Höfken weist Rechnungshofkritik zu Ersatzzahlungen zurück: Kein Schaden für Land und Natur – kein Bonus für Windkraft

Umweltministerin Ulrike Höfken wies die Kritik des Landesrechnungshofes an der früheren Handhabung der Ersatzzahlungen durch die Landkreise deutlich zurück. Die Kritik wurde heute in einem Medienbericht veröffentlicht. „Weder sind dem Land die angeführten Mittel entgangen noch ist dem Naturschutz ein Schaden entstanden. Das Bundesrecht lies unterschiedliche Regelungen zu. Wir haben im Gegenteil die bundesweit unsichere Rechtslage für Rheinland-Pfalz beendet und mit dem neuen Naturschutzgesetz bereits im letzten Jahr die uneinheitliche Festlegung von Ersatzzahlungen für Windkraft abgeschafft“, so Höfken.

Bei Eingriffen in die Natur muss ein Ausgleich an anderer Stelle erfolgen, damit sich der Zustand der Natur insgesamt nicht verschlechtert. Wenn bei Höhenbauwerken wie Windräder oder Strommasten eine ausgleichende Maßnahme im Landschaftsbild nicht möglich ist, müssen Ersatzzahlungen erfolgen. Der Rechnungshof kritisiert, dass einige Landkreise bei Ersatzzahlungen für Windkraftanlagen rechtswidrig Ermäßigungen gewährt hätten. Die seien, so der Rechnungshof, nach dem Bundesnaturschutzgesetz seit 2010 nicht mehr zulässig gewesen. „Das ist nicht richtig“, erklärte Höfken. Eine Verbotsregelung habe das Bundesrecht nicht getroffen. Die Landkreise haben sich daher an geltendes Recht gehalten. Deshalb könnten diese Ermäßigungen auch nicht nachträglich eingefordert werden. Tatsache sei vielmehr, dass die unsichere Rechtslage im Bund zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu Ersatzzahlungen geführt habe. Die Bundesregierung hat zwar 2012 den Entwurf für eine Bundeskompensationsverordnung vorgelegt, diese aber nie verabschiedet. „Wir haben deshalb die Initiative ergriffen und in Rheinland-Pfalz die unbefriedigende, unterschiedliche Verwaltungspraxis beendet“, so Höfken. Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz wurde im Oktober 2015 für die Bemessung der Ersatzzahlungen ein einheitliches System festgelegt.

Entgegen dem Vorwurf des Rechnungshofes seien dem Land auch nicht dadurch Mittel entgangen, dass für Windkraftanlagen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden, statt Ersatzzahlungen festzusetzen. Höfken verwies auch hierzu auf das geltende Bundesrecht und die fehlende Bundeskompensationsverordnung. Hierin sollte für Höhenbauwerke die Ersatzzahlung als Regelfall festgelegt werden. Rheinland-Pfalz hat daher mit seiner Neuregelung des Naturschutzes rechtlich klargestellt, dass Eingriffe in das Landschaftsbild durch Höhenbauwerke wie Windkraftanlagen grundsätzlich durch Ersatzzahlungen auszugleichen sind.

Der Landesrechnungshof bemängelte außerdem, dass die Kommunen die festgesetzten Ersatzzahlungen nicht an das Land abgeführt, sondern selbst für Naturschutzprojekte ausgegeben haben. Auch diese Mittel seien dem Land entgangen. Ministerin Höfken stellt dazu klar: „Das der Mittelfluss über das Land in Einzelfällen nicht eingehalten wurde ist formal zwar richtig. Die Mittel müssen aber so oder so zweckgebunden für den Naturschutz und möglichst im Naturraum des Eingriffs verwendet werden. Es ist also auch damit weder dem Land noch der Natur ein Schaden entstanden“. Höfken weist darauf hin, dass mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz auch dazu klare rechtliche Vorgaben geschaffen wurden. Alle Ersatzzahlungen gehen seit letztem Herbst an die Landesstiftung Natur- und Umweltschutz. Damit sei ein einheitlicher Verwaltungsvollzug geschaffen. Das habe auch der Rechnungshof nun einräumt.

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