CDU-Fraktion will Klarheit über Nutzung der Mehreinnahmen bei den Rundfunkgebühren: Parlamentarische Anfrage

Wie die geschätzten Mehreinnahmen nach der Reform der Rundfunkgebühren genutzt werden sollen, will der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adolf Weiland, in einer Parlamentarischen Anfrage von der Landesregierung wissen. Gleichzeitig warnte er vor einer vorschnellen öffentlichen Festlegung über eine Senkung des Rundfunkbeitrags.

Die Kommission des Finanzbedarfs (KEF) hat am 18. Dezember 2013 den Entwurf des 19. KEF-Berichts übermittelt, der die Empfehlung an die Länder enthält, den Rundfunkbeitrag ab 2015 um 73 Cent auf 17,25 Euro zu senken. Die geschätzten Mehrerträge in Höhe von 1,145 Milliarden Euro für vier Jahre sollen danach zur Hälfte für eine allgemeine Beitragssenkung verwendet werden. Die andere Hälfte soll nach dem Vorschlag der KEF dazu verwendet werden, einen möglichen Anstieg des Rundfunkbeitrags in der nächsten Beitragsperiode ab 2017 zu glätten. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder hatte dazu öffentlich erklärt, eine Absenkung des Rundfunkbeitrags sei gerecht und geboten, weil davon alle Beitragszahler gleichermaßen profitierten.

Bei einer Senkung um 73 Cent pro Monat könne man nicht von einer wirklich „massiven Entlastung“ der Gebührenzahler reden, so Dr. Weiland. Die Landesregierung müsse erklären, wie zunächst einmal durch Entlastungen den Härtefällen geholfen werden könne, die vom Beitragssystem durch extreme Mehrbelastungen möglicherweise ungerecht betroffen seien. Er nannte in diesem Zusammenhang die Betriebsstättenabgabe, die Diskussion um geschäftlich genutzte Fahrzeuge und die Gebühren beispielsweise für Kindergärten, Kommunen, kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe.

Zudem sei fraglich, ob die Einschränkung der finanziellen Handlungsoptionen durch eine Vorabfestlegung auf eine allgemeine Beitragssenkung nicht die verbrieften Mitwirkungsrechte der Landesparlamente beschneide. Wie die vorhandenen Mittel genutzt werden sollten könne man erst bei der vorgeschriebenen Evaluierung des Staatsvertrags klären. Klares Ziel müsse es sein, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern und Mehrbelastungen für die Verbraucher, die Wirtschaft und die Kommunen zu vermeiden.

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