Journalistin Gabi Geller erst „im Nachhinein“ eine Frage, inwieweit die Bürgervereinigung z. B. im Sinne der Mitglieder des Eifelvereins gegründet wurde. Peter Menches hat ein Mandat seiner Mitglieder, was für ihn maßgebend ist. Er handelt nach den Satzungen seines Eifelvereins, Ortsgruppe Adenau, der sich dem Naturschutz verschrieben hat. Diese Satzungen des Eifelvereins sind jedem Mitglied bekannt und auch im Internet Paragraph 3, Absatz 2 nachzulesen.

 

Offen sind noch viele andere Fragen, die vom Stadtbürgermeister Arnold Hoffmann während der Veranstaltung leider nicht beantwortet wurden.

Was passiert, wenn eine von der Stadt gesetzte Unterschrift unter einen Vertrag mit einem Windkraftbetreiber von den Bürgern mittels eines Volksentscheids erfolgreich angefochten wird? Sind dann Schadenersatzforderungen im hohen sechsstelligen Bereich fällig, um sich vom Vertragspartner wieder trennen zu können?

Warum nötigt die Stadt Adenau durch ihre Forderung nach einem Windpark die Vertreter des Landes vor Ort zu einer Beteiligung, obwohl der Löwenanteil der Einnahmen in die Taschen der Landesregierung fließt? Nur eines der geplanten neun Windräder stünde auf Adenauer Gebiet.

Die Höhe des Gewinns relativiert sich bei einem Windrad schnell, zieht man von den Bruttoeinnahmen auch die Verluste durch geminderte Pachteinnahmen, Flächen und Holzverlust, Rückgang des Fremdenverkehrs u.a. ab.

Warum nehmen Vertreter der Stadt Adenau eine flächenhafte Zerstörung unseres seit Generationen mit Liebe und Sorgfalt naturnah gestalteten stadteigenen Waldes sowie dessen Tier- und Pflanzenwelt in Kauf?

Warum versteckt eine dem Schein nach ökologisch denkende Fraktion des Stadtrats ein solches Fehlverhalten hinter dem Begriff des Klimaschutzes? Weiß sie nicht, das „Biodiversität“, also die natürliche Vielfalt von Arten, Lebensräumen und freier Landschaft als unsere Lebensgrundlage ebenso wichtig ist wie Klimaschutz?

 

Wo bleibt an dieser Stelle der immer wieder beschworene Begriff der Nachhaltigkeit?

Nachhaltig wären dort die Schäden im Landschaftsbild, an der Lebensqualität und dem Image unserer Region.

Besonders nachhaltig arbeiten Wind-Industriegebiete als Einnahmequelle für Windrad-Hersteller, Baufirmen, Projektentwickler, Service Unternehmen und Banken. Bei den Gemeinden bleiben nur 0,7 % der Bruttoeinnahmen.

Nach Ansicht unserer Bürgerinitiative ist Windkraft leider nicht per se als umweltfreundlich zu bezeichnen. Sie ist entgegen ihrem früheren Image nicht mehr nur „grün, öko und sauber“. Aus ihr ist eine Industrie geworden wie jede andere. Mit allen Vor- und Nachteilen. Gerade die Großanlagen mit Höhen bis zu 200 Metern zerstören das Bild unserer Berg- und Waldlandschaften in brutaler Weise.

Artikel 31 GG kann in Bezug auf sensible Landschaften zu der Konsequenz führen, dass die Nutzung der Windenergie generell durch eine Gemeinde abgewehrt werden muss. Die Errichtung von Windkraftanlagen bedeutet für Deutschland die größte Landschaftszerstörung aller Zeiten. In Norddeutschland ist das mit vielen Landstrichen bereits geschehen. Oder schauen wir uns den Hunsrück an. Die Landschaftszerstörung ist weitgehend rechtswidrig, jedoch mit den Mitteln des Rechts auch weitgehend verhinderbar. Diese werden jedoch offensichtlich bei weitem nicht voll ausgeschöpft. Warum nur?

Daher unsere Bitte und Aufforderung an die Verantwortlichen der Stadt Adenau: Setzen Sie dem Windkraft-Spuk an der Hohen Acht ein unverzügliches Ende. Wenden Sie damit bitte einen nicht wieder gut zu machenden Schaden von den Menschen in unserer Region ab. Hierzu sind Sie allein schon durch Ihr Mandat verpflichtet!

Wir stellen noch mal klar, dass wir nicht die Windkraft- und Energiewendeverhinderer sind.

Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept der Bundes- und der Landesregierung zum Umbau des gesamten Systems der Energieversorgung.

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