Bundesrat: Alt fordert, Betreuungsgeldergänzungsgesetz zu streichen

Mainz. Familienministerin Irene Alt hat im Bundesrat das Nein der Landesregierung zum Betreuungsgeldergänzungsgesetz bekräftigt. „Dieses Gesetz dient einzig der Versicherungswirtschaft und Banken, die an den neuen Regelungen kräftig verdienen können“, kritisiert Ministerin Alt. Gemeinsam mit den von SPD oder Bündnis 90/Die Grünen geführten Bundesländern wird Rheinland-Pfalz im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen mit dem Ziel, das Betreuungsgeldergänzungsgesetz aufzuheben. Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz sieht folgendes vor:Wer sich das Betreuungsgeld nicht bar auszahlen lässt, sondern den Betrag direkt in einen Bildungssparvertrag oder eine private Altersvorsorge fließen lässt, der erhält vom Bund einen monatlichen Zuschlag von 15 Euro. „Der Nutzen dieses Modells bleibt völlig unverständlich angesichts der Tatsache, dass die Eltern das Betreuungsgeld nur wenige Jahre beziehen und daher so keine nennenswerten Summen ansparen. Für die Kommunen allerdings bedeutet dieses neue Gesetz einen erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung“, monierte Alt und fordert sowohl das Betreuungsgeldgesetz, als auch das Betreuungsgeldergänzungsgesetz ersatzlos zu streichen. „Hier werden Milliarden verschwendet, die man besser in Betreuungsplätze investieren würde.“

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