Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verhindert Lohnerhöhungen zwischen 8% und 21% für Fachkräfte und um bis zu 30% bei den Auszubildenden im Gastgewerbe in den nächsten 24 Monaten

Bad Kreuznach. DEHOGA Präsident Gereon Haumann hatte beim gestrigen Treffen im NH-Hotel in Bingen gemeinsam mit Landesgeschäfts-führerin Anna Roeren-Bergs für die Arbeitgeber des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz der NGG-Tarifkommission folgendes Angebot unterbreitet:

  1. Abschluss eines Entgelt-Tarifvertrages für 3 Jahre (2019-2021)

 

  1. Ab der Entgeltgruppe 2 im Laufe der nächsten 24 Monate eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 7,8%: a) rückwirkend ab 01. Januar 2019 um 3%, b) weitere Erhöhungen um jeweils 2,25% zum 01. Januar 2020 und 01. Januar 2021

 

  1. fakultativ im Falle einer Zustimmung zur Arbeitszeitflexibilisierung entsprechend den Möglichkeiten bislang anerkannter Saisonarbeitsbranchen ein durchschnittlicher Anstieg der Entgelte innerhalb der nächsten 24 Monaten um 20,8%: a) rückwirkend ab 01. Januar 2019 um 7% b) weitere Erhöhungen um jeweils 6,25% zum 01. Januar 2020 und 01. Januar 2021.

 

  1. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um bis zu 30% in drei Schritten bis 2021: a) im ersten Lehrjahr von bisher 625/675 € auf 850 Euro b) im zweiten Lehrjahr von bisher 775 € auf 950 Euro c) im dritten Lehrjahr von bisher 925 € auf 1.050 Euro

 

  1. Die Tarifpartner setzen sich gemeinsam für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein.

DEHOGA Präsident Haumann: „Damit haben wir der NGG zwei hoch attraktive signifikante Entgelterhöhungsvarianten um rund 8% bzw. 21% der Entgelte innerhalb der nächsten 24 Monate angeboten und bei den Vergütungen für Auszubildende sogar um bis zu 30%! Die Arbeitnehmervertreter der NGG haben sich jedoch nicht ernsthaft damit auseinandergesetzt, sondern ließen sich von ihren hauptamtlichen und ideologisch gefärbten Gewerkschafts-funktionären in die Irre führen“.

Haumann weiter: „Ich bin fassungslos, dass eine verschwindend geringe Minderheit von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern aus der internationalen Kettenhotellerie voller Ignoranz vor tausenden fleißigen Mitarbeitern in den vielen hundert gastgewerblichen Familienunternehmen in Rheinland-Pfalz unseren Mitarbeitern die verdienten Lohnerhöhungen verwehrt!“

DEHOGA Präsident Gereon Haumann hatte für die Arbeitgeberseite zu Beginn der mehrstündigen Verhandlungsrunde noch einmal die inhaltliche Verknüpfung von Entgelt- und Manteltarifvertrag aufgezeigt:

„Die Unternehmer müssen in die Lage versetzt werden, höhere Löhne auch durch höhere Umsätze erwirtschaften zu können; insbesondere wenn sich die Arbeitnehmer derart signifikante Lohnsteigerungen wünschen. Deshalb wollte der DEHOGA Rheinland-Pfalz, im Rahmen der Entgelttarifverhandlungen auch über solche Möglichkeiten verhandeln, beispielsweise durch Flexibilisierungen der Arbeitszeit”. Haumann betont, dass es bei diesem Wunsch gerade nicht um Mehrarbeit, sondern um eine branchennotwendige Flexibilisierung gehe, wie sie in Rheinland-Pfalz auch bereits im Weinbau und der Landwirtschaft angewendet werde. Wenn in Rheinland-Pfalz auch das Gastgewerbe als Saisonarbeitsbranche anerkannt würde, könnten durch Jahresarbeitszeitkonten viele befristete Arbeitsverhältnisse in ganzjährige Dauerarbeitsplätze umgewandelt werden.

„Wir wollen arbeiten dürfen, wenn unsere Gäste da sind! Und unsere besondere Gastfreundschaft darf nicht länger durch verstaubte Gesetze begrenzt werden! Die Sommer-Überstunde ist immer noch die beste Medizin gegen die Winterarbeitslosigkeit“, so Präsident Haumann. Daher verstehe er die starre Haltung der NGG nicht. Schließlich gehe es hier um originäre Arbeitnehmerinteressen! „Wir haben in den Verhandlungen mit unserem Tarifpartner Wort gehalten und trotz der starren und ideologischen Haltung der NGG der Arbeitnehmerseite hoch attraktive Angebote unterbreitet, die unseren gastgewerblichen Betrieben Planungssicherheit für die nächsten Jahre ermöglichen sowie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere Anreize für Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung und Führungsverantwortung in das Tarifwerk einbringen“, betont Haumann abschließend.

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