Rettet die Hohe Acht vor dem Windmühlen Wahnsinn

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Karikatur Ritter

Adenau. Der Eifelverein Adenau bittet auf seiner Homepage alle Wanderer und Besucher der schönen Region um die Hohe Acht, dieses allen Freunden und Bekannten weiterzugeben und sich für die Erhaltung dieser einzigartigen Kulturlandschaft einzusetzen. Publiziert dieses landschafts- und kulturzerstörerische Vorhaben über die regionale Grenze Adenaus hinaus, da die Hohe Acht als zentraler Berg der ganzen Eifel und herausgehobener Punkt gilt und Allen gehört.  Hier wird ein ganz empfindliches Natur- und Landschaftsgut ohne Überlegung zur Disposition gestellt, worüber aber das ganze Land informiert werden muss. Heute haben noch alle Menschen ihre Freude an der unberührten Natur, morgen ist es zu spät.

Windkraftentwicklung Stadt Adenau
Im letzten Jahr beschloss der Adenauer Verbandsgemeinderat auf eine planerische Steuerung der Windenergie durch entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplanes zu verzichten. Die VG führt etwa die Kosten des Verfahrens als Grund für den Verzicht auf das Steuerungsinstrument an. Die für Windkraftanlagen geeigneten „Positivflächen“ hätten sich durch immer neue Ausschlusskriterien auf magere 1,1 Prozent (289 Hektar) des VG-Gebiets verkleinert.

Damit werde der Windenergie im Bereich der VG Adenau substanziell nicht genügend Raum gegeben. Folglich sei eine ausgewogene Planung nicht möglich. Die „Positivflächen“ für Windkraft an der Hohen Acht standen somit wegen der hohen staatlichen Auflagen an den Umwelt-, Arten-, Vogel-, und Landschaftsschutz etc. nicht mehr zur Verfügung und fielen damit schon völlig aus dem Flächennutzungsplan der VG Adenau heraus.
Nun fühlen sich die Ortsgemeinden am Zug. Diese versuchen nun entgegen einer vernünftigen zentralen Planung auf „eigene Faust“ mit ihren Bebauungsplänen bereits durch die VG Adenau ausgewiesene „Tabuzonen“ trotzdem zu nutzen. Beim Kampf durch den Genehmigungsdschungel und beim Erstellen notwendiger Gutachten haben die Ortsgemeinden die Projektentwickler an ihrer Seite. In Vorverträgen verpachten mehrere Gemeinden Flächen auf ihrem Gebiet an Windenergiefirmen. In diesem Fall können die Gemeinden die Planungsleistung an diese vergeben und durch Verträge sicherstellen, dass diese Vorhabenträger die entstehenden Planungskosten übernehmen. Statt einiger Konzentrationsflächen sieht es nun eher danach aus, dass jede Gemeinde ihr eigenes „Windradsüppchen“ kocht. Trotzdem geht man in der VG-Verwaltung davon aus, dass eine Verspargelung der Landschaft nicht zu befürchten ist. Grund: Die zuständigen Genehmigungsbehörden müssten die gleichen Kriterien prüfen, wie dies die VG zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes tun müsste. (Eifelverein Adenau)

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