Entwicklung der ausgegebenen Waffengenehmigungen

Der CDU Landtagsabgeordnete Dirk Herber fragte die Landesregierung, ob die Zahl der ausgegebenen Waffengenehmigungen in den letzten Jahren gestiegen ist

Nur sehr wenige Privatpersonen dürfen in Rheinland-Pfalz eine Waffe in der Öffentlichkeit tragen.

Eine der Kernaufgaben des Staates ist es, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Daher darf nur der Staat rechtmäßig Gewalt anwenden, er hat das staatliche Gewaltmonopol. Vor diesem Hintergrund ist der private Waffenbesitz in Deutschland streng geregelt. Nur Menschen, die ein besonderes Bedürfnis nachweisen können, erhalten eine Waffenbesitzkarte, die sie zum Erwerb bestimmter Schusswaffen berechtigt. Meist handelt es sich dabei um Jäger oder Sportschützen. Nur in sehr seltenen Fällen darf ein Bürger eine scharfe Schusswaffe zu seinem Eigenschutz besitzen und diese mit sich führen. Dafür braucht er eine staatliche Genehmigung: den Waffenschein. Deutlich geringer sind die Auflagen für diejenigen, die zu ihrem Schutz eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit führen möchten. Bei der zuständigen Behörde können Volljährige unter bestimmten Auflagen den dafür erforderlichen „Kleinen Waffenschein“ beantragen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dirk Herber fragte die rheinland-pfälzische Landesregierung, wie sich in den letzten Jahren die Zahl der ausgegebenen Waffenbesitzkarten, Waffenscheine und Kleinen Waffenscheine entwickelte. Aus der Antwort der zuständigen Staatssekretärin geht hervor, dass im Landkreis Vulkaneifel in der Zeit von Dezember 2013 bis Juni 2019 die Zahl der Kleinen Waffenscheine von 195 auf 416 anstieg. Stärker wuchsen die Zahlen im Kreis Bernkastel-Wittlich (2013: 331; 2019: 827) und im Eifelkreis Bitburg-Prüm (2013: 70, 2019: 359). Den höchsten Zuwachs verzeichnete der Kreis Ahrweiler, wo es im Jahr 2013 nur 51 Kleine Waffenscheine gab, sechs Jahre später waren 1289 dieser Genehmigungen erteilt worden. Die Zahl der ausgestellten Waffenbesitzkarten nahm in diesem Zeitraum im Landkreis Vulkaneifel von 2731 auf 2713 ab.

Deutlicher sank die Zahl dieser Berechtigungen in Bernkastel-Wittlich (2013: 4394; 2019: 3382). Einen Anstieg gab es hingegen im Eifelkreis (2013: 4666; 2019: 5029). Sehr gering ist die Zahl der in Rheinland-Pfalz ausgegebenen Waffenscheine. Aktuell sind nur 245 Privatpersonen berechtigt, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit mitzuführen. Die meisten dieser Berechtigten sind Angestellte von Sicherheitsfirmen, die Geld- und Wertsachen transportieren. Im Landkreis Vulkaneifel und ebenso im Kreis Bernkastel-Wittlich sowie im Eifelkreis werden hierzu keine Angaben gemacht. Das bedeutet, dass in diesen Kreisen jeweils nur drei oder noch weniger Personen im Besitz eines Waffenscheines sind. Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder stellt heraus: „Wirkliche Sicherheit können dem Bürger nur die Polizei bieten. Daher muss das Land Rheinland-Pfalz deutlich mehr Polizisten einstellen. Damit das gelingen kann, muss der Polizeiberuf attraktiver werden. Dazu zählt eine bessere Bezahlung, wozu auch eine Erhöhung der Zulagen und eine neue Regelung bei der Heilfürsorge erforderlich ist.

 

 

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