Ex-Finanzminister Deubel muss für 2 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis – BGH verwirft Revision

Ingolf Deubel
Ingolf Deubel

Der Bundesgerichtshof hat mit dem am 22.09.2020 bei der Staatsanwaltschaft Koblenz eingegangenem Beschluss vom 18.08.2020 die Revision des früheren Finanzministers von Rheinland-Pfalz gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 31.01.2020 in Sachen Finanzskandal am Nürburgring als unbegründet verworfen. Das Urteil, durch das auf eine Gesamtfreiheitstrafe von zwei Jahren und drei Monaten erkannt worden ist, ist damit rechtskräftig.

 

Zur Vorgeschichte:

Nürburgring - Skandal
Nürburgring – Skandal

Im April 2014 wurde der Angeklagte Ex-Finnzminister Ingolf Deubel zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Deubel ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil vom Landgericht Koblenz teilweise wieder auf.

Dem Angeklagten, Deubel wurden von der Staatsanwaltschaft verschiedene Untreue-Delikte sowie eine falsche uneidliche Aussage im Zusammenhang mit dem Finanzskandal am Nürburgring zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Jahre 2012 gegen den Angeklagten sowie gegen fünf weitere Angeklagte, deren Verfahren mittlerweile abgeschlossen sind, Anklage wegen Untreue erhoben, sowie dem Angeklagten im Rahmen einer weiteren, zu der ursprünglichen Anklage hinzuverbundenen, Anklageschrift eine falsche uneidliche Aussage im Untersuchungsausschuss des Landtages zur Last gelegt.

Mit Urteil der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 16.4.2014 war Deubel wegen Untreue in 14 Fällen sowie wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. 11.2015 (3 StR 17/15) die Verurteilung wegen Untreue teilweise auf. Zur Begründung hatte der Bundesgerichtshof insbesondere ausgeführt, das Landgericht habe den Eintritt eines Vermögensnachteils der Nürburgring GmbH bzw. des Landes Rheinland-Pfalz nicht rechtsfehlerfrei begründet. Die Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage und wegen Untreue in vier Fällen war indes rechtskräftig geworden.

Nach Zurückverweisung war nunmehr die 10. große Strafkammer am Landgericht Koblenz für das Verfahren zuständig. Diese hatte mit Beschluss vom 19.01.2017 ein betriebswirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die beauftragte Begutachtung sollte insbesondere die Frage des Unternehmenswertes, der Kapitaldienstfähigkeit und der Finanzkraft der an den Projekten „Nürburgring 2009“ – Bereich II – beteiligten Gesellschaften darlegen. Der umfangreiche, fast 10 Seiten umfassende, Beweisbeschluss hat dabei eine Vielzahl zu beantwortender Fragestellungen aufgeworfen, die durch den Sachverständigen nur durch eine umfassende Sichtung einer Vielzahl von Unterlagen zu beantworten waren. Die Begutachtung hatte demnach eine längere Zeit in Anspruch genommen. Das umfangreiche Gutachten lag seit Sommer 2019 vor. Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens war die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass hinsichtlich eines Tatvorwurfes (Fall 9 der Anklageschrift: vermeintliche Gewährung von Darlehen ohne ausreichende Bonitätsprüfung) noch Aufklärungsbedarf, ggfls. durch Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, bestand.

Insoweit hat die Kammer daher mit Beschluss vom 11.12.2019 zur Verfahrensbeschleunigung die Abtrennung des o.g. Tatvorwurfes zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung beschlossen. Über die o.g. hinsichtlich des Schuldspruches bereits rechtskräftigen Tatvorwürfe und damit insbesondere über den durch den Bundesgerichtshof aufgehobenen Gesamtstrafenausspruch hatte die Koblenzer Kammer am Landgericht zu entscheiden. Zwei Termine: 30.01.2020 sowie 31.01.2020 wurden damals angesetzt.

Ex-Fi­nanz­mi­nis­ter In­golf Deu­bel (SPD) ist am 31.01.2020 vom Land­ge­richt Ko­blenz wegen Un­treue und un­eid­li­cher Falsch­aus­sa­ge im Zu­sam­men­hang mit dem völlig ge­schei­ter­ten Neu- und Aus­baus des Nür­burg­rings zu zwei Jah­ren und drei Mo­na­ten Gefängnis ver­ur­teilt wor­den. Bei ihrem Urteil hatten die Richter auch die besondere soziale Härte berücksichtigt, hieß es damals. Es sei aber auch belastend berücksichtigt worden, dass Deubel im Vorfeld kein vollständiges Geständnis abgelegt hätte. Ein besonders pflichtwidrig Verhalten wurde ihm vorgeworfen.

Deubel ging erneut in Revision. Diese Mal allerdings erfolglos. Der BGH hatte Deubels erneute Re­vi­si­on verworfen. Somit ist das Urteil von Koblenz rechtskräftig. Somit ist das Urteil von Koblenz rechtskräftig und der heute 70jährige Ingolf Deubel verliert wahrscheinlich auch seine Pensionsansprüche in Höhe von  monatlich 6.700,- Euro.

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