Chancen für Gesellschaft und Flüchtlinge jetzt nutzen – wir können alle gewinnen!

Berufsqualifizierte Flüchtlinge haben bereits jetzt ein Aufenthaltsrecht außerhalb des Asylrechts.

Rheinland-Pfalz. Der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in Rheinland-Pfalz weist auf folgende Rechtslage hin. Bereits jetzt hätten, unter den Flüchtlingen, Absolventen ausländischer Universitäten, sowie gewisse Gruppen von Fachkräften, Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Diese Möglichkeit eröffne §19a Aufenthaltsgesetz (AufG) für Hochschulabsolventen und §6 Beschäftigungsverordnung (BeschV) für Fachkräfte mit Ausbildungsberufen. Letztere allerdings nur für etwa 100 sogenannte Engpassberufe. Also Berufe, bei denen die Bundesagentur in einer offiziellen Liste festgestellt habe, dass die Nachfrage der Arbeitgeber über einen längeren Zeitpunkt nicht befriedigt werden könne.

Ein Ingenieur, der etwa in Damaskus Elektrotechnik studiert habe, könne in einem Verfahren von maximal 3 Monaten die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung anerkennen lassen. Wenn er dann noch einen Arbeitgeber finde, der bereit sei, ihm einen Vertrag mit einem jährlichen Bruttogehalt von 36.000.-€ zu geben, könne er und seine Familie, außerhalb des Asylrechts, in Deutschland bleiben. Nach 33 Monaten erfolgreicher Integration erhält diese Gruppe sogar eine Niederlassungserlaubnis. Ein Krankenpfleger, der in Aleppo eine 2-jährige Ausbildung absolviert habe, die einer deutschen Ausbildung entspreche, kann die Gleichwertigkeit ebenfalls anerkennen lassen, sich eine Arbeitsstelle suchen und erhält nach § 6 BeschV eine Aufenthaltserlaubnis. Sprachkenntnisse sind in beiden Fällen nach dem Gesetz nicht gefordert, jedoch unerlässlich.

Für beide Gruppen steht bereits ein ausgebautes System von Beratungsstellen zur Verfügung, die den Antragstellern den schwierigen Weg durch das Anerkennungsverfahren erleichtert. Für das unerlässliche Lernen der deutschen Sprache stellen Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz eigene Mittel zur Verfügung, die es den Flüchtlingen erlauben, Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Nach drei Monaten Aufenthalt stehen Mittel aus dem europäischen Sozialfond, zum Erlernen einer berufsbezogenen Sprache, bereit. Es gilt jedoch auch manche kulturelle Hürde zu überwinden. In Ludwigshafen etwa hätten junge Krankenpflegerinnen (medical assistents) aus Eritrea erst davon überzeugt werden müssen, ihre Vollverschleierung abzulegen und eine Kleidung zu wählen, wie sie in Deutschland unter religiösen muslimischen Frauen in der Pflege üblich sei.

Nicht unproblematisch ist natürlich, dass den Gesellschaften der Herkunftsländer dadurch qualifizierte Arbeitskräfte entzogen würden. Auf der anderen Seite würden die Flüchtlinge nach eigener Entscheidung ohnehin kommen und es sei sinnvoll, ihr berufliches Potential zu nutzen. Die Ausbildung eines Arztes in Deutschland kostet die Gesellschaft zwischen 180.000,- € und 250.000,- €. Die Kosten der allgemeinen Schulausbildung nicht mitgerechnet. Ein syrischer Arzt bringt dieses “Kapital” bereits mit. Die Kosten des Spracherwerbs sind mit etwa vergleichsweise 4.000,- € gering.

Merkblätter in der Herkunftssprache sollten in den Unterkünften bereitliegen, Ehrenamtler und berufliche Multiplikatoren über die Rechtslage informiert werden. Die ASJ RLP wird in den nächsten Monaten eine Kampagne starten, mit dem Ziel, Industrie und Handel sowie die Handwerkskammern zu einer gemeinsamen Aktion zusammen zu spannen. Die ASJ erhofft sich dadurch, die Akzeptanz der Flüchtlinge zu unterstützen und die Willkommenskultur, wie sie in Rheinland-Pfalz gepflegt werde, zu erhalten. Durch die schnelle Integration von bereits gut ausgebildeten Flüchtlingen können zum Vorteil für Gesellschaft und Flüchtlinge Asylverfahren überflüssig gemacht, Verfahren entlastet werden und letztlich auch erhebliche Kosten eingespart werden.

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