100 Jahre Frauenwahlrecht

Wahlrecht • Macht • Demokratie

12. November 1918 – Geburtsstunde des Frauenwahlrechts


Daun. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf „An das Deutsche Volk“ vom Rat der Volksbeauftragten zur Proklamation einer großen Wahlrechtsreform; alle Frauen und Männer ab 20 Jahren waren wahlberechtigt. Die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 war die erste, an der Frauen als Wählerinnen und Gewählte teilnahmen.

Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.

Das Wahlrecht gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Die Errungenschaft des Wahlrechts auch für Frauen legte – von entschiedenen Frauenrechtlerinnen erkämpft – vor 100 Jahren einen wichtigen Grundstein für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Aufgrund aktueller politischer und gesellschaftlicher Debatten um die Grundwerte unserer Gesellschaft hat das Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ eine besondere Bedeutung. Es ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung – um teilzuhaben –  mit zu gestalten und mit zu entscheiden auch im Blick auf die Kommunalwahl 2019. 

In einer veröffentlichten Broschüre „Wahlkämpfe“ –  100 Jahre Frauenwahlrecht  im heutigen Rheinland-Pfalz geht es um den langen Kampf fürs Frauenwahlrecht, um Mitsprache auf kommunaler Ebene gestern und heute.  Die 60-seitige Broschüre ist erhältlich bei der Gleichstellungsbeauftragten: Edith Peters, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Tel. 06592-933307, E-mail: edith.peters@vulkaneifel.de.

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