Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2035

Einwohnerplus nur in jedem fünften Gemeindeverband

Rheinland-Pfalz. Nur 36 der insgesamt 180 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden in Rheinland-Pfalz werden bis zum Jahr 2035 mehr Einwohner haben als Ende 2013. Das geht aus den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung hervor, die das Statistische Landesamt in Bad Ems jetzt vorgelegt hat. Zweistellige Zuwächse werden für die Verbandsgemeinden Saarburg und Heidesheim am Rhein (jeweils plus 11,5 Prozent) sowie für die verbandsfreie Gemeinde Schifferstadt (plus 10 Prozent) erwartet. In den Verbandsgemeinden Meisenheim und Baumholder werden die Bevölkerungszahlen voraussichtlich um mehr als 20 Prozent zurückgehen. Die Zahlen basieren auf der im Juli 2015 vorgestellten Bevölkerungsprojektion, die auf das Land sowie die kreisfreien Städte und Landkreise beschränkt war (PM Nr. 126). „Insbesondere bei kommunalen Entscheidungsträgern besteht der Wunsch nach tiefer regionalisierten Daten“, erklärt Präsident Jörg Berres. „Dem tragen wir mit der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden Rechnung.“

Der demografische Wandel zeigt sich besonders stark in Regionen, die weit entfernt von den Zentren und den Hauptverkehrsachsen liegen. Außer in der Einwohnerzahl schlägt sich das vor allem im Altersaufbau der Bevölkerung nieder. So wird unter den kreisangehörigen Kommunen Germersheim im Jahr 2035 mit rund 24 Prozent den niedrigsten Anteil an Einwohnern über 65 Jahre haben, den höchsten mit über 40 Prozent die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland. Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnungen werden für vielfältige Aufgaben der Fach- und Regionalplanung benötigt. Hier sind neben Kindertagesstätten, Schulen, Senioren- und Pflegeheimen auch Anlagen und Einrichtungen der Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur zu nennen. Darüber hinaus sind Gesamtzahl und Altersstruktur der Bevölkerung auch für die Entwicklung der kommunalen Finanzen sowie für die Flächennutzungsplanung von Bedeutung, beispielsweise im Hinblick auf die Ausweisung neuer Gebiete für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen.

„Bei der Beurteilung der Ergebnisse ist zu beachten, dass insbesondere das kleinräumige Wanderungsgeschehen – bedingt etwa durch die Ausweisung von Baugebieten, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben oder den Ausbau von Verkehrsachsen – schwankungsanfällig ist“, erläutert Berres. Nutzerinnen und Nutzer müssten die Vorausberechnungen daher um spezifische Ortskenntnisse ergänzen und entsprechend interpretieren. Die Berechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden erfolgt auf der Basis der Kreisergebnisse der mittleren Variante der Modellrechnungen. Dabei wird eine konstante Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau sowie eine bis 2060 bei Frauen um sechs, bei Männern um sieben Jahre steigende Lebenserwartung angenommen. Der jährliche Wanderungsüberschuss liegt für 2014 und 2015 bei etwa 24.000 Nettozuzügen. Von 2016 bis 2021 wird ein Rückgang auf 6.000 Personen pro Jahr unterstellt. Danach bleibt der Wanderungssaldo konstant. „Da sich kleinräumig die Rahmenbedingungen schneller ändern können, als dies beispielsweise auf Landesebene der Fall ist, wurde der Projektionszeitraum auf das Jahr 2035 begrenzt“, erklärt Berres abschließend. Detaillierte Ergebnisse werden auf der Website des Statistischen Landesamtes unter der Adresse www.statistik.rlp.de/staat-und-gesellschaft/demografischer-wandel/regionalergebnisse  bereitgestellt.

Quelle: Statistisches Landesamt Bad Ems
Autor: Thomas Kirschey (Referat Analysen)

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen