Gutachten zur Kommunalreform vorgestellt

Die Gutachten zur Kommunalreform wurden den CDU-Landtagsabgeordneten in der Sitzung der CDU-Landtagsfraktion am 10.12.2018 offiziell von den Gutachtern vorgestellt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

„Zunächst einmal danke ich den Gutachtern für ihre Arbeit und für die Präsentation. Allein schon der Umfang der vorgelegten Papiere zeigt die Bedeutung und die Größenordnung des Projekts auf. Wir sind tief enttäuscht, dass es bei der Steuerung des Gutachtenprozesses durch die Landesregierung, von der konkreten Begleitung in der Arbeitsphase bis hin zur Planung der Präsentation, erhebliche Mängel gegeben hat. Diese belasten den Reformerfolg.

Staatskanzlei und Innenministerium oblag in der Arbeitsphase die konkrete Prozesssteuerung. Es reicht bei einem solchen Projekt nicht aus, den Gutachtern lediglich den von den Landtagsfraktionen und Landesregierung gemeinsam erarbeiteten Fragenkatalog zu übergeben und die Dinge ansonsten über drei Jahre hinweg einfach laufen zu lassen. Notwendig ist hier vielmehr eine enge Anbindung an den Auftraggeber, seine Intention und die von ihm gesetzten Schwerpunkte.

Die mangelhafte Prozesssteuerung durch die Landesregierung hat leider auch dazu geführt, dass wesentliche Elemente nicht in der Tiefe untersucht wurden, wie es von der CDU-Landtagsfraktion intendiert war. Wir haben bereits im Gutachterauftrag deutlich gemacht, dass der Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) als Untersuchungsgegenstand für uns von zentraler Bedeutung ist. Gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und der daraus erwachsenden Möglichkeiten handelt es sich hierbei um einen Bereich der erhebliche Effizienzgewinne verspricht, ohne Gebietsgrenzen aufgeben zu müssen. Diese wichtige Frage muss vertieft gutachterlich untersucht werden.

Eine Kommunal- und Verwaltungsreform kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie die Menschen vor Ort einbezieht und mitnimmt. Entscheidungen am grünen Tisch über die Köpfe der Bürger hinweg helfen niemandem. Wir sind deshalb gegen Zwangsfusionen.

Auch pauschale Kritik an kleinteiligen Strukturen, die für Rheinland-Pfalz prägend sind, geht am Kern der Sache vorbei. Denn gerade diese Strukturen spiegeln das Heimatgefühl der Menschen wider. Zugleich bringen neue Gebietszuschnitte nicht automatisch die erwarteten Effizienzgewinne und Einsparungen. Das zeigt der Blick in andere Bundesländer. Was wir brauchen sind bürgernahe Lösungen, die an die Verhältnisse in unserem Bundesland angepasst sind. Deshalb dürfen die Ortsgemeinden nicht angetastet werden. Hier ist gerade auch die Landesregierung in der Pflicht. Sie kann und darf die Entscheidung über künftige Strukturen nicht an Gutachter delegieren, sondern muss selbst Farbe bekennen.

Landtagsfraktionen und Landesregierung haben im Jahr 2015 gemeinsam den Gutachterauftrag vergeben. Diesen gemeinsam eingeschlagenen Weg sollten wir weitergehen. Dazu ist es auch erforderlich, dass sich die Ministerpräsidentin stärker einbringt. Sie muss die Kommunal- und Verwaltungsreform zur Chefsache machen.“


Die Zusammenfassung des Gutachtens zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

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